Informationsblätter zum ÖPUL 2023 veröffentlicht
Mitte September 2022 wurde der
österreichische Strategieplan für die Gemeinsame Agrarpolitik
(GAP) 2023 bis 2027, der das ÖPUL 2023 beinhaltet, von der
Europäischen Kommission genehmigt. Der GAP-Strategieplan ist im
Internet unter
https://info.bmlrt.gv.at/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-foerderungen/nationaler-strategieplan/gsp-einreichung.html einsehbar.
Auf Basis des genehmigten GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 und des Entwurfs der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 wurden Informationsblätter zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen und zu den ÖPUL 2023-Maßnahmen erstellt. Diese stehen unter www.ama.at; Fachliche Informationen; ÖPUL; Merkblätter zum Download oder unter dem Link www.ama.at/oepul-massnahmen bereit, informiert die Agrarmarkt Austria (AMA).
Die einzelnen ÖPUL 2023-Informationsblätter bieten wichtige Informationen und Hinweise für die Anfang November 2022 beginnende Antragstellung zum Mehrfachantrag 2023. So kann sich jeder Betrieb vor der Antragstellung zielgerichtet über die relevanten ÖPUL-Maßnahmen informieren. Unter anderem sind auch praktische Beispiele angeführt, um bestimmte Förderverpflichtungen oder Prämiensätze zu veranschaulichen. Außerdem finden sich darin Auslegungen zu einzelnen Auflagen, die mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft abgestimmt sind.
Das ÖPUL 2023-Informationsblatt zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen liefert wichtige Informationen zu den generell geltenden Förderauflagen, an die sich alle teilnehmenden Betriebe halten werden müssen.
Trotz der Bewilligung des GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 liegt die nationale Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft nur im Entwurf vor. Der Entwurf der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 ist unter https://info.bml.gv.at/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-foerderungen/nationaler-strategieplan/oepul-ab-2023.html abrufbar. Änderungen von Bestimmungen sind daher bis zur Verlautbarung der nationalen Sonderrichtlinie möglich. Der Zeitpunkt der Verlautbarung der Sonderrichtlinie steht noch nicht fest. Somit gelten sämtliche Auskünfte über das ÖPUL 2023 vorbehaltlich der Kundmachung der nationalen Rechtsgrundlagen, betont die AMA.
Auf Basis des genehmigten GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 und des Entwurfs der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 wurden Informationsblätter zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen und zu den ÖPUL 2023-Maßnahmen erstellt. Diese stehen unter www.ama.at; Fachliche Informationen; ÖPUL; Merkblätter zum Download oder unter dem Link www.ama.at/oepul-massnahmen bereit, informiert die Agrarmarkt Austria (AMA).
Die einzelnen ÖPUL 2023-Informationsblätter bieten wichtige Informationen und Hinweise für die Anfang November 2022 beginnende Antragstellung zum Mehrfachantrag 2023. So kann sich jeder Betrieb vor der Antragstellung zielgerichtet über die relevanten ÖPUL-Maßnahmen informieren. Unter anderem sind auch praktische Beispiele angeführt, um bestimmte Förderverpflichtungen oder Prämiensätze zu veranschaulichen. Außerdem finden sich darin Auslegungen zu einzelnen Auflagen, die mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft abgestimmt sind.
Das ÖPUL 2023-Informationsblatt zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen liefert wichtige Informationen zu den generell geltenden Förderauflagen, an die sich alle teilnehmenden Betriebe halten werden müssen.
Trotz der Bewilligung des GAP-Strategieplans 2023 bis 2027 liegt die nationale Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft nur im Entwurf vor. Der Entwurf der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 ist unter https://info.bml.gv.at/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-foerderungen/nationaler-strategieplan/oepul-ab-2023.html abrufbar. Änderungen von Bestimmungen sind daher bis zur Verlautbarung der nationalen Sonderrichtlinie möglich. Der Zeitpunkt der Verlautbarung der Sonderrichtlinie steht noch nicht fest. Somit gelten sämtliche Auskünfte über das ÖPUL 2023 vorbehaltlich der Kundmachung der nationalen Rechtsgrundlagen, betont die AMA.
Merkblätter online zum Downloaden
- Allgemeine Teilnahmebedingungen n Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
- Biologische Wirtschaftsweise
- Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
- Heuwirtschaft n Bewirtschaftung von Bergmähdern
- Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
- Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau
- Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün
- Erosionsschutz Acker n Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
- Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
- Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
- Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
- Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
- Almbewirtschaftung
- Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker
- Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland
- Naturschutz n Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
- Tierwohl - Behirtung
- Tierwohl - Weide
- Tierwohl - Stallhaltung Rinder
- Tierwohl - Schweinehaltung
- Natura 2000 und andere Schutzgebiete - Landwirtschaft
- Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft
- Weiterführung 20-jähriger Verpflichtungen (K20)