15.02.2019 |
von KR Siegfried Huber, Kärntner Bauernbund
Kommentar: SVB-SVA-Fusion
Vor dem Jahreswechsel wurde vom Nationalrat die Zusammenführung von SVA und SVB zur SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen) beschlossen. Wir stellen uns dieser Fusion mit
dem Wissen, dass es gravierende Unterschiede im Sozialrecht der beiden Berufsgruppen gibt: Zum Beispiel
die Wahlmöglichkeiten für die Bildung der Beitragsgrundlage (pauschaliert über den Einheitswert, Voll- oder Teiloption), beim Berufsschutz und dem Beitragssatz in der Pensionsversicherung sowie bei ärztlicher Hilfe und bei Kostenbeteiligungen im stationären und ambulanten Bereich in der Krankenversicherung.
In der Unfallversicherung steht die bäuerliche Betriebsversicherung (ein Beitrag für die gesamte Familie) einem personenbezogenen System (pro Person ein fixer Beitrag) gegenüber. Berufsbezogene freiwillige Leistungen, wie beispielsweise soziale Betriebshilfe, sind in der SVB stark ausgeprägt.
Es ist Aufgabe der Politik, dafür Sorge zu tragen, dass es bei der Zusammenführung keinesfalls zu Mehrbelastungen für bäuerliche Familien kommen darf. Ich möchte mich als Vorsitzender des regionalen Leistungsausschusses auf diesem Wege bei allen Mitarbeitern der SVB für die vergangene und zukünftige Arbeit recht herzlich bedanken.
In der Unfallversicherung steht die bäuerliche Betriebsversicherung (ein Beitrag für die gesamte Familie) einem personenbezogenen System (pro Person ein fixer Beitrag) gegenüber. Berufsbezogene freiwillige Leistungen, wie beispielsweise soziale Betriebshilfe, sind in der SVB stark ausgeprägt.
Es ist Aufgabe der Politik, dafür Sorge zu tragen, dass es bei der Zusammenführung keinesfalls zu Mehrbelastungen für bäuerliche Familien kommen darf. Ich möchte mich als Vorsitzender des regionalen Leistungsausschusses auf diesem Wege bei allen Mitarbeitern der SVB für die vergangene und zukünftige Arbeit recht herzlich bedanken.