12.03.2015 |
von Dipl.-Ing. Rudolf Fritzer, LK Kärnten
Kommentar: Das ist „hausgemachte“ Bürokratie!
Kennen Sie auch nur einen politisch Verantwortlichen in Österreich, der von Brüssel mehr Bürokratie fordert? Ich nicht. Allerdings kenne ich viele, die von Brüssel weniger Bürokratie verlangen. Unter Letzteren finden sich nicht wenige, die im eigenen Einflussbereich von ihren Beamten jedoch das verkomplizieren lassen, was Brüssel versäumt hat.
Eines von vielen Beispielen gefällig? Die geplant gewesene Verschärfung der Naturschutzauflagen für die Kärntner Mehrfachantragsteller bietet sich dafür geradezu an. Knapp vor Verlautbarung dieser vom Landesnaturschutz gewollten Verschärfungen in einem AMA-Merkblatt kann die Landwirtschaftskammer Kärnten dessen Veröffentlichung mit einem Rechtsgutachten hinausschieben.
Wenn die Bauern nicht die Drangsalierten dieser vom Landesnaturschutz geforderten Auflagen wären, müsste man die hausgemachten Bürokraten mit ihrer Genehmigungspflicht für Zäune, für die Entfernung von Waldrandgebüschen, für Grabungen, für Anschüttungen oder Nivellierungen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, für Aufforstungen in der Kulturlandschaft, für den Umbruch von Grünland oder dessen Intensivierung usw. an die Wand fahren lassen. Unzählige Genehmigungsansuchen würden kurzfristig bei der zuständigen Kärntner Naturschutzbehörde einlangen.
Deren Aufarbeitung würde Monate dauern. Im Frühjahr gestellte Zaungenehmigungsansuchen für Weideflächen würden wohl erst im Herbst zur Einstallzeit bearbeitet werden. Nicht zu reden von den hunderten Einsprüchen gegen Sanktionen, die unberechtigt wären, weil vielen dieser Auflagen laut dem von der Landwirtschaftskammer in Auftrag gegebenen Gutachten die Rechtgrundlage fehlt.
Eines von vielen Beispielen gefällig? Die geplant gewesene Verschärfung der Naturschutzauflagen für die Kärntner Mehrfachantragsteller bietet sich dafür geradezu an. Knapp vor Verlautbarung dieser vom Landesnaturschutz gewollten Verschärfungen in einem AMA-Merkblatt kann die Landwirtschaftskammer Kärnten dessen Veröffentlichung mit einem Rechtsgutachten hinausschieben.
Wenn die Bauern nicht die Drangsalierten dieser vom Landesnaturschutz geforderten Auflagen wären, müsste man die hausgemachten Bürokraten mit ihrer Genehmigungspflicht für Zäune, für die Entfernung von Waldrandgebüschen, für Grabungen, für Anschüttungen oder Nivellierungen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, für Aufforstungen in der Kulturlandschaft, für den Umbruch von Grünland oder dessen Intensivierung usw. an die Wand fahren lassen. Unzählige Genehmigungsansuchen würden kurzfristig bei der zuständigen Kärntner Naturschutzbehörde einlangen.
Deren Aufarbeitung würde Monate dauern. Im Frühjahr gestellte Zaungenehmigungsansuchen für Weideflächen würden wohl erst im Herbst zur Einstallzeit bearbeitet werden. Nicht zu reden von den hunderten Einsprüchen gegen Sanktionen, die unberechtigt wären, weil vielen dieser Auflagen laut dem von der Landwirtschaftskammer in Auftrag gegebenen Gutachten die Rechtgrundlage fehlt.