15.12.2016 |
von Christoph Gruber
Halber Erlass für alle
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Der Nationalratsausschuss für Arbeit und Soziales hat vorige Woche einen neuen Kompromiss über die Sozialversicherungsprämie gefunden – und damit die Ministerratsvorlage vom 22. November überarbeitet.
Konkret sollen nun doch alle bäuerlichen Betriebe, die ins Sozialversicherungssystem der Bauern einzahlen (SVB), für das vierte Quartal 2016 einen Prämiennachlass erhalten. Das Ausmaß beträgt 53 % und muss nicht zurückgezahlt werden. Im Jänner 2017 sollten daher alle Betriebe die entsprechende Vorschreibung inklusive dem nunmehr vereinbarten Prämiennachlass bekommen.
Die Ministerratsvorlage Ende November hatte, wie berichtet, unter Agrarvertretern, allen voran bei LK Österreich-Präsident Hermann Schultes, für großen Unmut gesorgt. Mit dem damaligen „Kompromiss“ innerhalb der Bundesregierung hätten bäuerliche Betriebe, die über einer monatlichen Beitragsgrundlage von 2350 Euro (oder über einem Einheitswert von 13.200 Euro) liegen, überhaupt keinen Nachlass erhalten.
„Diesmal ist kein Beitragszahler ausgeschlossen“, zeigt sich Präsident Schultes über die nunmehr fixierte Vereinbarung zufrieden. „Die Verhandlungen zwischen den Regierungspartnern waren außerordentlich hart. Das erreichte Ergebnis ist aber ein klares Signal an die Bäuerinnen und Bauern, dass ihre Sorgen auch in einem schwierigen politischen Umfeld ernst genommen und berücksichtigt werden.“
Nicht vom Tisch ist mit dem 53%-Kompromiss freilich die bereits in der Ministerratsvorlage getroffene und von Agrarierseite kritisierte Vereinbarung, dass künftig 30 Mio. Euro weniger in die Bauernkrankenkasse fließen werden. Diese Mittel sollen in die Gebietskrankenkasse verschoben werden.
Konkret sollen nun doch alle bäuerlichen Betriebe, die ins Sozialversicherungssystem der Bauern einzahlen (SVB), für das vierte Quartal 2016 einen Prämiennachlass erhalten. Das Ausmaß beträgt 53 % und muss nicht zurückgezahlt werden. Im Jänner 2017 sollten daher alle Betriebe die entsprechende Vorschreibung inklusive dem nunmehr vereinbarten Prämiennachlass bekommen.
Die Ministerratsvorlage Ende November hatte, wie berichtet, unter Agrarvertretern, allen voran bei LK Österreich-Präsident Hermann Schultes, für großen Unmut gesorgt. Mit dem damaligen „Kompromiss“ innerhalb der Bundesregierung hätten bäuerliche Betriebe, die über einer monatlichen Beitragsgrundlage von 2350 Euro (oder über einem Einheitswert von 13.200 Euro) liegen, überhaupt keinen Nachlass erhalten.
„Diesmal ist kein Beitragszahler ausgeschlossen“, zeigt sich Präsident Schultes über die nunmehr fixierte Vereinbarung zufrieden. „Die Verhandlungen zwischen den Regierungspartnern waren außerordentlich hart. Das erreichte Ergebnis ist aber ein klares Signal an die Bäuerinnen und Bauern, dass ihre Sorgen auch in einem schwierigen politischen Umfeld ernst genommen und berücksichtigt werden.“
Nicht vom Tisch ist mit dem 53%-Kompromiss freilich die bereits in der Ministerratsvorlage getroffene und von Agrarierseite kritisierte Vereinbarung, dass künftig 30 Mio. Euro weniger in die Bauernkrankenkasse fließen werden. Diese Mittel sollen in die Gebietskrankenkasse verschoben werden.