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25.07.2023 - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet bis 31.12.2023

Flächenmonitoring: Möglichkeit zur Richtigstellung nutzen

Das Flächenmonitoring überprüft bestimmte Beantragungsdaten des MFA 2023 mit Sentinel-Satellitendaten. Seit Juni werden Ergebnisse, sogenannte "rote Schläge", bei eindeutiger Unstimmigkeit zwischen Monitoringfeststellung und MFA-Beantragung, an betroffene Antragsteller übermittelt. Für Bäuerinnen und Bauern gilt: Jetzt handeln und die Chance auf Richtigstellung nutzen.

Satelllit kreist um Erde© Andrey Armyagov stockadobecom.jpg
Flächenmonitoring ist eine Art „Frühwarnung“. Wird auf einen übermittelten Auftrag zeitgerecht reagiert, kann der MFA bei fehlerhafter Beantragung noch sanktionslos richtiggestellt werden. © Andrey Armyagov/stock.adobe.com

Mitteilungen der AMA, auch Aufträge genannt, werden wie folgt übermittelt

  • AMA MFA Fotos App als push-Nachricht, sofern die App genutzt wird
  • per E-Mail, wenn bei der AMA hinterlegt oder
  • Kontaktaufnahme durch AMA per Telefon.
Jedenfalls erscheint im eAMA ein neuer Plausifehler, der auf die Unstimmigkeit hinweist.

Tipp: Überprüfen Sie daher laufend, ob neue Informationen der AMA (push-Nachricht, E-Mail, eventuell Plausifehler im eAMA) übermittelt wurden.

Bearbeitung innerhalb von 14 Tagen sinnvoll

Auf die Aufträge aus dem Flächenmonitoring kann innerhalb von 14 Tagen reagiert werden. Stimmt die Beantragung, ist sie mittels geeigneten Nachweisen, vorrangig Fotos über App oder über Online-Eingaben im eAMA, zu bestätigen.

Beispiel

Es ist Wintertriticale beantragt, das Ergebnis aus dem Flächenmonitoring ergibt eine andere Kultur. Mittels Foto wird die auf der Fläche befindliche Triticale eindeutig nachgewiesen. Kein weiterer Handlungsbedarf – die Beantragung bleibt korrekt.

Flächenmonitoring als "Frühwarnung"

Ist das Ergebnis aus dem Monitoring richtig, ist eine Korrektur des MFA 2023 durchzuführen. Flächenmonitoring ist eine Art "Frühwarnung". Wird auf einen übermittelten Auftrag zeitgerecht reagiert, kann der MFA bei fehlerhafter Beantragung noch sanktionslos richtiggestellt werden. Ein wesentlicher Unterschied zur Vor-Ort-Kontrolle (VOK). Wird bei der VOK eine fehlerhafte Beantragung festgestellt, wird diese sanktionsrelevant berücksichtigt, es können finanzielle Nachteile entstehen.

Beispiel

Beantragung von "Mähwiese-/weide 2 Nutzungen", das Monitoring deutet auf Versiegelung hin. Tatsächlich wurde in der Natur auf einer Teilfläche ein Stallzubau durchgeführt und Teile davon mitbeantragt. Mittels Korrektur zum MFA 2023 im eAMA (Herausdigitalisieren der NLN-Flächen) kann richtiggestellt werden.

Erfahrungen aus den ersten Monitoring-Aufträgen

Seit Juni werden laufend rote Schläge bei Antragstellern hinterfragt. Erfreulicherweise ist die Anzahl der Unstimmigkeiten relativ gering, was grundsätzlich auch eine korrekte Beantragung zeigt. Bei vielen übermittelten Aufträgen (rote Schläge) reagierten betroffene Antragsteller, schickten Fotos mittels App bzw. im eAMA oder korrigierten den MFA im eAMA. Fotos müssen örtlich zuordenbar sein. Entweder sind sie verortet, dh bei der Fotoaufnahme mit Handy oder Tablet werden Geodaten hinterlegt oder die Fotos bilden markante Punkte, wie zum Beispiel Bäume, Straßen-/Wegteile mit ab. Die Foto-Nachweisführung mittels App ist daher klar zu bevorzugen.

Teil der Abfragen blieb unbeantwortet

Leider blieb ein Teil der Abfragen auch nach der 14 Tagefrist unbeantwortet - die AMA überprüft dann mittels Vor-Ort-Kontrolle. Festzustellen ist, dass doch ein Teil der roten Schläge fehlerhafte Beantragungen sind. Bestätigt die VOK das Monitoring-Ergebnis, somit die falsche Beantragung, wird sanktionsrelevant beurteilt. Solche Antragsteller haben sich durch Nichthandeln die Chance auf Richtigstellung selbst genommen. Bitte reagieren Sie daher auf mitgeteilte Aufträge - es ist zu Ihrem eigenen Nutzen. Oftmals können Sie selbst handeln (App-Nutzung). Natürlich hilft auch die zuständige Bezirksbauernkammer bzw. können Sie sich auch an die AMA wenden.
AMA App.png
Die AMA MFA Fotos App ermöglicht es Ihnen, kostenlos, schnell und einfach zu einem beantragten Schlag einen Fotonachweis oder eine Korrektur an die AMA zu übermitteln, ohne wie bisher in das eAMA einsteigen zu müssen. © AMA

AMA MFA Fotos-App nutzen und profitieren

Die AMA MFA Fotos-App ist absolut zu empfehlen. Die App ist über die jeweiligen Stores downloadbar - Nutzen Sie diese App, sie ist einfach anzuwenden! Es ist auch geplant, schon bald die Funktionen der App zu erweitern.
AMA MFA Fotos App unterstützt bei Flächenmonitoring
© AMA

Schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen und Infoangebot der AMA nutzen

Die Bekanntgabe der email-Adresse an die AMA, sofern nicht schon erfolgt, ermöglicht ebenso schnell eine Kontaktaufnahme "AMA - Landwirt". Bitte überprüfen Sie auch regelmäßig Ihre E-Mails, um informiert zu sein und rechtzeitig handeln zu können. Nutzen Sie auch das umfassende Informationsangebot der AMA.

Telefonhotline: 050 3151 99 (Mo - Fr, 7 - 20 Uhr)
E-Mail: einstiegshilfe@ama.gv.at
Handbücher, Merkblätter sowie Erklärvideos finden sie unter Formulare & Merkblätter | AMA - AgrarMarkt Austria

Förderungen Abwicklung 2023-2027

  • Mehrfachantrag 2024: Start ab 2. November

  • Das Invekos-Servicepaket - mitmachen und profitieren

  • Gut vorbereitet in den MFA 2024

  • Almabtrieb - erforderliche Meldung nicht vergessen

  • Almweideflächen: RAA-Beurteilungen beachten

  • Besuch auf der Alm vom AMA-Prüforgan

  • Satellit statt Vor-Ort-Kontrolle?!

  • Häufig gestellte Fragen zu Almmeldungen

  • Invekos-Service der Landwirtschaftskammer Kärnten

  • AMA informiert über die Antragstellung zum Mehrfachantrag 2024

  • Flächenmonitoring - erste Erkenntnisse des Antragsjahres 2023

  • ID Austria ersetzt ab 5. Dezember 2023 die Handy-Signatur

  • Agrarmarketingbeitrag 2023 ausschließlich über den Mehrfachantrag

  • AMA: Auszahlungstermine für das Antragsjahr 2023 fixiert

  • Freischaltung der Handy-Signatur nur noch bis 4. Dezember 2023 möglich

  • AMA MFA Fotos App wird um neue Funktionalitäten erweitert

  • Handy-Signatur bzw. ID Austria ab Mehrfachantrag (MFA) 2023 verpflichtend

  • Flächenmonitoring: Möglichkeit zur Richtigstellung nutzen

  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023

  • Vorgangsweise bei höherer Gewalt und außergewöhnlichen Umständen

  • Vor-Ort-Kontrolle II: In neuer GAP ersetzt Konditionalität Cross Compliance

  • Kartierung der Artenvielfalt in der Kulturlandschaft

  • Agrarmarketingbeitrag: Mehrfachantrag ersetzt Beitragserklärung

  • Vor-Ort-Kontrolle I: Neuerungen bei der Vor-Ort-Kontrolle in der GAP ab 2023

  • Änderungen und Meldungen im Weinbaukataster möglichst zeitnah vornehmen

  • Mein Postkorb: Schreiben durch AMA in elektronischer Form

  • Neuerungen bei der Beantragung von gealpten Pferden und anderen Equiden

  • Flächenmonitoring und AMA MFA Fotos App unterstützen Antragsteller ab 2023

  • Invekos-Service der österreichischen Landwirtschaftskammern

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