17.03.2017 |
von Univ. Lektor, DI Manfred Swoboda
Kompost: Spezialisierung schreitet voran
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Die Ausgangsmaterialien sind rein pflanzliche Abfälle wie Grünschnitt, gemischte biogene Abfälle aus der kommunalen Biotonnensammlung sowie geeigneter Klärschlamm. Die zwei Qualitätsklassen unterscheiden sich durch die Grenzwerte bei den Schwermetallgehalten:
- Qualität A
- Qualität A+, für den biologischen Landbau geeignet
Kompost aus biogenen Abfällen
Für den Kompostierungsprozess können verschiedene Zuschlagstoffe/Zusätze in die Ausgangsmischung gegeben werden. Sie verbessern die Wasserhaltefähigkeit, beschleunigen den Rottefortschritt, steigern den mikrobiellen Abbau und binden geruchsintensive Zwischenabbauprodukte. Die Zuschlagstoffe sind nur in begrenzten Mengen einzumischen. Die Zusammensetzung der Ausgangsmaterialien und die Bezeichnung der Zuschlagstoffe sind in der Deklaration vom Hersteller anzugeben. Gemäß Kompostverordnung (2001) sind als Zuschlagstoffe Gesteinsmehl, Kalk, Pflanzenasche und Erde zulässig. Dazu gibt es Qualitätsanforderungen und Mengenbegrenzungen, wie die Höchstmenge von insgesamt 15% Fremdmaterial m/m*.
Erde als Zuschlagstoff
- Erde oder Bodenaushubmaterial ist natürlich gewachsener, nicht verunreinigter Boden,
- Abfallschlüsselnummer 92304 gemäß "ÖNORM S 2201, Biogene Abfälle – Qualitätsanforderungen",
- Grenzwerte für Qualitätsanforderungen, maximaler Anteil im Kompost 15% m/m.
Komposterde
Eine Mischung von Kompost mit mehr als 15% m/m Erdanteil, im Standardfall über 25% m/m, heißt gemäß "ÖNORM S 2210 – Komposterden, Qualitätsanforderungen und Untersuchungsmethoden" Komposterde. Wesentliche Unterschiede gegenüber Kompost sind die Bezeichnung der mineralischen Komponente mit Bodenaushub, ausgebaggerte Sedimente die Abfallschlüsselnummer 31411, der Abfallspezifizierungscode 30 und die Abfallspezifizierungsbeschreibung A1 sowie keine Anwendungseinschränkung.
Bei anderen Codes und Beschreibungen ist die Anwendung eingeschränkt auf den nicht landwirtschaftlichen Bereich.
*m/m = masse/masse
Kulturerden, Kultursubstrate, Pflanzenkohlen und Weiteres
Die Spezialisierung in der Kompostanwendung erfordert eigene Normen. Die Homepage des Austrian Standard-Instituts (www.austrian-standards.at) verschafft einen Überblick.
Seit einigen Jahren gehen von Kaindorf in der Steiermark Initiativen aus, die Themen Pflanzenkohlen, Komposteinsatz und Humuswirtschaft in der Landwirtschaft in Praxis und Theorie zu forcieren. Informationen zu den Kaindorfer Kompost- und Humustagen siehe unter http://www.oekoregion-kaindorf.at/index.php/aktuelles/996-humusakademie. Das Motto "Kompost tut gut" besteht zu Recht – siehe unter www.kompost-biogas.at.
Kompostverordnung
"Kompost aus biogenen Abfällen" ist durch die "Kompostverordnung (2001)" geregelt. Er muss nach dem "Stand der Technik der Kompostierung (Richtlinie des Lebensministeriums, 2005)" hergestellt werden. Nur auf diesem Weg verliert er die Abfalleigenschaft und wird ein handelsfähiges Produkt.