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10.08.2023

Hilfe in der Katastrophe

Nach den massiven Unwettern ist der Bedarf an umfassender Unterstützung groß. LK in intensivem Austausch mit zuständigen Stellen.

Zahlreiche bäuerliche Betriebe wurden durch die jüngsten Sturm-, Hagel- und Starkregenereignisse massiv getroffen. Die öffentliche Hand stellt verschiedene Instrumente zur Schadensminderung zur Verfügung. Was bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe des Kärntner Bauer bekannt ist, lesen Sie hier. Auch der Vorstand der LK Kärnten ist in laufendem Austausch und in Kontakt mit den zuständigen Stellen auf Bundes- und Landesebene, um größtmögliche Unterstützung für die Bäuerinnen und Bauern zu erreichen. 
 

1. „Schnelle Hilfe“ des Landes Kärnten

Das Land gewährt 1000, 3000 oder 5000 Euro für Privatschäden (je nach Schadenshöhe). Weitere Informationen bei Ihrem Gemeindeamt/​Magistrat.

2. Kärntner Nothilfswerk

Die Antragstellung auf Gewährung einer Katastrophenbeihilfe erfolgt über das Gemeindeamt/​Magistrat. Für die Abwicklung sorgt das Kärntner Nothilfswerk. Dem Antrag beilegen müssen Land- und Forstwirte unter anderem den vollständigen Einheitswertbescheid, Nebenerwerbsland- und -forstwirte außerdem den aktuellen Einkommenssteuerbescheid zuzüglich sämtlicher aktueller Lohnzettel. Bitte bewahren Sie in jedem Fall die Rechnungen beim Beheben der Schäden auf, und legen Sie Eigenbelegslisten an. Denn in den Richtlinien des Katastrophenfonds heißt es: „Es kann sich hier um einen Zuschuss zu den mit Rechnungen und Zahlungsbelegen oder mit Eigenleistungslisten nachgewiesenen Aufwendungen für die Schadensbehebung oder Ersatzbeschaffung handeln.“ Anzuraten ist auch eine fotografische Dokumentation der Schäden gemäß den Richtlinien des Katastrophenfonds: „Bei Gebäudeschäden, bei welchen eine Instandsetzung unmittelbar nach Schadenseintritt erfolgen muss, ist zur Beweissicherung von der Gemeinde oder vom Geschädigten eine fotografische Dokumentation, die den Zustand des Objektes vor Inangriffnahme der Instandsetzungsarbeiten zeigt, durchzuführen und bei der Antragstellung möglichst digital vorzulegen.“ Weitere Informationen beim Kärntner Nothilfswerk, Tel. 050/​536-13072 bzw. im Internet auf der Homepage des Kärntner Nothilfswerkes.

3. Schäden von Steuer absetzbar

Die Kosten für die Beseitigung von Unwetterschäden oder ähnlicher Katastrophen gelten im Steuerrecht als außergewöhnliche Belastungen. Das Abgabenrecht bietet je nach Einzelfall Möglichkeiten einer Entlastung, wenn auch nur einer geringfügigen. Vor allem Katastrophenschäden wie Hochwasser-, Sturm-, Erdrutsch-, Vermurungsschäden und dergleichen sind ohne (allgemeinen) Selbstbehalt abzugsfähig. Absetzbar sind grundsätzlich die Kosten laut Rechnungen für die Aufräumungsarbeiten und Wiederbeschaffung der zerstörten Wirtschaftsgüter. Der bloße Schaden oder Aufwendungen zwecks Abwehr künftiger Katastrophen (z. B. Errichtung einer Stützmauer) sind nicht absetzbar. Außergewöhnliche Ernteausfälle und Viehverluste können bei vollpauschalierten Land- und Forstwirten nicht berücksichtigt werden. Bei teilpauschalierten Betrieben sinken die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft automatisch durch den Einnahmenausfall. Weitere Informationen erhalten Sie hier auf der Homepage der LK und bei Dr. Erich Moser, erich.moser@lk-kaernten.at, 0463/​58 50-14 67.

4. Die Außenstellen der LK

Bei Fragen sind Ihnen auch die Mitarbeiter in den Außenstellen der Landwirtschaftskammer gerne behilflich.

Spendenaufruf

Durch die jüngsten Unwetter wurden zahlreiche bäuerliche Betriebe schwer geschädigt und oft um die Früchte jahrzehntelanger Arbeit gebracht. Die Landwirtschaftskammer Kärnten hat ein Spendenkonto eingerichtet, das ausschließlich Bäuerinnen und Bauern zugutekommt. Um Spenden wird unter der Kontonummer IBAN AT55 3900 0000 0123 0622 – Kennwort „LWK-Lebensqualität Bauernhilfe“ – ersucht. Vielen Dank im Namen der Betroffenen für die Unterstützung!

Hier bekommen Sie Hilfe

Zahlreiche Hilfsorganisationen unterstützen von den Unwettern geschädigte Personen. Folgende Hilfsorganisationen sind an der ORF-Aktion „Österreich hilft Österreich“ beteiligt und wirken an Hilfsprogrammen mit: 
  • Caritas: www.caritas.at/​hilfe-beratung/​menschen-in-not
  • Diakonie: www.diakonie.at
  • Hilfswerk Österreich: www.hilfswerk.at
  • Österreichisches Rotes Kreuz: www.roteskreuz.at
  • Volkshilfe: www.volkshilfe.at/​
Zudem hat auch die Aktion „Kärntner in Not“ www.kleinezeitung.at/​kaernten/​kaerntnerinnot Mittel zur Unterstützung bereitgestellt.

Sorgentelefon

Extremwetterereignisse stellen den Mut und die Belastbarkeit unserer Bäuerinnen und Bauern auf eine harte Probe. Die ständige Unsicherheit über Wetterkapriolen, Ernteausfälle und finanzielle Verluste kann zu starkem Stress und psychischer Belastung führen. Hilfe wird aktuell auf allen Ebenen benötigt.
Wenn Sie über Ihre akuten Sorgen sprechen möchten, ist die psychosoziale Beratung der Landwirtschaftskammer Kärnten unter 0463/​58 50-13 94 oder das bäuerliche Sorgentelefon 0810 676 810 für Sie da. 
 

Links zum Thema

  • Hochwasser: SVS gewährt ZuschussDas entsprechende Formular aus dem SVS-Unterstützungsfond befindet sich im unten angeführten Downloadbereich.
  • Kaerntner Nothilfswerk
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