Flächenmonitoring: Möglichkeit zur Richtigstellung nutzen
Mitteilungen der AMA, auch Aufträge genannt, werden wie folgt übermittelt
- AMA MFA Fotos App als push-Nachricht, sofern die App genutzt wird
- per E-Mail, wenn bei der AMA hinterlegt oder
- Kontaktaufnahme durch AMA per Telefon.
Tipp: Überprüfen Sie daher laufend, ob neue Informationen der AMA (push-Nachricht, E-Mail, eventuell Plausifehler im eAMA) übermittelt wurden.
Bearbeitung innerhalb von 14 Tagen sinnvoll
Auf die Aufträge aus dem Flächenmonitoring kann innerhalb von 14 Tagen reagiert werden. Stimmt die Beantragung, ist sie mittels geeigneten Nachweisen, vorrangig Fotos über App oder über Online-Eingaben im eAMA, zu bestätigen.
Beispiel
Es ist Wintertriticale beantragt, das Ergebnis aus dem Flächenmonitoring ergibt eine andere Kultur. Mittels Foto wird die auf der Fläche befindliche Triticale eindeutig nachgewiesen. Kein weiterer Handlungsbedarf – die Beantragung bleibt korrekt.
Flächenmonitoring als "Frühwarnung"
Ist das Ergebnis aus dem Monitoring richtig, ist eine Korrektur des MFA 2023 durchzuführen. Flächenmonitoring ist eine Art "Frühwarnung". Wird auf einen übermittelten Auftrag zeitgerecht reagiert, kann der MFA bei fehlerhafter Beantragung noch sanktionslos richtiggestellt werden. Ein wesentlicher Unterschied zur Vor-Ort-Kontrolle (VOK). Wird bei der VOK eine fehlerhafte Beantragung festgestellt, wird diese sanktionsrelevant berücksichtigt, es können finanzielle Nachteile entstehen.
Beispiel
Beantragung von "Mähwiese-/weide 2 Nutzungen", das Monitoring deutet auf Versiegelung hin. Tatsächlich wurde in der Natur auf einer Teilfläche ein Stallzubau durchgeführt und Teile davon mitbeantragt. Mittels Korrektur zum MFA 2023 im eAMA (Herausdigitalisieren der NLN-Flächen) kann richtiggestellt werden.
Erfahrungen aus den ersten Monitoring-Aufträgen
Seit Juni werden laufend rote Schläge bei Antragstellern hinterfragt. Erfreulicherweise ist die Anzahl der Unstimmigkeiten relativ gering, was grundsätzlich auch eine korrekte Beantragung zeigt.
Bei vielen übermittelten Aufträgen (rote Schläge) reagierten betroffene Antragsteller, schickten Fotos mittels App bzw. im eAMA oder korrigierten den MFA im eAMA. Fotos müssen örtlich zuordenbar sein. Entweder sind sie verortet, dh bei der Fotoaufnahme mit Handy oder Tablet werden Geodaten hinterlegt oder die Fotos bilden markante Punkte, wie zum Beispiel Bäume, Straßen-/Wegteile mit ab. Die Foto-Nachweisführung mittels App ist daher klar zu bevorzugen.
Teil der Abfragen blieb unbeantwortet
Leider blieb ein Teil der Abfragen auch nach der 14 Tagefrist unbeantwortet - die AMA überprüft dann mittels Vor-Ort-Kontrolle. Festzustellen ist, dass doch ein Teil der roten Schläge fehlerhafte Beantragungen sind. Bestätigt die VOK das Monitoring-Ergebnis, somit die falsche Beantragung, wird sanktionsrelevant beurteilt.
Solche Antragsteller haben sich durch Nichthandeln die Chance auf Richtigstellung selbst genommen. Bitte reagieren Sie daher auf mitgeteilte Aufträge - es ist zu Ihrem eigenen Nutzen. Oftmals können Sie selbst handeln (App-Nutzung). Natürlich hilft auch die zuständige Bezirksbauernkammer bzw. können Sie sich auch an die AMA wenden.

AMA MFA Fotos-App nutzen und profitieren
Die AMA MFA Fotos-App ist absolut zu empfehlen. Die App ist über die jeweiligen Stores downloadbar - Nutzen Sie diese App, sie ist einfach anzuwenden! Es ist auch geplant, schon bald die Funktionen der App zu erweitern.
Schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen und Infoangebot der AMA nutzen
Die Bekanntgabe der email-Adresse an die AMA, sofern nicht schon erfolgt, ermöglicht ebenso schnell eine Kontaktaufnahme "AMA - Landwirt". Bitte überprüfen Sie auch regelmäßig Ihre E-Mails, um informiert zu sein und rechtzeitig handeln zu können. Nutzen Sie auch das umfassende Informationsangebot der AMA.
Telefonhotline: 050 3151 99 (Mo - Fr, 7 - 20 Uhr)
E-Mail: einstiegshilfe@ama.gv.at
Handbücher, Merkblätter sowie Erklärvideos finden sie unter Formulare & Merkblätter | AMA - AgrarMarkt Austria
Telefonhotline: 050 3151 99 (Mo - Fr, 7 - 20 Uhr)
E-Mail: einstiegshilfe@ama.gv.at
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