13.02.2017 |
von David Wutti, AKL Abt. 10
Forstförderung neu: jetzt Antrag stellen!
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Der Klimawandel mit all seinen Begleiterscheinungen bringt in Kärnten die „Brotbaumart“ Fichte zunehmend in Bedrängnis. Insbesondere außerhalb des natürlichen Verbreitungsgebietes der Fichte sind durch Windwürfe, Schneebrüche und Borkenkäferkalamitäten in den letzten Jahren vielfach Kahlflächen entstanden.
Um diese mit standortgerechten Bäumen aufzuforsten, wird von Agrarlandesrat Dipl.-Ing. Christian Benger ein aus Landesmitteln finanziertes Förderprogramm angeboten. Im Vorjahr wurden mit Unterstützung des Landes Kärnten rund 115 Hektar Waldfläche mit Laubmischwäldern aufgeforstet. Dabei wurden über 140.000 Forstpflanzen versetzt. Neben 120.000 Laubbäumen wurden auch Tanne, Lärche und Fichte eingebracht. 2017 soll ein besonderer Schwerpunkt auf die Tanne gelegt werden.
Die Förderung wird auf Grundlage der Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderrichtlinie abgewickelt. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Um diese mit standortgerechten Bäumen aufzuforsten, wird von Agrarlandesrat Dipl.-Ing. Christian Benger ein aus Landesmitteln finanziertes Förderprogramm angeboten. Im Vorjahr wurden mit Unterstützung des Landes Kärnten rund 115 Hektar Waldfläche mit Laubmischwäldern aufgeforstet. Dabei wurden über 140.000 Forstpflanzen versetzt. Neben 120.000 Laubbäumen wurden auch Tanne, Lärche und Fichte eingebracht. 2017 soll ein besonderer Schwerpunkt auf die Tanne gelegt werden.
Die Förderung wird auf Grundlage der Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderrichtlinie abgewickelt. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Förderwerber
- Als Förderwerber kommen natürliche und juristische Personen in Betracht, welche eine Niederlassung in Kärnten haben und die Zielsetzung gemäß § 1 des Kärntner Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 6/1997 verfolgen.
- Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und deren Einrichtungen sind im Rahmen dieser Richtlinie nicht förderbar
- Mindestförderung pro Antrag: 150 Euro
- Maximal können je Gegenstand 20 Hektar pro Jahr und Betrieb gefördert werden
Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Link am Ende dieses Artikels.
Förderung „Laubholzaufforstung“ – „Mischwaldaufforstung“
Die Förderhöhe erfolgt als Zuschuss zu den tatsächlich gesetzten Forstpflanzen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 1,20 Euro für sämtliche Laubbaumarten und Tanne sowie 0,99 Euro für sonstige heimische Nadelbäume mit Ausnahme der Fichte. Sofern der Laubbaumartenanteil der versetzten Pflanzen mindestens 75 % beträgt, kann auch Fichte beigemischt werden. In diesem Fall wird die Fichte mit 0,66 Euro gefördert.
Neu: Der Laubbaumartenanteil kann auf bis zu 50 % verringert werden, wenn der Tannenanteil mind. 25 % beträgt. Für die restlichen 25 % werden alle anderen heimischen Nadelbäume sowie die Douglasie anerkannt.
Ebenfalls auf die generelle Erhöhung des Tannenanteils zielt der Fördergegenstand „Unterbau bzw. Naturverjüngungsergänzung mit Tanne“ ab. Damit besteht die Möglichkeit, vorgelichtete Bestände oder lückige Naturverjüngung mit bis zu 1000 Stück Tanne pro Hektar zu unterbauen bzw. zu ergänzen.
Förderungsvoraussetzungen
Neu: Der Laubbaumartenanteil kann auf bis zu 50 % verringert werden, wenn der Tannenanteil mind. 25 % beträgt. Für die restlichen 25 % werden alle anderen heimischen Nadelbäume sowie die Douglasie anerkannt.
Ebenfalls auf die generelle Erhöhung des Tannenanteils zielt der Fördergegenstand „Unterbau bzw. Naturverjüngungsergänzung mit Tanne“ ab. Damit besteht die Möglichkeit, vorgelichtete Bestände oder lückige Naturverjüngung mit bis zu 1000 Stück Tanne pro Hektar zu unterbauen bzw. zu ergänzen.
Förderungsvoraussetzungen
- Förderbar sind Wiederaufforstungen nach Elementarereignissen und Bestandesumwandlungen
- Die Baumartenwahl und Mischung hat sich an der natürlichen Waldgesellschaft zu orientieren
- Die verwendeten Pflanzenherkünfte müssen für den Standort geeignet sein (www.herkunftsberatung.at)
- Geförderte Aufforstungen sind bis zur Sicherung der Kultur durch den Förderwerber auf eigene Kosten instand zu halten; der Förderweber hat bis zur Sicherung der Kultur dafür Sorge zu tragen
- Förderbar sind maximal 3000 Stück/Hektar
- Die Mindestaufforstungsfläche beträgt 0,1 Hektar
- Maximal können 20 Hektar pro Jahr und Betrieb gefördert werden
- Der Mindestförderbetrag beläuft sich auf 150 Euro pro Antrag
- Als Nachweis dient die saldierte Pflanzenrechnung (Originalrechnung inkl. Zahlungsbeleg)
Förderung „Wildverbissschutzmittel
Förderhöhe
Die Höhe des Zuschusses beträgt jeweils je Stück bzw. lfm:
Die Höhe des Zuschusses beträgt jeweils je Stück bzw. lfm:
- 1,20 Euro/lfm Zaun Rehwild (Höhe 1,5 m)
- 1,60 Euro/lfm Zaun Rotwild (Höhe 2 m)
- 1,20 Euro/Hülle (Höhe 1,5 m)
- 1,40 Euro/Hülle (Höhe 1,8 m)
- 1,10 Euro/lfm Polymerzaun Rehwild (Höhe 1,6 m)
- 1,50 Euro/lfm Polymerzaun Rehwild (Höhe 2 m)Förderungsvoraussetzungen
- Mindestfläche: 0,1 Hektar
- Maximal können 20 Hektar pro Jahr und Betrieb gefördert werden
- Wildverbissschutzmittel werden nur in Verbindung mit geförderten Laub- und Mischwaldauf-forstungen gefördert
- In Eigenjagden ist die Förderung ausgeschlossen
- Verpflichtung zum Abtragen nach Ablauf der Schutznotwendigkeit