Förderung für Laubholzaufforstung und Mittel gegen Wildverbiss
Das gegenständliche Förderprogramm ist Teil der Schwerpunktsetzung von Agrarlandesrat Martin Gruber, damit von Stürmen und Borkenkäferkalamitäten betroffene Waldbesitzer entsprechend unterstützt werden. Die Förderung wird auf Grundlage der Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderrichtlinie abgewickelt und als De-minimis-Beihilfe gewährt.
- Als Förderwerber kommen ausschließlich natürliche und juristische Personen in Betracht, welche eine Niederlassung in Kärnten haben und die Zielsetzung gemäß § 1 des Kärntner Landwirtschaftsgesetzes, LGBL Nr. 6/1997, verfolgen.
- Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und deren Einrichtungen sind im Rahmen dieser Förderungsrichtlinie nicht förderbar.
- Mindestförderung pro Antrag: 150 Euro
- Mindestfläche: 0,1 ha
- Maximal können je Fördergegenstand 20 ha pro Jahr und Betrieb gefördert werden.
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Laubholzaufforstung – Mischwaldaufforstung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den Kosten der tatsächlich gesetzten Forstpflanzen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 1,20 Euro für sämtliche Laubbaumarten und Weißtanne sowie 0,99 Euro für sonstige heimische Nadelbäume mit Ausnahme der Fichte. Sofern der Laubbaumartenanteil der versetzten Pflanzen mindestens 75 % beträgt, kann auch Fichte beigemischt werden. In diesem Fall wird die Fichte mit 0,66 Euro gefördert.
Im Jahr 2017 wurde erstmalig die Weißtanne in diesem Programm forciert und seitdem auch verstärkt in Anspruch genommen. Wenn der Tannenanteil mindestens 25 % beträgt, kann der Laubbaumartenanteil auf 50 % verringert werden. Für die restlichen 25 % werden alle anderen heimischen Nadelbäume sowie die Douglasie anerkannt.
Ebenfalls auf die generelle Erhöhung des Tannenanteils zielt der Fördergegenstand „Unterbau bzw. Naturverjüngungsergänzung mit Tanne“ ab. Damit besteht die Möglichkeit, vorgelichtete Bestände oder lückige Naturverjüngungen mit bis zu 1000 Stück Tanne pro Hektar zu unterbauen bzw. zu ergänzen.
Förderungsvoraussetzungen
Im Jahr 2017 wurde erstmalig die Weißtanne in diesem Programm forciert und seitdem auch verstärkt in Anspruch genommen. Wenn der Tannenanteil mindestens 25 % beträgt, kann der Laubbaumartenanteil auf 50 % verringert werden. Für die restlichen 25 % werden alle anderen heimischen Nadelbäume sowie die Douglasie anerkannt.
Ebenfalls auf die generelle Erhöhung des Tannenanteils zielt der Fördergegenstand „Unterbau bzw. Naturverjüngungsergänzung mit Tanne“ ab. Damit besteht die Möglichkeit, vorgelichtete Bestände oder lückige Naturverjüngungen mit bis zu 1000 Stück Tanne pro Hektar zu unterbauen bzw. zu ergänzen.
Förderungsvoraussetzungen
- Förderbar sind Wiederaufforstungen nach Elementarereignissen und Bestandesumwandlungen.
- Die Baumartenwahl und Mischung hat sich an der natürlichen Waldgesellschaft zu orientieren.
- Die verwendeten Pflanzenherkünfte müssen für den Standort geeignet sein. Infos dazu unter www.herkunftsberatung.at
- Geförderte Aufforstungen sind bis zur Sicherung der Kultur durch den Förderwerber auf eigene Kosten instandzuhalten. Dafür hat der Förderwerber Sorge zu tragen.
- Förderbar sind maximal 3000 Stück/ha.
- Als Nachweis dient die saldierte Pflanzenrechnung (Originalrechnung inkl. Zahlungsbeleg).
Wildverbissschutzmittel
Die Höhe des Zuschusses beträgt jeweils je Stück bzw. Laufmeter (lfm):
Förderungsvoraussetzungen
- 1,20 Euro/lfm Zaun Rehwild (Höhe 1,5 m)
- 1,60 Euro/lfm Zaun Rotwild (Höhe 2 m)
- 1,20 Euro/Hülle (Höhe 1,5 m)
- 1,40 Euro/Hülle (Höhe 1,8 m)
- 1,10 Euro/lfm Polymerzaun Rehwild (Höhe 1,6 m)
- 1,50 Euro/lfm Polymerzaun Rehwild (Höhe 2 m)
Förderungsvoraussetzungen
- Wildverbissschutzmittel werden nur in Verbindung mit den Fördergegenständen „Laubholzaufforstung“ – „Mischwaldaufforstung“ – „Tannen Unterbau/Naturverjüngungsergänzung“ gefördert.
- In Eigenjagden ist eine Förderung ausgeschlossen.
- Verpflichtung zum Abtragen der Wildverbissschutzmittel nach Ablauf der Schutznotwendigkeit.
Antragstellung
Die Entgegennahme von Anträgen erfolgt ab sofort bei den zuständigen Forstaufsichtsstationen. Nähere Hinweise und Informationen zur Laubholzbewirtschaftung erhalten Sie bei den Forstaufsichtsstationen, Bezirksforstinspektionen und in der Landesforstdirektion sowie unter http://www.landesforstdirektion.ktn.gv.at, Bereich: Publikationen – Forstwirtschaft.