Genehmigungspflicht für konventionelles Saatgut

Der Einsatz
konventioneller Saatgutmischungen
bleibt heuer zwar
weiterhin möglich, bedarf aber
einer individuellen Genehmigung
durch die Bio-Kontrollstelle.
Dies gilt sowohl für fertige
konventionelle Mischungen als
auch für Mischungen mit konventionellen
Einzelkomponenten.
Lediglich für Mischungen,
deren sämtliche konventionelle
Einzelkomponenten im Österreichischen
Verzeichnis der
allgemeinen Genehmigungen
gelistet sind, ist kein Genehmigungsansuchen
erforderlich.
Generell kann immer dann um Genehmigung angesucht werden, wenn das gewünschte Saatgut weder in Bio- noch in Umstellungsqualität verfügbar und auch nicht im Verzeichnis der allgemeinen Genehmigungen gelistet ist.
Saatgutmischungshersteller haben mittlerweile auch Mischungen mit mindestens 70 Gewichtsprozent an Bio- oder Umstellungskomponenten im Sortiment. Das Etikett dieser Mischungen weist neben einem entsprechenden Hinweis auch Anteil und Status aller enthaltenen Arten aus. Derartige Mischungen dürfen nur dann ohne Genehmigung zugekauft werden, wenn diese direkt bzw. deren konventionelle Komponenten im Verzeichnis über die allgemeingültigen Genehmigungen gelistet sind. Das Sortiment an derartigen Mischungen wird in den nächsten Jahren erweitert werden. Liegt am Betrieb noch konventionelles Saatgut für Grünland, Wechselwiesen oder Weiden auf Lager, wird für dessen Verwendung ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung benötigt.
Generell kann immer dann um Genehmigung angesucht werden, wenn das gewünschte Saatgut weder in Bio- noch in Umstellungsqualität verfügbar und auch nicht im Verzeichnis der allgemeinen Genehmigungen gelistet ist.
Saatgutmischungshersteller haben mittlerweile auch Mischungen mit mindestens 70 Gewichtsprozent an Bio- oder Umstellungskomponenten im Sortiment. Das Etikett dieser Mischungen weist neben einem entsprechenden Hinweis auch Anteil und Status aller enthaltenen Arten aus. Derartige Mischungen dürfen nur dann ohne Genehmigung zugekauft werden, wenn diese direkt bzw. deren konventionelle Komponenten im Verzeichnis über die allgemeingültigen Genehmigungen gelistet sind. Das Sortiment an derartigen Mischungen wird in den nächsten Jahren erweitert werden. Liegt am Betrieb noch konventionelles Saatgut für Grünland, Wechselwiesen oder Weiden auf Lager, wird für dessen Verwendung ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung benötigt.
Wann benötigt man eine Genehmigung?
Bei einer Mischung oder konventionellen
Komponenten im
Verzeichnis der allgemeingültigen
Genehmigungen, bei konventionellem
Saatgut und Saatgutmischungen
und bei überlagertem,
konventionellem
Saatgut bedarf es einer Genehmigung.
Bei Biosaatgut, Umstellungssaatgut,
Saatgut bestehend
aus Arten des Verzeichnisses
für allgemeingültige Genehmigungen
und Mischungen
mit 70% biotauglichen
Anteilen benötigt man keine
Genehmigung. Im Zweifelsfall
die Kontrollstelle kontaktieren.
Verfügbarkeiten im Auge behalten
Die Ages betreibt eine Biosaat- und
Pflanzgutdatenbank (Neu:
Pflanzenvermehrungsmaterial-
Datenbank). Diese steht als
Grundlage für die Verfügbarkeit
von Bio-Ware zur Verfügung.
Vor der Beantragung bzw. dem
Zukauf von konventionellem
Saatgut ist
daher die
Datenbank zu
konsultieren.
Zugang über
den QR-Code.