08.03.2021 |
von Dr. Josef Siffert
Landwirtschaft drängt auf Herkunftskennzeichnung
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Herkunftskennzeichnung ist für die LK Österreich seit Jahren ein Kernthema. Bereits 2016 startete die Interessenvertretung die Initiative “Gut zu wissen“, um zu zeigen, dass eine Herkunftskennzeichnung im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung problemlos und unbürokratisch funktionieren kann. Und sowohl im vorigen als auch in diesem Regierungsprogramm haben die jeweiligen Koalitionspartner die Herkunftskennzeichnung für die Gemeinschaftsverpflegung und für verarbeitete Produkte verankert. Doch die Umsetzung des vollen Regierungsprogramms ist nach wie vor nicht erfolgt. Deshalb lud Josef Moosbrugger, Präsident der LK Österreich, zu einem Expertengespräch auf höchster Ebene. Eingeladen waren Gesundheitsminister Rudolf Anschober (er war durch den Sektionsleiter für Konsumentenpolitik und Verbrauchergesundheit, Ulrich Herzog, vertreten), Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, Europarechtsexperte Univ.-Prof. Walter Obwexer und die Spitzenvertreter der Landwirtschaftsverbände der Schweinezüchter, Geflügelbauern, Rinderzüchter, Schaf-/Ziegenzüchter usw.
Erster Entwurf geht nicht weit genug
Die Landwirtschaftsministerin stellte klar, dass der erste Vorschlag von Gesundheitsminister Anschober zur Einführung einer Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung wichtig sei. Wörtlich: “Aber er geht uns nicht weit genug. Wir brauchen die Kennzeichnungspflicht sowohl für die Lebensmittelindustrie als auch für die Gemeinschaftsverpflegung.“ Köstinger: “Gerne stellen wir unsere Expertise zur Verfügung, um endlich möglichst weitgehende Transparenz zu schaffen. Die Menschen wollen wissen, wo die Grundzutaten in verarbeiteten Produkten oder Kantinenessen herkommen. Da geht es um große Küchen und Produzenten, da ist eine Umsetzung wirklich möglich.“
Köstinger begrüßte die Initiative von Präsident Moosbrugger, “damit wir Missverständnisse ausräumen können und die klare Position der Landwirtschaft darlegen. Wir sind für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung im Sinne des Regierungsprogramms.“
LK-Österreich-Präsident Josef Moosbrugger ergänzte: “Die Menschen wollen bewusst zu heimischen Produkten greifen, weil sie wissen, dass sie damit höchste Qualität bekommen und gleichzeitig Arbeitsplätze, Wertschöpfung und eine lebendige Landwirtschaft sichern. Doch ausgerechnet bei Verarbeitungsprodukten und in der Gemeinschaftsverpflegung ist eine bewusste Auswahl unmöglich, weil es keinerlei Hinweis auf die Herkunft gibt. Daher verlangen alle landwirtschaftlichen Organisationen schon seit Jahren eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung, wie sie im Regierungsprogramm steht. Es ist höchste Zeit, den Konsumenten echte Wahlmöglichkeit zu geben. Damit sie bewusst zu heimischer Qualität greifen können, brauchen wir bei Verarbeitungsprodukten und in der Gemeinschaftsverpflegung, in deren Einrichtungen täglich 2,5 Mio. Menschen essen, eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Nur klare Transparenz ermöglicht volle Wahlfreiheit.“
“Wir wollen keine halben Sachen. Die Herkunftskennzeichnung ist so, wie sie im Regierungsprogramm steht, vollständig umzusetzen. Wir begrüßen den ersten Schritt des Gesundheitsministers, doch er ist zu wenig. Wir müssen umsetzen, was vereinbart ist, nämlich die verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Produkten und in der Gemeinschaftsverpflegung bei den Produktgruppen Milch, Fleisch und Eier, und müssen den gesamten rechtlichen Rahmen ausnützen“, machte Moosbrugger deutlich.
Das Landwirtschafts- und Gesundheitsministerium haben zur rechtskonformen Umsetzung ein gemeinsames Rechtsgutachten beim Europarechtsexperten Univ.-Prof. Walter Obwexer in Auftrag gegeben, aus dem hervorgeht, dass eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung möglich sei.
Köstinger begrüßte die Initiative von Präsident Moosbrugger, “damit wir Missverständnisse ausräumen können und die klare Position der Landwirtschaft darlegen. Wir sind für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung im Sinne des Regierungsprogramms.“
LK-Österreich-Präsident Josef Moosbrugger ergänzte: “Die Menschen wollen bewusst zu heimischen Produkten greifen, weil sie wissen, dass sie damit höchste Qualität bekommen und gleichzeitig Arbeitsplätze, Wertschöpfung und eine lebendige Landwirtschaft sichern. Doch ausgerechnet bei Verarbeitungsprodukten und in der Gemeinschaftsverpflegung ist eine bewusste Auswahl unmöglich, weil es keinerlei Hinweis auf die Herkunft gibt. Daher verlangen alle landwirtschaftlichen Organisationen schon seit Jahren eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung, wie sie im Regierungsprogramm steht. Es ist höchste Zeit, den Konsumenten echte Wahlmöglichkeit zu geben. Damit sie bewusst zu heimischer Qualität greifen können, brauchen wir bei Verarbeitungsprodukten und in der Gemeinschaftsverpflegung, in deren Einrichtungen täglich 2,5 Mio. Menschen essen, eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung. Nur klare Transparenz ermöglicht volle Wahlfreiheit.“
“Wir wollen keine halben Sachen. Die Herkunftskennzeichnung ist so, wie sie im Regierungsprogramm steht, vollständig umzusetzen. Wir begrüßen den ersten Schritt des Gesundheitsministers, doch er ist zu wenig. Wir müssen umsetzen, was vereinbart ist, nämlich die verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Produkten und in der Gemeinschaftsverpflegung bei den Produktgruppen Milch, Fleisch und Eier, und müssen den gesamten rechtlichen Rahmen ausnützen“, machte Moosbrugger deutlich.
Das Landwirtschafts- und Gesundheitsministerium haben zur rechtskonformen Umsetzung ein gemeinsames Rechtsgutachten beim Europarechtsexperten Univ.-Prof. Walter Obwexer in Auftrag gegeben, aus dem hervorgeht, dass eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung möglich sei.
Statements
Hannes Royer, Obmann Initiative “Land schafft Leben“: Kennzeichnung bringt Mitbestimmung
"Erst durch eine umfassende Herkunftskennzeichnung bekommen Konsumentinnen und Konsumenten eine echte Chance mitzubestimmen. Die rasche Umsetzung des Regierungsprogramms leitet einen notwendigen Richtungswechsel hin zu mehr Lebensmittel-Transparenz ein. Das erst ermöglicht den bewussten Griff zu österreichischen Lebensmitteln. Wir müssen jetzt einen großen Schritt machen und dürfen uns nicht mit einem kleinen zufriedengeben. Der Gipfel ist eine wichtige Weichenstellung für die längst fällige Herkunftskennzeichnung."
Markus Lukas, Obmannstellvertreter der Zentralen Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Geflügelwirtschaft: Kunden greifen zu regionaler Qualität
“Der Verordnungsentwurf des Gesundheitsministers mit dem Vorstoß für die Kennzeichnung von Ei-Produkten ist ein guter erster Schritt. Das ist aber zu wenig. Wir brauchen nicht den kleinsten, sondern den größten gemeinsamen Nenner. Also auch die Herkunftskennzeichnung bei Geflügelfleisch. Immer mehr Konsumenten achten da rauf, woher ihre Lebensmittel kommen. Wenn die Kennzeichnung klarer ist, werden mehr Kunden zu regionaler Qualitätsware greifen, statt zu Billigimporten mit geringeren Produktionsstandards. Unsere Tierwohlstandards und die gentechnikfreie Fütterung machen den Unterschied aus. Das Gesundheitsministerium ist gefordert, einen neuen Vorschlag vorzulegen.“
Stefan Lindner, ZAR, und Josef Fradler, Arge Rind: Höchste Tierwohlstandards sind unser Trumpf
“Auch wenn der Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums die Kennzeichnung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen in der Gemeinschaftsverpflegung beinhaltet, so sprechen sich die ZAR und die Arge Rind für die Kennzeichnung auch bei verarbeiteten Produkten sowie für Milch und Milchprodukte aus. Wir haben die höchsten Tierwohlstandards in Europa. Das ist unser Trumpf. Und darauf legen die Menschen immer mehr Wert. Wenn die Kunden ins Regal schauen, sollen sie diese wichtige Information eindeutig erkennen können. Die Herkunftskennzeichnung ist ein wichtiges Instrument, um mehr Bewusstsein für Qualitätsprodukte zu schaffen. Sie ist auch notwendig, um etwa bei den Kalbfleischimporten eine Trendumkehr zu schaffen.“
Walter Lederhilger, Verband Österreichischer Schweinebauern: Herkunft auch bei Schweinefleisch nötig
“Wir sind bereit, höhere Auflagen, wie wir sie im Tierwohlpakt vereinbart haben, zu erfüllen. Das muss aber im Gleichklang mit einer umfassenden Herkunftskennzeichnung geschehen, damit die Kunden das auch wissen. Was für Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse möglich ist, muss auch für Schweinefleisch-Produkte möglich sein. Gerade im Hinblick auf das Faktum, dass wir gerade im Schweinebereich noch viel vorhaben, ist diese Erweiterung notwendig. Der Gesundheitsminister ist jetzt gefordert, er muss die Verordnung noch nachschärfen und wir sind gerne bereit, unsere Expertise miteinzubringen. Möglichkeiten dazu werden vom Rechtsexperten Prof. Obwexer gesehen.“
“Gut zu wissen!“-Weiterentwicklung
Immer mehr Betriebe nehmen an der Initiative “Gut zu wissen - unser Essen: wo‘s herkommt!“ (www.gutzuwissen.co.at) zur transparenten Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung der LK Österreich teil. Aktuell sind es bereits 230 Gemeinschaftsverpflegungsstandorte inklusive Zentralen, die freiwillig an der Initiative teilnehmen und von unabhängigen Kontrollstellen, entsprechend der AMA-Richtlinie, kontrolliert werden. Somit wird bei jährlich 17,1 Mio. Essensportionen die Herkunft der Ei- und Fleischspeisen mit der “Gut-zu-wissen-Lupe“ transparent und klar ersichtlich für die Gäste gekennzeichnet. Ein weiterer Meilenstein wird nun auch durch die Ausweitung und Umsetzung der transparenten Herkunftskennzeichnung auf Milch und Milchprodukte gesetzt, wie dies auch im Regierungsprogramm mit der Forderung nach “einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung und in verarbeiteten Lebensmitteln ab 2021“ im Regierungsprogramm verankert ist.