Frist für Weideplan neuerlich verschoben!
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2020.09.21%2F1600668772901354.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image/2020.09.21/1600668772901354.jpg?m=MzYzLDI0Mg%3D%3D&_=1600668774)
In Hinblick auf die Weideverpflichtungen wird die Weidevorgabe des Jahres 2020 auch für das Jahr 2021 fortgeschrieben. Entsprechend wurde auch die zuletzt für den 30. November 2020 geplante Frist zur Erstellung des einzelbetrieblichen Weideplans neuerlich angepasst. Für alle Bio-Betriebe, die die Weidevoraussetzungen 2020 erfüllt haben, ist die Frist auf das Jahr 2021 verschoben.
Bio-Betriebe, die die geltende Weidevorgabe 2020 nicht ausreichend umsetzen konnten und eine Sanktion 3 ausgesprochen bekommen haben, werden von ihrer Bio-Kontrollstelle kontaktiert. Diese Betriebsführer müssen noch heuer aktiv werden und bis 31. Dezember 2020 einen Weideplan erstellen. Der Weideplan soll nachvollziehbar und plausibel darstellen, wie die Weidevorgabe im Jahr 2021 umgesetzt wird. Wird dies nicht gemacht, droht der Verlust des Bio-Status der betroffenen Bio-Tiere sowie deren Produkte ab Ende Jänner 2021.
Für Fragen stehen Ihnen die Bio-Beraterinnen und Bio-Berater der Landwirtschaftskammern gerne zur Verfügung.