Im ÖPUL nichts übersehen
Mit dem MFA 2017 verschickt
die AMA für jede neue Maßnahme
ein Maßnahmenerläuterungsblatt
(MEB). Dieses
beschreibt umfassend die
einzuhaltenden Förderungsvoraussetzungen.
Bevor der
MFA 2017 gestellt wird, ist
das Durchlesen und Beachten
der Inhalte dieser Informationsquelle
unerlässlich. Auch
unter www.ama.at sind die Erläuterungen
aufrufbar.
Code nicht vergessen
Eine Reihe von ÖPUL-Maßnahmen
erfordert die Kennzeichnung
von Schlagflächen
mit einem bestimmten Code.
Die Tabelle "verpflichtende
jährliche ÖPUL-Codierungen"
zeigt, welche Maßnahmen
dies sind und welcher Code
erforderlich ist.
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Landschaftselemente erhalten
UBB- und Bioteilnehmer haben
ÖPUL-Landschaftselemente
(LSE), die auf ihren
Feldstücken oder maximal
fünf Meter außerhalb dieser
stehen, zu erhalten und mit ihnen
naturverträglich umzugehen.
Auf Almen und Hutweiden
gilt die Erhaltungspflicht
nicht. Damit diese wertvolle
Aufgabe abgegolten werden
kann, sind die LSE als Schläge
zu beantragen. Die AMA hat
dafür auf Basis der vorhandenen
Luftbilder LSE-Referenzen
eingezeichnet. Ohne Referenz
keine Beantragung. Vor
der Beantragung ist zu prüfen,
ob das LSE vor Ort in der Größe
und an der Stelle auch tatsächlich
vorhanden ist. Eine
weitere Voraussetzung ist die
Verfügungsgewalt über das
LSE. Ohne Verfügungsgewalt
keine Beantragung. Auf Eigentumsflächen
ist die Verfügungsgewalt
jedenfalls gegeben,
bei Pachtflächen dann,
wenn im Pachtvertrag nichts
Gegenteiliges vereinbart wurde,
und auf öffentlichen Flächen
(Straßenböschungen,
Gewässergrundstücken) ist
üblicherweise keine Verfügungsgewalt
vorhanden. Was
als ÖPUL-LSE gilt, zeigt die
Tabelle "ÖPUL-Landschaftselemente".
Auf Hofflächen, Freizeitflächen, 20-jährigen Stilllegungen und in Hausgärten ist eine Beantragung von LSE nicht zulässig und eine Abgrenzung zu Waldflächen ist erforderlich. Als weitere Informationsquelle zum Thema Landschaftselemente wird die Fragen-/ Antwortensammlung auf www.ama.at empfohlen.
Auf Hofflächen, Freizeitflächen, 20-jährigen Stilllegungen und in Hausgärten ist eine Beantragung von LSE nicht zulässig und eine Abgrenzung zu Waldflächen ist erforderlich. Als weitere Informationsquelle zum Thema Landschaftselemente wird die Fragen-/ Antwortensammlung auf www.ama.at empfohlen.
ÖPUL-Landschaftselemente
TYP | GRÖßENVORGABE |
Busch/Baum | Kronendurchmesser mind. 2 Meter |
Rain/Böschung/Trockensteinmauer/Hecke/Ufergehölz | Länge: mind. 20 m, durchschnittliche Breite mind. 2 m bis max. 10 m; Fläche mind. 50m2 |
Feldgehölz/Baum-/Gebüschgruppe | Fläche: mind. 100 m2, kleinerer 1.000 m2; Länge/Breite: mind. 10 m |
Kurse zu besuchen
Schreibt die neue Maßnahme
den Besuch von Kursen vor,
so ist nicht mehr lange Zeit
dafür. Jede Möglichkeit ist zu
nutzen. Die Verpflichtung ist
wie folgt zu erfüllen.
- UBB: fünf Stunden bis Ende 2018
- Bio: fünf Stunden bis Ende 2018
- Alpung und Behirtung, für Behirtungszuschlag: vier Stunden bis Ende 2017
- Vorbeugender Grundwasserschutz Acker: zwölf Stunden bis Ende 2018 + drei Stunden im Falle Pilotprojekt Humusaufbau und Erosionsschutz
- Vorbeugender Grundwasserschutz Grünland: drei Stunden bis Ende 2018
Stallhaltung, Abmeldung von Tieren im MFA 2017
Zuchtstiere und männliche
Rinder, die die Voraussetzungen
der Stallhaltungsmaßnahme
nicht erfüllen, da sie
beispielsweise auf Vollspalten
gehalten werden, sind im
MFA 2017 abzumelden. Dazu
ist die Eingabe der Ohrmarkennummer
erforderlich. Eine
ideale Unterlage dafür ist das
Stallregister. Dieses ist zur
MFA-Abgabe mitzubringen
und abzumeldende Tiere sind
darauf zu kennzeichnen.
Bei Mast- und Jungschweinen
ab 32 kg ist die Anzahl jener
Tiere auf der MFA-Angabenseite
bekannt zu geben, die die
Voraussetzungen der Stallhaltungsmaßnahme
nicht erfüllen.
Der Wortlaut des Vordruckes ist diesbezüglich verwirrend, da nur "Anzahl" angedruckt ist. Den Andruck "Anzahl" bei der Stallhaltungsmaßnahme bei Zuchtsauen ignorieren, er ist falsch. Eine Abmeldung von Tieren aus der Maßnahme ist nicht zulässig.
Der Wortlaut des Vordruckes ist diesbezüglich verwirrend, da nur "Anzahl" angedruckt ist. Den Andruck "Anzahl" bei der Stallhaltungsmaßnahme bei Zuchtsauen ignorieren, er ist falsch. Eine Abmeldung von Tieren aus der Maßnahme ist nicht zulässig.