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28.07.2016 | von Ing. Wolfgang Stromberger
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Futterzukauf – Herkunft dokumentieren

Der Futtermittellieferschein hält die wichtigsten Daten rund um An- und Verkauf von Futter zwischen Landwirten fest. Er sorgt für Rückverfolgbarkeit und entsprechende Sicherheit.

Grundsätzlich muss jeder Futtermittelzukauf am Betrieb dokumentiert werden. Bei Handelsfuttermitteln erfüllen beispielsweise Sackanhänger, Lieferscheine und Rechnungen diese Anforderungen.

Für An- und Verkäufe sämtlicher Futtermittel zwischen Landwirten wird empfohlen, einen Futtermittellieferschein zu verwenden. Die Rückverfolgbarkeit und Futtermittelsicherheit laut Futtermittel-Verordnung werden dadurch gewährleistet. Vollständig ausgefüllte Lieferscheine dokumentieren die Herkunft der Futtermittel auch bei Cross Comp­liance-Kontrollen.

Der Lieferschein ist in erster Linie eine Ergänzung der Aufzeichnungen zum AMA-Gütesiegel-Programm und entspricht der Futtermittelrichtlinie „pastus+“. Trotzdem ist er nicht nur für Gütesiegelproduzenten vorgesehen, sondern für alle viehhaltenden Landwirte zu empfehlen, die hofeigene Futtermittel an- oder verkaufen. Dies betrifft besonders Grundfuttermittel wie zum Beispiel Heu, Futterstroh, Gras- und Maissilage. Ein Zusatznutzen ergibt sich in der Absicherung bei Schadenersatzansprüchen, wenn Futtermittel Qualitätsmängel aufweisen.
 
Für den An- und Verkauf sämtlicher Futtermittel zwischen Landwirten wird die Verwendung eines Futtermittellieferscheins empfohlen. © StrombergerFür den An- und Verkauf sämtlicher Futtermittel zwischen Landwirten wird die Verwendung eines Futtermittellieferscheins empfohlen. © StrombergerFür den An- und Verkauf sämtlicher Futtermittel zwischen Landwirten wird die Verwendung eines Futtermittellieferscheins empfohlen. © StrombergerFür den An- und Verkauf sämtlicher Futtermittel zwischen Landwirten wird die Verwendung eines Futtermittellieferscheins empfohlen. © Stromberger[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2016.07.28%2F1469695282459613.jpg]
Für den An- und Verkauf sämtlicher Futtermittel zwischen Landwirten wird die Verwendung eines Futtermittellieferscheins empfohlen. © Stromberger

Lieferscheine richtig ausfüllen

Der Futtermittellieferschein ist im Durchschreibeverfahren hergestellt und besteht aus drei ­Teilen. Das weiße Original verbleibt beim Landwirt als Verkäufer. Der grüne Durchschlag verbleibt beim Transporteur und der gelbe Durchschlag ist für den ­Käufer bestimmt. Alle Beteiligten müssen den Lieferschein unterschreiben und die entsprechenden Angaben bestätigen. Als Aufzeich­nungs­unterlage ist der Lieferschein drei Jahre aufzubewahren.

Welche Angaben sind notwendig?

Die grün hinterlegten Felder sind vom Verkäufer auszufüllen und sollten folgende Angaben ­beinhalten:
  • Angaben zum Betrieb, wie LFBIS-Nr., Name und Anschrift
  • Angabe, ob Biobetrieb – mit Bekanntgabe der Biokontrollstelle, sofern ein anerkannter Biobetrieb mit gültigem Kontrollvertrag vorliegt
  • Angaben zum Transport, sofern dieser durch den Verkäufer erfolgt 
  • Angaben zum Futtermittel, wie Futterart, Menge, Erntejahr, Herkunft und besondere Hinweise zur Beschaffenheit bzw. Verwendbarkeit des Futtermittels, sofern Qualitätsmängel vorliegen
Die grau hinterlegten Felder sind vom Käufer auszufüllen und beinhalten wie beim Verkäufer Angaben zum Betrieb und zum Transport, sofern dieser durch den Käufer durchgeführt wird. Was bestätigt der Verkäufer mit seiner Unterschrift?
  • Die Richtigkeit der gemachten Angaben;
  • die Einhaltung der Hygienevorschriften;
  • die Herstellung des Futtermittels nach den Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis; 
  • die handelsübliche Beschaffenheit des Futtermittels, dass dieses unverdorben und unverfälscht ist;
  • dass kein Untersuchungsergebnis bekannt ist, das dem Einsatz als Futtermittel entgegensteht.

Angaben zum Transport

Angaben zum Transport sind dann vom Landwirt zu machen, wenn dieser als Verkäufer oder Käufer den Futtermitteltransport durchführt. Die Angaben dienen der Rückverfolgbarkeit im Falle ­einer Kontamination. Die Angaben beziehen sich auf Fragen zum Transportfahrzeug (ob ein betriebseigener Anhänger verwendet wurde), zur Vorfracht (ob landwirtschaftliche Urprodukte, wie z. B. Getreide, oder Sonstiges, wie z. B. Handelsdünger, transportiert wurde) und zum Transportdatum.

Wer haftet für die Angaben?

Landwirte haften als Verkäufer von Futtermitteln mit ihrer Unterschrift für die Richtigkeit ihrer ­Angaben und die Einhaltung der Bedingungen auf der Rückseite. Hinweis: Der Futtermittellieferschein ist nur für den An- und ­Verkauf zwischen Landwirten bestimmt und ersetzt nicht die ­Verkaufsbelege von Futtermittelfirmen. Wo ist der Futtermittellieferschein erhältlich? Der Futtermittellieferschein sowie das Merkblatt liegen in den Außenstellen der Landwirtschaftskammer auf und werden kostenlos ausgegeben.

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