Früheres Aus für dauernde Anbindehaltung bei Milchkühen beschlossen
Die sogenannte “dauernde“ Anbindehaltung bei Milchkühen ist in Neubauten seit einigen Jahren verboten, das Tierschutzgesetz sieht für bestehende Ställe Ausnahmen vor, die 2030 auslaufen. Um Betriebe zu einem früheren Umstieg zu motivieren, treibt die AMA Marketing nun die Weiterentwicklung des Gütesiegels für Milch und Milchprodukte voran. Gleichzeitig schnürt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig ein Investitionsprogramm, um Bäuerinnen und Bauern auf diesem Weg zu unterstützen.
Weiterentwicklung des AMA-Gütesiegels für Milch und Milchprodukte
- Die AMA Marketing setzt gemeinsam mit der Branche den nächsten Schritt und entwickelt das AMA-Gütesiegelprogramm für Milch und Milchprodukte weiter: Ab 01. Jänner 2024 wird es keine dauernde Anbindehaltung auf AMA-Gütesiegel Milchviehbetrieben mehr geben. Diese Weiterentwicklung wurde am 27. Juli 2022 im Fachgremium beschlossen.
- Die Ausnahme betrifft aktuell noch ca. 10% der Milchbetriebe in ganz Österreich, das sind etwa 2.500 Betriebe. Laut konservativen Schätzungen der AMA-Marketing wird mindestens die Hälfte dieser Betriebe mit Umsetzung des weiterentwickelten Gütesiegels umsteigen.
Investitionsprogramm des Landwirtschaftsministeriums für Umstiegshilfe
- Zusätzlich erlässt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig eine Sonderrichtlinie für ein Investitionsprogramm.
- Ziel ist, Betriebe, die bis zu zwei Jahre vor der gesetzlichen Frist aus der dauernden Anbindehaltung umsteigen - also bis Ende 2027 - finanziell zu unterstützen.
- Dafür stehen 30 Mio. Euro jährlich zur Verfügung.
“Tierwohl ist uns allen wichtig - den Bäuerinnen und Bauern ebenso, wie den Konsumenten. Österreich gehört bereits zu den Ländern mit den höchsten
Tierwohlstandards. Trotzdem verschließt sich die heimische Landwirtschaft nicht gegen Weiterentwicklung - etwa wenn es um die dauernde Anbindehaltung bei Milchkühen geht, die in Ausnahmefällen noch erlaubt ist. Um der gesellschaftlichen Erwartungshaltung gerecht zu werden, entwickelt die AMA-Marketing ihr Gütesiegel für Milch und Milchprodukte weiter: Ab 2024 werden die Ausnahmetatbestände für die dauernde Anbindehaltung nicht mehr anerkannt. Im neuen Tierschutzpaket endet die dauernde Anbindehaltung mit Ende 2030. Beides ist für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern eine große Herausforderung. Darum schnüre ich ein Investitionsprogramm, um Betriebe, die bis Ende 2027 umsteigen, zu unterstützen. Das ist vielleicht nicht der leichte Weg, aber der richtige, den wir gemeinsam mit
den Bauern gehen“, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.