LK-Präsident Mößler: Bei Natura 2000 müssen die Grundeigentümer das letzte Wort haben!
„Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt“, kommentiert LK-Präsident Johann Mößler den heutigen Beschluss der Landesregierung zur strukturierten Umsetzung von Natura 2000 in Kärnten. Denn die bäuerliche Interessenvertretung habe sich in den letzten Wochen in den Verhandlungen mit den zuständigen Stellen der Landesregierung „fachlich massiv eingebracht, um das Bestmögliche für die Grundeigentümer zu erreichen“, erklärt Mößler. Notwendig geworden war die Nominierung weiterer Gebiete aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Union gegen Österreich.
Zentrale Forderungen erfüllt
Der gemeinsam erarbeitete Natura 2000-Fahrplan sieht vor, dass die Grundeigentümer vor der Nominierung der Gebiete über die Auswirkungen auf die Bewirtschaftung informiert und ihre Bedenken gehört werden müssen. Damit ist eine zentrale Forderung der bäuerlichen Interessenvertretung erfüllt. Erfreulich ist für Mößler insbesondere, dass sich die Landesregierung erstmals dezidiert für eine zeitgemäße, dem Stand der Technik entsprechende land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung in Natura 2000-Gebieten ausspricht. „Was vor einigen Monaten noch unvorstellbar schien, ist jetzt gelungen!“, streicht Mößler hervor. Dass in den N2000-Verordnungen der Vertragsnaturschutz als zentrales Umsetzungsinstrument festgeschrieben steht, wertet der LK-Präsident als Erfolg.
Das heißt, sollte es überhaupt zu zusätzlichen Auflagen kommen, sind diese durch Flächenzahlungen zu entschädigen. Die Verordnungen sehen auch vor, dass in Zukunft bei der naturschutzfachlichen Beurteilung, ob eine Maßnahme, wie z. B. der Forststraßenbau, negative Auswirkungen auf ein Schutzgut hat, immer auf das gesamte Natura 2000-Gebiet abgestellt werden muss. Dass dies in den Verhandlungen gelungen sei, wertet Mößler als „Sieg der Vernunft“ und erwartet sich, dass „kleinkarierte Verbote einzelner Projekte nun der Vergangenheit angehören müssen“.
Waldgebiete offen
Noch offen ist die Frage der Nominierung der Buchenwaldgebiete in Kärnten. Eine Gebietsabgrenzung dürfe nach Mößler nur nach wissenschaftlich sauberen Kriterien erfolgen. Dazu wird das Land gemeinsam mit der LK Kärnten ein Gutachten in Auftrag geben. „Es darf nichts nominiert werden, bis die Ergebnisse des Gutachtens vorliegen. Da die EU-Kommission Kärnten eine Frist bis Jahresende gesetzt hat, muss die Landesregierung in Brüssel eine Fristerstreckung erwirken“, fordert Mößler abschließend.
Rückfragen zum Thema: Bernhard Rebernig, Tel. +43 676 83 555 347, bernhard.rebernig@lk-kaernten.at
Kontakt Pressestelle: Wilfried Pesentheiner, Tel. +43 676 83 555 383, wilfried.pesentheiner@lk-kaernten.at
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