18.12.2019 |
von Rudlstorfer Stefan, ABL
Häufig gestellte Fragen (FAQ´s) zu Anpassungen in der Bio-Tierhaltung
Bei den vorliegenden FAQ´s handelt es sich um die Letztversion vom 26. Februar 2020. Darin sind nun die Bedingungen für einen vorzeitigen sanktions- und rückzahlungsfreien Ausstieg aus der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ bekannt gegeben.
Zu beachten ist jedoch, dass ein Wiedereinstieg oder ein Umstieg in eine andere ÖPUL-Maßnahme im laufenden Programm für Ländliche Entwicklung 2014-2020 bzw. in der Übergangsperiode zur neuen GAP-Periode nicht mehr möglich ist. Daher sind zuerst auf jeden Fall alle Möglichkeiten für den Verbleib in der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ gemeinsam mit den Beratungskräften der Landwirtschaftskammern und Bio Austria betriebsindividuell zu analysieren und zu überprüfen.
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Das beiliegende Dokument bildet den aktuellen Stand der Verhandlungen und des laufenden Prüfverfahrens ab.