18.08.2016 |
von ÖR Anton Heritzer, Kärntner Bauernbund
Kommentar: Einheitswert – was wurde erreicht?
Der Verfassungsgerichtshof hat die veralteten Einheitswerte außer Kraft gesetzt. Die Folge war eine Feststellung, wo Begehrlichkeiten ins Spiel kamen, um die Land- und Forstwirtschaft noch stärker zur Kasse zu bitten.
Dem Bauernbund ist es in harten Verhandlungen gelungen, den Einheitswert zu erhalten, andernfalls wäre eine Berechnung nach dem Verkehrswert eingetreten sowie eine verpflichtende Einnahmen- und Ausgabenrechnung.
Die LK-Präsidenten haben folgenden Beschluss gefasst: Wirkungsvolle Abfederung bei den SVB-Beiträgen über 10 % Erhöhung. Dafür wurden bei der Steuerreform 15 Mio. Euro vorgesehen. Die LK Kärnten kämpft für weitere Abfederungsmaßnahmen und die Verschiebung der SVB-Beitragsberechnung „neu“ auf Jänner 2018.
Landwirten wird empfohlen, bei Erhalt der neuen EHW-Bescheide sofort deren Datenrichtigkeit zu überprüfen. Sollte die Richtigkeit nicht gegeben sein, empfiehlt es sich, umgehend die LK-Außenstelle zu kontaktieren, um eine Fristerstreckung bei der Finanz zu beantragen.
Mit der Einzahlung der SVB-Beiträge für das 4. Quartal 2016 konnte ein weiterer Schritt zur Kostenentlastung für bäuerliche Betriebe erreicht werden – gesamt eine Ersparnis von über 70 Mio. Euro!
Dem Bauernbund ist es in harten Verhandlungen gelungen, den Einheitswert zu erhalten, andernfalls wäre eine Berechnung nach dem Verkehrswert eingetreten sowie eine verpflichtende Einnahmen- und Ausgabenrechnung.
Die LK-Präsidenten haben folgenden Beschluss gefasst: Wirkungsvolle Abfederung bei den SVB-Beiträgen über 10 % Erhöhung. Dafür wurden bei der Steuerreform 15 Mio. Euro vorgesehen. Die LK Kärnten kämpft für weitere Abfederungsmaßnahmen und die Verschiebung der SVB-Beitragsberechnung „neu“ auf Jänner 2018.
Landwirten wird empfohlen, bei Erhalt der neuen EHW-Bescheide sofort deren Datenrichtigkeit zu überprüfen. Sollte die Richtigkeit nicht gegeben sein, empfiehlt es sich, umgehend die LK-Außenstelle zu kontaktieren, um eine Fristerstreckung bei der Finanz zu beantragen.
Mit der Einzahlung der SVB-Beiträge für das 4. Quartal 2016 konnte ein weiterer Schritt zur Kostenentlastung für bäuerliche Betriebe erreicht werden – gesamt eine Ersparnis von über 70 Mio. Euro!
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