Mößler: Versuchte Schuldzuweisung von Umweltlandesrat Rolf Holub an die Bauern ist unerhört
Dem Umweltreferenten sollte bekannt sein,
- dass HCB als Beizmittel bereits seit 1992 verboten ist,
- dass in einem Grünlandgebiet wohl kaum Getreidebeizmittel eingesetzt wurden und werden,
- dass die Unternehmensleitung der w&p Zement GmbH laut eigener Stellungnahme mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgeht, dass Blaukalk der HCB-Verursacher im Görtschitztal ist.