Hagelversicherung weitet ihr Angebot für Acker- und Rinderbauern aus
Auch im heurigen Jahr verursachte
die Dürre enorme Schäden
in der Landwirtschaft. Fehlender
Niederschlag und die
zunehmende Hitze sind auch
in Zukunft ein heißes Thema.
Doch auch Tierseuchen und
Tierkrankheiten sind für tierhaltende
Betriebe eine ständige
Bedrohung. Damit auch
nach Ausbruch einer Tierseuche
oder -krankheit Ertragsverluste
nicht zu einer Existenzbedrohung
werden, ist eine
Versicherung mittlerweile eine
wirtschaftliche Notwendigkeit
für jeden landwirtschaftlichen
Betrieb. Die Österreichische
Hagelversicherung weitet daher
ab dem Jahr 2023 das Versicherungsangebot
für das Risiko
Dürre und in der Rinderhaltung
aus.
Neu in der Dürreindex-Versicherung
Die Dürreindex-Versicherung
ist europaweit einzigartig.
Sie berücksichtigt die
beiden wichtigsten Parameter
für Dürreschäden – nämlich
Wassermangel und Hitze.
Bislang konnte der Landwirt
aus zwei Varianten wählen.
Die Varianten unterscheiden
sich in der Höhe der
Entschädigung und darin,
ab welchem Niederschlagsdefizit
die Entschädigung erfolgt.
Grundsätzlich gilt -
je höher das Niederschlagsdefizit,
desto höher ist die Entschädigungszahlung.
Ab 2023 stehen in der Dürreindex-
Versicherung für Grünland
drei Varianten zur Auswahl.
In der Tabelle ist ersichtlich,
ab welchem Defizit die
Entschädigung startet. Damit
wird bei Grünland künftig
schon ab einem Niederschlagsdefizit
von 50% in der
Kurzperiode eine Entschädigung
ausbezahlt.
Neu ist auch, dass ab dem Jahr 2023 in der Dürreindex-Versicherung erstmals nachfolgende Kulturen versicherbar sind:
Neu ist auch, dass ab dem Jahr 2023 in der Dürreindex-Versicherung erstmals nachfolgende Kulturen versicherbar sind:
- Paket Winterkulturen: Winterhafer, Gras-/Kleesamengewinnung n Paket Sommerkulturen: Ackererbse, Kichererbse, Ackerbohne n
- Paket Alternativpflanzen: Buschbohne
Neuerungen in der Dürreindex-Versicherung ab 2023
Variante | Gesamtperiode (1. April bis 30. August) | Kurzperiode (42 aufeinanderfolgende Tage im Zeitraum 1. April bis 30. August) |
70/36 | Ab 36% | Ab 70% |
60/30 | Ab 30% | Ab 60% |
Neu: 50/30 | Ab 30% | Ab 50% |
Quelle: ÖHV
Neu in der Rinderversicherung
Die Rinderversicherung Agrar
Rind bietet eine ideale Absicherung
für alle Rinder bei Totgeburt
und Tod durch Krankheit,
Unfall und Nottötung.
Es werden auch Ertragsverluste
bei Betriebssperren mit und
ohne Keulung von Rindern
im Seuchenfall ersetzt. Dazu
zählen auch die Milchentsorgungs-
und -transportkosten
bei Seuchenausbruch, wenn
die Molkerei die Milch nicht
mehr abholt und keine Möglichkeit
einer sonstigen Verwertung
besteht.
Neu: Bislang konnten in der Versicherung Agrar Rind Entschädigungen für verendete Rinder pauschal um bis zu 50% erhöht werden. Ab dem Jahr 2023 kann die Entschädigung pauschal um bis zu 100 Prozent erhöht werden. Im Schadensfall sind die Landwirte damit nun noch besser abgesichert. Ab dem Jahr 2023 ist die Rinderkrankheit IBR/IPV, auch bekannt als Buchstabenkrankheit, mitversichert.
Neu: Bislang konnten in der Versicherung Agrar Rind Entschädigungen für verendete Rinder pauschal um bis zu 50% erhöht werden. Ab dem Jahr 2023 kann die Entschädigung pauschal um bis zu 100 Prozent erhöht werden. Im Schadensfall sind die Landwirte damit nun noch besser abgesichert. Ab dem Jahr 2023 ist die Rinderkrankheit IBR/IPV, auch bekannt als Buchstabenkrankheit, mitversichert.