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05.05.2022 | von Dipl.-Ing. Mathias Maritschnig, EU-Förderwesen - Gültigkeit: Kärnten bis 31.12.2022

Ist der Acker schon zu Grünland geworden?

Ackerflächen, die fünf Jahre durchgehend mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen bewachsen sind, können ohne eine aktive Änderung der Fruchtfolge zu Dauergrünland werden. Die Dauergrünlandwerdung auf Ackerfutterflächen kann, wie nachstehend beschrieben, durch aktive Maßnahmen unterbrochen werden.

Ackerstatus3.png
Luzerne wird als Ackerkultur anerkannt. © LK Kärnten/Hans Egger
1| Wie kann die Dauergrünlandwerdung unterbrochen werden? 
Mit der aktiven Änderung des Pflanzenbestandes in der Natur und der Schlagnutzungsänderung im Mehrfachantrag wird die Fruchtfolge eingehalten und die Dauergrünlandwerdung unterbrochen.

2| Welche Kultur muss für den Ackerstatuserhalt angebaut werden?
Für den Erhalt des Ackerstatus müssen Ackerkulturen wie z. B. Mais, Getreide und Soja angebaut werden. Auch Klee oder Luzerne in Reinsaat werden als Ackerkulturen anerkannt. Achtung: Schlagnutzungsarten wie Wechselwiese, Futtergräser, sonstiges Feldfutter, Grünbrache und Bienentrachtbrache ohne Hemmung (z. B. DIV, OVFPV, OVF und WF) unterbrechen die Dauergrünlandwerdung nicht. 

3| Was bedeutet Kleegras mit dem Code LRS?
Wird Klee oder Luzerne in Reinsaat angebaut, gilt dies als aktive Bestandsänderung. Klee oder Luzerne muss dazu mit einer Mindestsaatstärke von 20 bis 40 kg/​ha angebaut werden. Weist der Bestand trotz Reinsaat einen Gräseranteil zwischen 10 und maximal 40 % auf, ist die Schlagnutzungsart Kleegras mit dem Code LRS (Leguminosenreinsaat) im MFA beantragbar. Diese Beantragung wird ebenso als Ackerkultur gewertet. 

4| Muss eine Wechselwiese aktiv umgebrochen werden, um Klee in Reinsaat einzusäen?
Nein, die Einsaattechnik ist nicht entscheidend für den Ackerstatuserhalt. Klee oder Luzerne in Reinsaat kann z. B. auch mittels Schlitzsaatverfahren eingesät werden.

5| Kann auch eine Kleegrasmischung zur Unterbrechung der Dauergrünlandwerdung eingesät werden?
Nein, eine Mischung von Klee/​Luzerne mit Grassamen ist keine Fruchtfolgemaßnahme und unterbricht die Dauergrünlandwerdung nicht.

6| Was passiert, wenn die Einsaat von Klee oder Luzerne aufgrund der Witterung nicht funktioniert hat?
Kommt es im Jahr der Einsaat von Klee oder Luzerne in Reinsaat zum witterungsbedingten Nichtaufkommen, kann die Einsaat bis zum nächsten MFA einmalig wiederholt werden. Die Beantragung im ersten Jahr der Einsaat erfolgt trotzdem als Kleegras mit dem Code LRS. Für den Fall einer Vor-Ort-Kontrolle wird empfohlen, Saatgutbelege, Maschinenringrechnungen etc. als Nachweis für die durchgeführte Fruchtfolgemaßnahme aufzubewahren.

7| Ackerfutter-Layer – was ist das?
Der Ackerfutter-Layer (AFZ) ist ein Anzeigetool im INVEKOS-GIS, der anzeigt, wie lang eine Fläche durchgehend mit Ackerfutter beantragt wurde. Im aktuellen MFA 2022 wird der AFZ 2021 angezeigt. Der Zähler 5 bedeutet, dass im Antragsjahr 2021 bereits zum fünften Mal Ackerfutter beantragt wurde, also im MFA 2022 Handlungsbedarf bestehen würde.
Achtung: Der AFZ kann nur als Hilfstool verwendet werden. Wird zum Beispiel eine bis dato noch nie beantragte Fläche neu digitalisiert, beginnt der Ackerfutterzähler bei 0, auch wenn die Fläche in den Jahren zuvor mit Ackerfutter bebaut gewesen ist. Wurde ein Acker ein oder mehrere Jahre aus der Beantragung genommen und zuletzt mit Ackerfutter beantragt, dann wird der Ackerfutterzähler automatisch auch in den nicht beantragten Jahren um 1 erhöht. Daher empfiehlt die LK Kärnten zusätzlich zum AFZ auch immer, die historischen Jahre im MFA anzusehen, um einer ungewollten Dauergrünlandwerdung entgegentreten zu können. 

8| Wo kann ich den Ackerfutter-Layer aktivieren?
Der Ackerfutter-Layer steht im INVEKOS-GIS (GeoMedia Smart Client – GSC) in der Legende auf der linken Seite zur Auswahl. Ist der Ackerfutter-Layer aktiv geschalten (Doppelklick oder mit rechter Maustaste aktiv schalten), erscheinen Informationen zum Ackerfutterzähler und zur Hemmung. 
| Grünlandumbruch 2022, Erhaltungspflichten aus dem ÖPUL 2015 gelten weiterhin
Auch im ÖPUL-Verlängerungsjahr 2022 ist auf die Erhaltung des Dauergrünlandes zu achten. Es müssen auch die gesetzlichen Umbruchsverbote eingehalten werden.
Betriebe, die im aktuellen ÖPUL an den Maßnahmen UBB oder BIO teilnehmen, haben sich zum Erhalt ihrer Grünlandflächen am Betrieb verpflichtet. Die Umbruchstoleranz, sofern noch nicht aufgebraucht, lässt es jedoch zu, einen Teil des Grünlands in andere Nutzungsformen wie Acker, Dauer- oder Spezialkulturen umzuwandeln. 
 

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