Information zur Vorgehensweise
1. Meldung nachträglich tot aufgefundener Nutztiere
- Binnen 3 Tagen nach dem letzten festgestellten Rissereignis aufgefundene tote Nutztiere:
- Angabe der Ohrenmarkennummern der nachträglich aufgefundenen Nutztiere
- Zeitpunkt des Auffindens des Nutztieres (Datum)
- Name des Tierhalters
- Im Betreff ist zusätzlich der Name des Rissbegutachters des Amtes der Kärntner Landesregierung anzugeben
- Fotos
- Name der Alm, auf die Nutztiere aufgetrieben wurden
- Nach 3 Tagen nach dem letzten festgestellten Rissereignis aufgefundene tote Nutztiere:
an: abt10.agrarrecht@ktn.gv.at, Betreff: „Nachmeldung Nutztiere“
- Angabe der Ohrenmarkennummern der nachträglich aufgefundenen Nutztiere
- Zeitpunkt des Auffindens des Nutztieres (Datum)
- Name des Tierhalters
- Im Betreff ist zusätzlich der Name des Rissbegutachters des Amtes der Kärntner Landesregierung anzugeben
- Fotos
- Name der Alm, auf der die Nutztiere aufgetrieben wurden
2. Meldung vermisster Nutztiere
Gesammelte schriftliche Meldung der vermissten Nutztiere unmittelbar nach Almabtrieb, spätestens jedoch bis zum 1. November eines jeden Jahres an: abt10.agrarrecht@ktn.gv.at, Betreff: „Nachmeldung Nutztiere“
- Angabe der Ohrenmarkennummern der nachträglich aufgefundenen Nutztiere
- Name des Tierhalters
- Im Betreff ist zusätzlich der Name des Rissbegutachters des Amtes der Kärntner Landesregierung anzugeben
- Name der Alm, auf der die Nutztiere aufgetrieben wurden