Förderungswerber
Als Förderungswerber kommen
- natürliche Personen,
- im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
- juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt, sowie
- deren Zusammenschlüsse, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und deren Einrichtungen sowie Einrichtungen, in welchen Gebietskörperschaften bestimmender Einfluss zukommt, kommen als Förderungswerber nicht in Betracht.