Junglandwirte Top-Up jetzt beantragen!
Die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte, Junglandwirte Top-Up genannt, wird unter gewissen Anforderungen nach erstmaliger Betriebsaufnahme im Rahmen der GAP ab 2023 gewährt. Das Top-Up wird für bis zu max. 40 ha und in einem Zeitraum von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren in der Höhe von etwa 66 Euro/ha gewährt. Wurde das Top-Up bereits in den Vorjahren bis 2022 für weniger als fünf Jahre beantragt, kann dieses ab 2023 für den verbleibenden Zeitraum nach den aktuellen Bedingungen beantragt werden.
Beantragung im Mehrfachantrag
Das Junglandwirte Top-up ist jährlich im MFA aktiv zu beantragen. Ein erstmaliger Antrag ist spätestens im Folgejahr nach der Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit zu stellen. Betriebe mit Bewirtschaftungsbeginn 2022 müssen somit darauf achten, dass der Mehrfachantrag 2023 die letzte Beantragungsmöglichkeit ist.
Beispiel: Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit am 1. Oktober 2022, Antragstellung spätestens bis 17. April 2023 im MFA 2023.
Ausnahme für 2023: Für jene Betriebe, die die Betriebsführung zwischen 1. Jänner 2018 und 31. Dezember 2021 übernommen haben und bisher noch kein Junglandwirte Top-Up in Anspruch genommen haben, gibt es eine Übergangsregelung für 2023. Diese können das Top-Up noch bis spätestens 17. April 2023 im Rahmen des MFA 2023 beantragen.
Beispiel: Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit am 1. Oktober 2022, Antragstellung spätestens bis 17. April 2023 im MFA 2023.
Ausnahme für 2023: Für jene Betriebe, die die Betriebsführung zwischen 1. Jänner 2018 und 31. Dezember 2021 übernommen haben und bisher noch kein Junglandwirte Top-Up in Anspruch genommen haben, gibt es eine Übergangsregelung für 2023. Diese können das Top-Up noch bis spätestens 17. April 2023 im Rahmen des MFA 2023 beantragen.
Erstmalige Beantragung Top-Up
Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit | Erstmalige Beantragung Top-Up möglich |
01.01.2018 bis 31.12.2021 | MFA 2023 |
01.01.2022 bis 31.12.2022 | MFA 2023 |
01.01.2023 bis 31.12.2023 | MFA 2023, MFA 2024 |
01.01.2024 bis 31.12.2024 | MFA 2024, MFA 2025 |
01.01.2025 bis 31.12.2025 | MFA 2025, MFA 2026 |
01.01.2026 bis 31.12.2026 | MFA 2026, MFA 2027 |
Zugangsvoraussetzungen
Um diesen Zuschlag im Rahmen der Direktzahlungen zu erhalten, muss der Junglandwirt die Anforderung als "aktiver Landwirt" erfüllen und mindestens 1,5 ha förderfähige Betriebsfläche bewirtschaften. Außerdem müssen weitere spezifische Voraussetzungen erfüllt werden:
Beispiel: Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit 2018 mit 40 Jahren, bei Erstantragstellung 2023 bereits 45 Jahre.
- Höchstalter
Beispiel: Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit 2018 mit 40 Jahren, bei Erstantragstellung 2023 bereits 45 Jahre.
- Ausbildungsnachweis
- Leitung des Betriebes