22.06.2019 |
von Rechtsabteilung LK Oberösterreich
Hälfteeigentum und Scheidung
Antwort: NEIN.
Da der Hof den beiden Ehegatten zur Hälfte gehört, fällt er nicht ins Aufteilungsvermögen im Falle einer Scheidung. Jeder bleibt weiterhin Eigentümer seines Anteils, was jedoch bei einer gewünschten Trennung problematisch ist. Alle zu treffenden Maßnahmen im Bezug auf die weitere Bewirtschaftung bedürfen weiterhin der Zustimmung beider Partner - nur im Notfall kann eine Maßnahme durch gerichtliche Entscheidung erzwungen werden.
Es sollte also bereits bei einer Eheschließung eine vertragliche Vereinbarung für den Scheidungsfall getroffen werden, in der geregelt wird, wie die Bewirtschaftung weitergehen soll – wird an ein gemeinsames Kind übergeben, werden Eigentumsanteile rückübertragen, soll an Dritte verpachtet werden.
Eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse, also alle Sachen und Wertanlagen, die während der Ehe gesammelt oder dem Gebrauch beider gedient haben, werden im Scheidungsverfahren aufgeteilt. Das persönliche Vermögen, welches jeder von sich aus in die Ehe eingebracht hat, wird in der Regel nicht aufgeteilt.
Da der Hof den beiden Ehegatten zur Hälfte gehört, fällt er nicht ins Aufteilungsvermögen im Falle einer Scheidung. Jeder bleibt weiterhin Eigentümer seines Anteils, was jedoch bei einer gewünschten Trennung problematisch ist. Alle zu treffenden Maßnahmen im Bezug auf die weitere Bewirtschaftung bedürfen weiterhin der Zustimmung beider Partner - nur im Notfall kann eine Maßnahme durch gerichtliche Entscheidung erzwungen werden.
Es sollte also bereits bei einer Eheschließung eine vertragliche Vereinbarung für den Scheidungsfall getroffen werden, in der geregelt wird, wie die Bewirtschaftung weitergehen soll – wird an ein gemeinsames Kind übergeben, werden Eigentumsanteile rückübertragen, soll an Dritte verpachtet werden.
Eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse, also alle Sachen und Wertanlagen, die während der Ehe gesammelt oder dem Gebrauch beider gedient haben, werden im Scheidungsverfahren aufgeteilt. Das persönliche Vermögen, welches jeder von sich aus in die Ehe eingebracht hat, wird in der Regel nicht aufgeteilt.