Geflügelpest: Fall in Niederösterreich bestätigt
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Seit Ende Oktober 2020 tritt in zahlreichen Ländern Europas bei Wildvögeln, aber auch im Hausgeflügelbestand Geflügelpest (Vogelgrippe) auf. Diese Fälle stehen im Zusammenhang mit dem herbstlichen Vogelzug. Auch in Österreich wurden am Nationalen Referenzlabor der AGES in den vergangenen Wochen vermehrt tot aufgefundene Wildvögel auf Geflügelpest untersucht. Gestern, Donnerstag, wurde bei einem dieser Wildvögel - einem verendet aufgefundenen Schwan in Klosterneuburg (NÖ) - das Virus diagnostiziert. Es handelt sich hierbei um den ersten Nachweis der hoch pathogenen aviären Influenza in Österreich seit dem Jahr 2017. Der derzeit festgestellte Stamm (H5N8) ist für den Menschen nicht gefährlich und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen.
"Der erste Fall der Geflügelpest wurde nun aufgrund der bereits bisher geltenden umfangreichen Schutzmaßnahmen in Österreich bestätigt. Wir ersuchen die heimischen Geflügelhalter deshalb verstärkt um konsequente Einhaltung der einzelnen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen", erklären das Gesundheitsministerium und das Landwirtschaftsministerium in einer gemeinsamen Aussendung.
Das Gesundheitsministerium hat alle nötigen Vorkehrungen getroffen. Der Fundort liegt in einem Bereich, der bereits im Dezember 2020 als Risikogebiet eingestuft wurde und seither genau beobachtet wird. Zudem besteht intensiver Kontakt zur Wirtschaft und Landwirtschaft, insbesondere zur Geflügelbranche, die über den Vogelgrippefall bereits informiert wurde.
"Der erste Fall der Geflügelpest wurde nun aufgrund der bereits bisher geltenden umfangreichen Schutzmaßnahmen in Österreich bestätigt. Wir ersuchen die heimischen Geflügelhalter deshalb verstärkt um konsequente Einhaltung der einzelnen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen", erklären das Gesundheitsministerium und das Landwirtschaftsministerium in einer gemeinsamen Aussendung.
Das Gesundheitsministerium hat alle nötigen Vorkehrungen getroffen. Der Fundort liegt in einem Bereich, der bereits im Dezember 2020 als Risikogebiet eingestuft wurde und seither genau beobachtet wird. Zudem besteht intensiver Kontakt zur Wirtschaft und Landwirtschaft, insbesondere zur Geflügelbranche, die über den Vogelgrippefall bereits informiert wurde.
Präventionsmaßnahmen festgelegt
Nachdem sich die Geflügelpest Ende 2020 in Deutschland stark ausgebreitet hatte, wurde auch in Österreich, wo bislang noch kein Fall bekannt war, das Risiko eines Seuchenausbruchs als hoch eingestuft. Das Gesundheitsministerium legte in enger Abstimmung mit dem Landwirtschaftsressort, den Bundesländern, dem Geflügelgesundheitsdienst (QGV), der AGES und der Zentralen Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG) per Verordnung zahlreiche Präventionsmaßnahmen fest, die seit 7. Dezember 2020 in den Risikogebieten gültig sind.
Geflügel von Wildvögeln fernhalten
In den Risikogebieten gelten folgende Maßnahmen für Geflügelhalter: In gemischten Betrieben soll die Haltung der Enten und Gänse getrennt von übrigem Geflügel sowie die Haltung des Geflügels in Ställen oder in oben abgedeckten Haltungsvorrichtungen erfolgen. Eine Ausnahme von der Stallhaltung ist möglich, wenn Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert.
Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wild lebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein. Verschärft werden auch die hygienischen Sicherheitsmaßnahmen, Reinigung und Desinfektion müssen mit besonderer Sorgfalt vorgenommen werden. Der Behörde (Amtstierarzt) ist zu melden, wenn ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20%, ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage besteht oder wenn die Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche ist.
Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wild lebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein. Verschärft werden auch die hygienischen Sicherheitsmaßnahmen, Reinigung und Desinfektion müssen mit besonderer Sorgfalt vorgenommen werden. Der Behörde (Amtstierarzt) ist zu melden, wenn ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme um mehr als 20%, ein Abfall der Eierproduktion um mehr als 5% für mehr als zwei Tage besteht oder wenn die Mortalitätsrate höher als 3% in einer Woche ist.
LK Österreich: Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen
Die Landwirtschaftskammer (LK) Österreich rät den heimischen Geflügelhaltern zu erhöhter Vorsicht und verweist in diesem Zusammenhang auf die LFI-Broschüre "Biosicherheit Geflügel". Sie umfasst alle Maßnahmen, um die Gefahr der Einschleppung und Ausbreitung von Infektionserregern zu minimieren und damit die Tiere gesund zu erhalten.