06.04.2017 |
von Dipl.-Ing. Gerda Maria Weber
Kennzeichnung von Bioeiern – Richtigstellung nötig
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Die Haltungskennzeichnung „Biologische Freilandhaltung“ ist nicht mehr erlaubt, bereits bedruckte Verpackungen dürfen aber noch verbraucht werden.
Da zahlreiche Bioeier aus Österreich in andere Mitgliedstaaten vermarktet werden und es zu Beanstandungen hinsichtlich der Konformität zu den Bestimmungen der EU-Vermarktungsnormen gekommen ist, musste die österreichische Bioeierverpackung in Bezug auf die Kennzeichnung der Haltungsform überprüft werden.
Die Kennzeichnung der Eierpackungen hat im Zuge des Sortierens und Verpackens der Eier zu erfolgen (binnen 10 Tagen ab Legedatum). Verpackungen, d. h. sowohl Großpackungen (wie Kartons, Steigen, Container) als auch Kleinpackungen (wie 6er-, 10er-Kleinverpackungen „KVP“) müssen in deutlich sichtbarer und leicht lesbarer Druckschrift gekennzeichnet werden. Dabei sind die unbedingt erforderlichen (verpflichtenden) Angaben von den freiwilligen (zusätzlichen) Angaben zu unterscheiden.
Die Kennzeichnung der Eierpackungen hat im Zuge des Sortierens und Verpackens der Eier zu erfolgen (binnen 10 Tagen ab Legedatum). Verpackungen, d. h. sowohl Großpackungen (wie Kartons, Steigen, Container) als auch Kleinpackungen (wie 6er-, 10er-Kleinverpackungen „KVP“) müssen in deutlich sichtbarer und leicht lesbarer Druckschrift gekennzeichnet werden. Dabei sind die unbedingt erforderlichen (verpflichtenden) Angaben von den freiwilligen (zusätzlichen) Angaben zu unterscheiden.
Verpflichtende Angaben
Neben den Kennzeichnungsvorschriften nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften, wie Name oder Firma und die Anschrift des Verpackers oder eines in der Gemeinschaft niedergelassenen Verkäufers, sind verpflichtend:
- Verkehrsbezeichnung
- Kennnummer der Packstelle
- Güteklasse
- Gewichtsklasse
- Zahl der verpackten Eier oder ggf. Gesamtgewicht der Eier
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Verbraucherhinweis (Empfehlung an den Verbraucher, die Eier nach dem Kauf bei Kühlschranktemperatur zu lagern)
- Art der Legehennenhaltung
- Erklärung des Erzeugercodes
Art der Legehennenhaltung
Auf den Verpackungen ist die jeweils zutreffende Haltungsform durch folgenden Wortlaut zu kennzeichnen:
Formulierungen, die den Mehrwert der österreichischen Bioeierproduktion auf der Verpackung ausweisen, müssen rechtlich gesondert geklärt werden.
- Eier aus Freilandhaltung
- Eier aus Bodenhaltung
- Eier aus Käfighaltung (Im Falle von Eiern aus ausgestalteten Käfigen kann die Angabe „ausgestalteter Käfig“ zusätzlich angegeben werden.)
- Eier aus ökologischer Erzeugung (gemäß VO [EG] Nr. 834/2007) Verpackungen für Bioeier müssen mit der Haltungsform „Eier aus ökologischer oder biologischer Erzeugung“ gekennzeichnet werden.
Formulierungen, die den Mehrwert der österreichischen Bioeierproduktion auf der Verpackung ausweisen, müssen rechtlich gesondert geklärt werden.