01.09.2016 |
von Dr. Mario Deutschmann
Grundeigentümer steigen auf die Barrikaden
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Auf der Gründungsversammlung im Bildungshaus Krastowitz sprach LK-Präsident ÖR Ing. Johann Mößler davon, dass man entsprechende Kommunikationsplattformen benötige, um auf die schleichende Enteignung reagieren zu können. Neben der gesetzlichen Interessenvertretung und ihren Partnern sei es besonders wichtig, dass sich die betroffenen Grundeigentümer selbst zu Wort melden. Dies sei zwar auch in der Vergangenheit passiert, doch jeder war hier auf sich gestellt.
Mit der Gründung der Arbeitsgruppe Natura 2000 könne man diese Stimmen bündeln und als zusätzliches Sprachrohr fungieren. Als Vertreter der Schutzgemeinschaft der Grundbesitzer in den Kärntner Nationalparks und sonstigen Schutzgebieten war Hermann Ertl anwesend. Er informierte die vielen erschienenen Grundeigentümer darüber, wie damals die „Schutzgemeinschaft“ in Oberkärnten entstanden ist. Über die Jahre konnte man so gemeinsam den notwendigen Druck aufbauen, um auch die Interessen der Grundeigentümer zu wahren.
Die Landwirtschafskammer Kärnten steht natürlich für seine Mitglieder ein und ohne diese kann es nicht funktionieren, doch liegt es auch an jedem selbst, sich hier zur Wehr zu setzen, wenn es um sein Eigentum geht. Daher sieht er es als einen wichtigen Schritt, dass sich nun die betroffenen Grundeigentümer bei der jetzigen Ausweisung von Natura 2000-Flächen zusammenschließen, um auch selbst aktiv tätig zu werden.
Mit der Gründung der Arbeitsgruppe Natura 2000 könne man diese Stimmen bündeln und als zusätzliches Sprachrohr fungieren. Als Vertreter der Schutzgemeinschaft der Grundbesitzer in den Kärntner Nationalparks und sonstigen Schutzgebieten war Hermann Ertl anwesend. Er informierte die vielen erschienenen Grundeigentümer darüber, wie damals die „Schutzgemeinschaft“ in Oberkärnten entstanden ist. Über die Jahre konnte man so gemeinsam den notwendigen Druck aufbauen, um auch die Interessen der Grundeigentümer zu wahren.
Die Landwirtschafskammer Kärnten steht natürlich für seine Mitglieder ein und ohne diese kann es nicht funktionieren, doch liegt es auch an jedem selbst, sich hier zur Wehr zu setzen, wenn es um sein Eigentum geht. Daher sieht er es als einen wichtigen Schritt, dass sich nun die betroffenen Grundeigentümer bei der jetzigen Ausweisung von Natura 2000-Flächen zusammenschließen, um auch selbst aktiv tätig zu werden.
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Aktueller Stand
Über den aktuellen Stand der Natura 2000-Ausweisungen in Kärnten informierte LK-Rechtsberater Dr. Mario Deutschmann. Von den 40 neu geplanten Schutzgebieten in Kärnten wurden bereits 17 Gebiete an die Europäische Kommission gemeldet, wie beispielsweise die Gurkmündung bei Grafenstein, die Gutschen oder auch der Motschulagraben. Neben dem Illyrischen Buchenwald sollen etwa auch die Große Quelljungfer, das Grüne Gabelzahnmoos oder der Kessler-Gründling geschützt werden.
Mit welchen Einschränkungen die Grundeigentümer rechnen müssen und wo genau die Schutzgüter überhaupt liegen, darüber haben die Grundeigentümer bisher nur unzureichende Auskünfte seitens des Landes Kärnten erhalten. In einem formlosen Schreiben wurden sie lediglich darüber informiert, dass sie von etwaigen Natura 2000-Ausweisungen betroffen sind. Ihnen wurde nur die Möglichkeiten gegeben, innerhalb einer Frist entsprechende Anregungen abzugeben. Hunderte der betroffenen Grundeigentümer nutzten diese Möglichkeit und gaben mithilfe der Landwirtschaftskammer Kärnten eine solche Stellungnahme ab. Bisher antwortete die Naturschutzabteilung des Landes Kärnten jedoch nur mit unzureichenden Standardschreiben, welche quer durch Kärnten gleichlautend waren.
Mit welchen Einschränkungen die Grundeigentümer rechnen müssen und wo genau die Schutzgüter überhaupt liegen, darüber haben die Grundeigentümer bisher nur unzureichende Auskünfte seitens des Landes Kärnten erhalten. In einem formlosen Schreiben wurden sie lediglich darüber informiert, dass sie von etwaigen Natura 2000-Ausweisungen betroffen sind. Ihnen wurde nur die Möglichkeiten gegeben, innerhalb einer Frist entsprechende Anregungen abzugeben. Hunderte der betroffenen Grundeigentümer nutzten diese Möglichkeit und gaben mithilfe der Landwirtschaftskammer Kärnten eine solche Stellungnahme ab. Bisher antwortete die Naturschutzabteilung des Landes Kärnten jedoch nur mit unzureichenden Standardschreiben, welche quer durch Kärnten gleichlautend waren.
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Widersprüche
Unübersehbar sind jedenfalls die Widersprüche, die sich durch die großflächigen Natura 2000-Ausweisungen ergeben. Einerseits geht es um teilweise zweifelhafte fachliche Expertisen, welche noch Inhalt wissenschaftlicher Kontroversen sind, andererseits um fragwürdige Ausweisungen, die nach objektiven Kriterien nicht nachvollziehbar sind (z.B. Gurkmündung bei Grafenstein).
Auf massiven Druck der Landwirtschaftskammer Kärnten ist man zumindest hinsichtlich einer Forderung auf einem guten Weg. In der momentan in Begutachtung stehenden Novelle zum Kärntner Naturschutzgesetz findet sich endlich die schon lange geforderte Entschädigungsmöglichkeit für Europaschutzgebiete. Bisher ist (war) Kärnten ja das einzige Bundesland, wo eine Entschädigungsmöglichkeit für Europaschutzgebiete nicht gegeben war.
Säumig ist das Land Kärnten auch hinsichtlich eines am 12. Juli 2000 einstimmig getroffenen Beschlusses des Kärntner Landtages. Hier sprach man sich dafür aus, dass eine Ausweisung von Natura 2000-Flächen nur mit Zustimmung der Grundeigentümer und nach einer entsprechenden Abgeltung der Erschwernisse erfolgen dürfe. Damit würde man auch die einschlägigen europarechtlichen Bestimmungen umsetzen.
Hinsichtlich der zukünftig zu erstellenden Managementpläne wird es von Bedeutung sein, dass diese nicht von unkundigen Ökobüros, sondern unter „ehrlicher Einbeziehung“ der Grundeigentümer erstellt werden, so wie es Landesrat Rolf Holub auch bei der Fachenquete Natura 2000 des Kärntner Landtages versprochen hat.
Bisher wurden seitens des Landes Kärnten von den 40 geplanten neuen Natura 2000-Schutzgebieten 39 an die betroffenen Grundeigentümer zur „Stellungnahme“ versendet. Das letzte Gebiet, „Karawanken Ost“, wurde bisher noch nicht an die betroffenen Grundeigentümer zur „Begutachtung“ ausgeschickt.
Der einstimmig gewählte Vorsitzende der Arbeitsgruppe Natura 2000, Mag. Johann Jagoutz, referierte über unzulängliche Vorgangsweisen bei den Informationsschreiben des Landes Kärnten. Zwar gab es zusätzlich entsprechende Veranstaltungen, wo man erhofft hatte, brauchbare Informationen über das geplante Schutzgebiet zu erhalten, doch leider konnten diese die gehofften Erwartungen nicht erfüllen.
Als besonderen Kritikpunkt wandte Jagoutz ein, dass man nie die Möglichkeit hatte, Nein zu sagen. Er führte aus, dass dem Instrument des Vertragsnaturschutzes hier der Vorrang zu gewähren sei. Die betroffenen Flächen werden teilweise schon seit Generationen innerhalb der Familien bewirtschaftet. Mit den nunmehr unsachlich und großflächig geplanten Natura 2000-Ausweisungen würde man den Land- und Forstwirten in Kärnten die Möglichkeit nehmen, die nun von ihnen bewirtschafteten Flächen an die nächste Generation übergeben zu können.
Auf massiven Druck der Landwirtschaftskammer Kärnten ist man zumindest hinsichtlich einer Forderung auf einem guten Weg. In der momentan in Begutachtung stehenden Novelle zum Kärntner Naturschutzgesetz findet sich endlich die schon lange geforderte Entschädigungsmöglichkeit für Europaschutzgebiete. Bisher ist (war) Kärnten ja das einzige Bundesland, wo eine Entschädigungsmöglichkeit für Europaschutzgebiete nicht gegeben war.
Säumig ist das Land Kärnten auch hinsichtlich eines am 12. Juli 2000 einstimmig getroffenen Beschlusses des Kärntner Landtages. Hier sprach man sich dafür aus, dass eine Ausweisung von Natura 2000-Flächen nur mit Zustimmung der Grundeigentümer und nach einer entsprechenden Abgeltung der Erschwernisse erfolgen dürfe. Damit würde man auch die einschlägigen europarechtlichen Bestimmungen umsetzen.
Hinsichtlich der zukünftig zu erstellenden Managementpläne wird es von Bedeutung sein, dass diese nicht von unkundigen Ökobüros, sondern unter „ehrlicher Einbeziehung“ der Grundeigentümer erstellt werden, so wie es Landesrat Rolf Holub auch bei der Fachenquete Natura 2000 des Kärntner Landtages versprochen hat.
Bisher wurden seitens des Landes Kärnten von den 40 geplanten neuen Natura 2000-Schutzgebieten 39 an die betroffenen Grundeigentümer zur „Stellungnahme“ versendet. Das letzte Gebiet, „Karawanken Ost“, wurde bisher noch nicht an die betroffenen Grundeigentümer zur „Begutachtung“ ausgeschickt.
Der einstimmig gewählte Vorsitzende der Arbeitsgruppe Natura 2000, Mag. Johann Jagoutz, referierte über unzulängliche Vorgangsweisen bei den Informationsschreiben des Landes Kärnten. Zwar gab es zusätzlich entsprechende Veranstaltungen, wo man erhofft hatte, brauchbare Informationen über das geplante Schutzgebiet zu erhalten, doch leider konnten diese die gehofften Erwartungen nicht erfüllen.
Als besonderen Kritikpunkt wandte Jagoutz ein, dass man nie die Möglichkeit hatte, Nein zu sagen. Er führte aus, dass dem Instrument des Vertragsnaturschutzes hier der Vorrang zu gewähren sei. Die betroffenen Flächen werden teilweise schon seit Generationen innerhalb der Familien bewirtschaftet. Mit den nunmehr unsachlich und großflächig geplanten Natura 2000-Ausweisungen würde man den Land- und Forstwirten in Kärnten die Möglichkeit nehmen, die nun von ihnen bewirtschafteten Flächen an die nächste Generation übergeben zu können.
Zahlen & Fakten
- 34 Natura 2000-Gebiete gab es bisher in Kärnten, österreichweit sind es 219.
- 1,25 Millionen Hektar und etwa 24.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind davon betroffen.
- 15 Prozent der österreichischen Staatsfläche sind Natura 2000-Gebiet.
- 40 neue Natura 2000-Schutzgebiete sollen nun in Kärnten folgen, die eine zusätzliche Fläche von 16.500 Hektar ergeben würden.
- 17 Gebiete von den 40 neu geplanten Schutzgebieten wurden vom Land Kärnten bereits an die Europäische Kommission gemeldet.
Jagoutz einstimmig AG-Vorsitzender
- Über 1000 Grundeigentümer sind von den Plänen von Landesrat Rolf Holub betroffen, 40 neue Natura 2000-Schutzgebiete in Kärnten großflächig auszuweisen. Um ihre Eigentümerinteressen bestmöglich wahrzunehmen, haben die betroffenen Grundeigentümer eine gemeinsame Arbeitsgruppe gegründet.
- Momentan umfasst die AG 20 Grundeigentümer. Folgende Personen gehören der Arbeitsgruppe Natura 2000 an: Andreas Privasnig, Ing. Josef Karnitschnig, Herfried Stetschnig, Dipl.-Ing. Johannes Mattanovich, Mag. Johann Jagoutz, Franz Andrejcic, Ing. Wilhelm Schnitzler, Markus Jandl, Dr. Gerhard Ertl, Kurt Penker, Bruno Martinz, Johannes Nadrag, Josef Warmuth, Christoph Zebedin, Alois Winkler, Ing. Gerald Laggner, Martin Lackner, Dipl.-Ing. Günther Tragatschnig, Dr. Cattina Leitner und Dr. Elisabeth Schaschl.
- Zur besseren Umsetzung und Information, insbesondere zwischen den einzelnen Grundeigentümern in den jeweiligen Schutzgebieten, wählten die Mitglieder der Arbeitsgruppe die Gebiets- bzw. Regionalvertreter einstimmig. Als Vorsitzender fungierte Mag. Johann Jagoutz, als sein Stellvertreter Christoph Zebedin.