05.11.2020 |
von Dipl.-Ing. Bernhard Rebernig, Elke Brencic
LK Kärnten bleibt geöffnet
Sicherheitsmaßnahmen
Die Landwirtschaftskammer erhält ihre Leistungen für die Bäuerinnen und Bauern auch während des zweiten Lockdowns in Österreich aufrecht. Der Dienstbetrieb in der LK ist unter Corona-Sicherheitsvorkehrungen gegeben.
Sowohl in der LK-Zentrale als auch in den Außenstellen ist der Parteienverkehr nach telefonischer Voranmeldung und Terminvereinbarung weiterhin möglich. Die neuen COVID-Bestimmungen erfordern jedoch, folgende Sicherheitsvorkehrungen:
Sowohl in der LK-Zentrale als auch in den Außenstellen ist der Parteienverkehr nach telefonischer Voranmeldung und Terminvereinbarung weiterhin möglich. Die neuen COVID-Bestimmungen erfordern jedoch, folgende Sicherheitsvorkehrungen:
- Termin zeitlich genau und alleine wahrnehmen, um unnötige Menschenansammlungen zu vermieden und die Anzahl der Personen im Wartebereich gering zu halten.
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend.
- Händedesinfektion! Beim Eintritt in die LK sind die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel gründlich zu desinfizieren.
- Es muss immer auf den Mindestabstand von einem Meter (insbesondere im Wartebereich und in den Sanitäranlagen) geachtet werden.
- Kein Händeschütteln! Weder mit den LK Mitarbeitern noch mit Berufskollegen.
- Kein Zutritt für Kunden mit Krankheitssymptomen bzw. Kunden, die als Kontaktpersonen ersten Grades gelten.
Herbstantrag
Unter den oben genannten Sicherheitsvorkehrungen läuft die Abwicklung des Herbstantrages 2020 wie geplant weiter. Die Termine wurden den meisten Antragstellern bereits schriftlich bekannt gegeben. Wir bitten Sie, die Termine unter Einhaltung der Verhaltensregeln wahrzunehmen. Antragsteller, die aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation den persönlichen Abgabetermin nicht in Anspruch nehmen können oder möchten, wird die telefonische Hilfestellung bei der Abgabe des Herbstantrages 2020 angeboten. Wir bitten Sie, in diesem Fall telefonisch Kontakt mit der zuständigen Außenstelle aufzunehmen.
Agrarstrukturerhebung
Betriebe, die der Auskunftspflicht bisher noch nicht nachgekommen sind, werden voraussichtlich nächste Woche seitens der Statistik Austria mit einem RSb-Schreiben an die Agrarstrukturerhebung erinnert. Auf Grund der aktuellen Lage bitten wir sie, sofern möglich, die Agrarstrukturerhebung selbsttätig online zu erledigen.
Sollte dies nicht möglich sein, ist auch die Hilfestellung in der LK-Außenstelle ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich!
Sollte dies nicht möglich sein, ist auch die Hilfestellung in der LK-Außenstelle ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich!
Bildungsveranstaltungen
Laut der aktuell gültigen COVID-19-Verordnung sind Veranstaltungen untersagt. Davon ausgenommen sind Zusammenkünfte zu erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken. Beruflich erforderlich Veranstaltungen wie die Vorbereitungskurse für die Facharbeiter- und Meisterausbildung, Tiertransportschulungen, Fortbildung für die Sachkunde Pflanzenschutz, Weiterbildungen für den Tiergesundheitsdienst, Betriebskonzeptseminare können weiterhin angeboten werden. Dabei ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
Alle anderen Veranstaltungen müssen für die Dauer des Lockdowns abgesagt werden. Das LFI und die LK Kärnten sind bemüht, ein attraktives Online-Kursprogramm für diese Zeit anbieten zu können. Alle Kursänderungen finden Sie in unserer Kurssuche auf www.lfi.at!
Alle anderen Veranstaltungen müssen für die Dauer des Lockdowns abgesagt werden. Das LFI und die LK Kärnten sind bemüht, ein attraktives Online-Kursprogramm für diese Zeit anbieten zu können. Alle Kursänderungen finden Sie in unserer Kurssuche auf www.lfi.at!