03.04.2015 |
von DI Paula Pöchlauer-Kozel
Freizeitnutzung ohne Grenzen? - Was Radfahrer & Co im Wald dürfen
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"Geschätzte 95% der Mountainbiker halten sich an Fair Play im Wald“, betont Stiftsförster Thomas Handsteiner und stellt ihnen ein gutes Zeugnis aus. "Doch die 5%, die sich nicht an Gesetze und vertragliche Vereinbarungen halten, gefährden nicht nur Wanderer und Erholungssuchende, sondern auch ihre eigene und unsere Sicherheit beim Arbeiten im Wald.“
Wann sind Downhillfahrer illegal unterwegs?
Bedenklich stimmt den Förster, dass zum Beispiel einige Mitglieder von naturverbundenen Vereinen in seinem Verantwortungsgebiet illegal im Wald mit dem Mountainbike fahren, denn Radfahren im Wald ist von Gesetzes wegen an die Zustimmung des Grundeigentümers gebunden. "Manche Firmen, die Mountainbikes verkaufen, bringen Downhillfahrer auf den Berg, wenn es bereits dämmert. Damit können sie bei der Abfahrt mitten durch den Wald die neuesten Modelle testen, ohne auf viele Wanderer zu treffen“, weiß Handsteiner. "Das, von Gesetzes wegen nötige Einverständnis der Grundbesitzer wurde nicht eingeholt.“
Testfahrten auf Kosten der Waldbesitzer
Besonders ärgert den Förster, dass Radfirmen von Testfahrten im Wald profitieren, bei der Errichtung und Erhaltung der Forststraßen nicht mitzahlen, aber die Holzbringung als Störung empfinden, obwohl die Straßen dafür gebaut werden.
"Wenn Radfahrer Absperrungen aufgrund von Holzschlägerungen missachten, drängen sie die Forstarbeiter in die kriminelle Ecke, sollte einem Radfahrer im Schlägerungsbereich etwas passieren“, gibt Handsteiner zu bedenken. Des öfteren fahren Freizeitsportler ihre Räder bis zur beschrankten Forststraße, parken dort und blockieren mit ihren Autos die LKW`s bei der Holzabfuhr. Manche Mountainbiker sind mit so hohen Geschwindigkeiten unterwegs, dass sie auf den geschotterten Forststraßen nicht rechtzeitig bremsen können. Deshalb haben sich schon Wanderer bei Handsteiner beschwert.
Schieben oder anzeigen
Trifft Handsteiner einen Radfahrer an, der eine Forststraße unerlaubt benutzt, fordert er ihn auf, das Rad zu schieben. "Zuerst suche ich immer das Gespräch und appelliere an die Vernunft der Freizeitsportler“, berichtet er aus der Praxis. "Doch manchen Leuten, die nach der nächsten Wegbiegung wieder aufs Rad steigen, kann man nicht vertrauen, da hilft nur eine Anzeige.“ Laut Handsteiner wären Nummerntafeln an den Rädern die Lösung vieler Probleme. Aus heutiger Sicht würde der Eigentümer die Forststraßen nicht mehr für Mountainbiker freigeben - Grund dafür sind die 5%, die sich nicht an die Gesetze und vertraglichen Vereinbarungen halten.
Vorsicht vor eigenmächtigen Markierungen
Unstimmigkeiten verursachen Wanderer und Bergsteiger, die nicht auf Wanderwegen bleiben und unerlaubt Wege und Steige markieren. Auch das Aufstellen von sogenannten "Steinmandeln“, übereinandergestapelten Steinen, gehört dazu. "Hier müssen Grundbesitzer auf der Hut sein, weil sie haftbar gemacht werden können, sobald ein Weg erkennbar ist, dem viele folgen können“, erklärt Handsteiner. „Gegen diese schleichende Enteignung müssen sich Grundbesitzer mit aller Kraft wehren.“
Diese Themen betreffen jeden Waldeigentümer. Grundbesitzer haben Rechte und müssen ihr Eigentum schützen. Sie übernehmen mit dem Grundeigentum aber auch die Haftung für Schäden. "Das ist vielen Grundbesitzern nicht bewusst oder sie verharmlosen diese Tatsache“, weiß Handsteiner aus der Praxis.
In der nächsten Ausgabe erklärt LK-Juristin Sylvia Scherhaufer, wann und in welchem Ausmaß Waldbesitzer haften müssen.
Wann sind Downhillfahrer illegal unterwegs?
Bedenklich stimmt den Förster, dass zum Beispiel einige Mitglieder von naturverbundenen Vereinen in seinem Verantwortungsgebiet illegal im Wald mit dem Mountainbike fahren, denn Radfahren im Wald ist von Gesetzes wegen an die Zustimmung des Grundeigentümers gebunden. "Manche Firmen, die Mountainbikes verkaufen, bringen Downhillfahrer auf den Berg, wenn es bereits dämmert. Damit können sie bei der Abfahrt mitten durch den Wald die neuesten Modelle testen, ohne auf viele Wanderer zu treffen“, weiß Handsteiner. "Das, von Gesetzes wegen nötige Einverständnis der Grundbesitzer wurde nicht eingeholt.“
Testfahrten auf Kosten der Waldbesitzer
Besonders ärgert den Förster, dass Radfirmen von Testfahrten im Wald profitieren, bei der Errichtung und Erhaltung der Forststraßen nicht mitzahlen, aber die Holzbringung als Störung empfinden, obwohl die Straßen dafür gebaut werden.
"Wenn Radfahrer Absperrungen aufgrund von Holzschlägerungen missachten, drängen sie die Forstarbeiter in die kriminelle Ecke, sollte einem Radfahrer im Schlägerungsbereich etwas passieren“, gibt Handsteiner zu bedenken. Des öfteren fahren Freizeitsportler ihre Räder bis zur beschrankten Forststraße, parken dort und blockieren mit ihren Autos die LKW`s bei der Holzabfuhr. Manche Mountainbiker sind mit so hohen Geschwindigkeiten unterwegs, dass sie auf den geschotterten Forststraßen nicht rechtzeitig bremsen können. Deshalb haben sich schon Wanderer bei Handsteiner beschwert.
Schieben oder anzeigen
Trifft Handsteiner einen Radfahrer an, der eine Forststraße unerlaubt benutzt, fordert er ihn auf, das Rad zu schieben. "Zuerst suche ich immer das Gespräch und appelliere an die Vernunft der Freizeitsportler“, berichtet er aus der Praxis. "Doch manchen Leuten, die nach der nächsten Wegbiegung wieder aufs Rad steigen, kann man nicht vertrauen, da hilft nur eine Anzeige.“ Laut Handsteiner wären Nummerntafeln an den Rädern die Lösung vieler Probleme. Aus heutiger Sicht würde der Eigentümer die Forststraßen nicht mehr für Mountainbiker freigeben - Grund dafür sind die 5%, die sich nicht an die Gesetze und vertraglichen Vereinbarungen halten.
Vorsicht vor eigenmächtigen Markierungen
Unstimmigkeiten verursachen Wanderer und Bergsteiger, die nicht auf Wanderwegen bleiben und unerlaubt Wege und Steige markieren. Auch das Aufstellen von sogenannten "Steinmandeln“, übereinandergestapelten Steinen, gehört dazu. "Hier müssen Grundbesitzer auf der Hut sein, weil sie haftbar gemacht werden können, sobald ein Weg erkennbar ist, dem viele folgen können“, erklärt Handsteiner. „Gegen diese schleichende Enteignung müssen sich Grundbesitzer mit aller Kraft wehren.“
Diese Themen betreffen jeden Waldeigentümer. Grundbesitzer haben Rechte und müssen ihr Eigentum schützen. Sie übernehmen mit dem Grundeigentum aber auch die Haftung für Schäden. "Das ist vielen Grundbesitzern nicht bewusst oder sie verharmlosen diese Tatsache“, weiß Handsteiner aus der Praxis.
In der nächsten Ausgabe erklärt LK-Juristin Sylvia Scherhaufer, wann und in welchem Ausmaß Waldbesitzer haften müssen.