14.07.2020 |
von Wilfried Pesentheiner
Maskenpflicht in einigen Kärntner Tourismusgebieten
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Um in Kärntens Tourismusorten die Sicherheits- und Hygieneregeln zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus zu verstärken, hat sich am Mittwoch, 8. Juli die Landesregierung mit den Bezirkshauptmannschaften, der Wirtschaft und den Tourismusgemeinden auf eine zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes geeinigt.
Sie trat mit Freitag, 10. Juli in Kraft und wird an bestimmten öffentlichen Orten täglich von 21.00 bis 2.00 Uhr gelten.
Betroffen von dieser Regelung sind die Gemeinden Velden a.W., Pörtschach a. W. und St. Kanzian am Klopeiner See.
Nähere Informationen unter: https://www.ktn.gv.at/Service/News?nid=31503
Sie trat mit Freitag, 10. Juli in Kraft und wird an bestimmten öffentlichen Orten täglich von 21.00 bis 2.00 Uhr gelten.
Betroffen von dieser Regelung sind die Gemeinden Velden a.W., Pörtschach a. W. und St. Kanzian am Klopeiner See.
Nähere Informationen unter: https://www.ktn.gv.at/Service/News?nid=31503