02.04.2020 |
von Dipl.-Ing. Erwin Brunner, Mag. Franz Schantl
Künstliche Besamung beim Rind weiterhin möglich
Aufgrund verschiedener Anfragen und Unsicherheiten bei Rinderhaltern wird im Zusammenhang mit tierärztlichen Dienstleistungen und damit auch der künstlichen Besamung von Rindern klargestellt:
Tierärztliche Dienstleistungen und damit auch die künstliche Besamung beim Rind sind weiterhin möglich und werden von den Tierärztinnen und Tierärzten unter bestimmten Voraussetzungen und unter strikter Einhaltung der vorgeschriebenen und erforderlichen Maßnahmen durchgeführt. Oberstes Gebot ist der Schutz der Gesundheit des Landwirtes und seiner Familie sowie der Eigenschutz des Tierarztes in der Ausübung seiner Tätigkeit.
Respektieren sie eine mögliche Verhinderung des Tierarztes aufgrund gesundheitlich bedingter Risikominimierung. Priorität hat in dieser schwierigen Zeit die Aufrechterhaltung der Gesundheit und somit die Sicherstellung einer Akut- und Notversorgung der Tierbestände!
Tierärztliche Dienstleistungen und damit auch die künstliche Besamung beim Rind sind weiterhin möglich und werden von den Tierärztinnen und Tierärzten unter bestimmten Voraussetzungen und unter strikter Einhaltung der vorgeschriebenen und erforderlichen Maßnahmen durchgeführt. Oberstes Gebot ist der Schutz der Gesundheit des Landwirtes und seiner Familie sowie der Eigenschutz des Tierarztes in der Ausübung seiner Tätigkeit.
Respektieren sie eine mögliche Verhinderung des Tierarztes aufgrund gesundheitlich bedingter Risikominimierung. Priorität hat in dieser schwierigen Zeit die Aufrechterhaltung der Gesundheit und somit die Sicherstellung einer Akut- und Notversorgung der Tierbestände!
Tipps zur künstlichen Besamung
- Rechtzeitige Verständigung des Tierarztes und Abstimmung der Vorgehensweise.
- Das zu besamende Rind ist vom Tierhalter zu kennzeichnen und so zu fixieren, dass der Tierarzt die Besamung auch alleine durchführen kann.
- Die Ohrmarkennummer des zu besamenden Rindes ist dem Tierarzt bekanntzugeben, ebenso der gewünschte Stier, die gewünschte Rasse (Zettel bei der Stalltür, elektronische Übermittlung).
- Ist eine Hilfestellung durch den Tierhalter erwünscht oder erforderlich und will der Tierhalter bei der Besamung dabei sein, so sind die entsprechenden Abstandsregeln (mind. 1 Meter) und Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten.
- Die Form der Abrechnung ist mit dem Tierarzt abzustimmen.