Förderung für Biomassestrom verlängert

Ökostromanlagen, deren Förderungen zwischen dem 1. Jänner 2017 und dem 31. Dezember 2019 ausgelaufen sind, können endlich wieder mit Unterstützung rechnen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat die Kärntner Landesregierung das Ausführungsgesetz für die Verlängerung der Ökostromförderungen sehr spät, genau am 21. April 2020 - beschlossen. Sie ist damit einer langen Forderung der Landwirtschaftskammer nachgekommen.
Das Gesetz über „die Förderung von Stromerzeugung aus Biomasse“, kurz: Kärntner Biomasseförderungsgesetz (K-BFG) wurde dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt. Zuvor hatte die Europäische Kommission grünes Licht hinsichtlich der Verwendung von Schadholz und einer allfälligen Notifizierungspflicht gegeben. Diese Rechtssicherheit stellte Energielandesrätin Sara Schaar schlussendlich zufrieden.
„Es war absolut nicht mein Wunsch, die Kärntner Stromkunden mit einer eigenen Abgabe zu belasten. Aber aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung ist es leider anders nicht möglich“, betonte Schaar in einer Aussendung. Durch die Kärntner Vorgangsweise sei gewährleistet, dass die Schadholzverarbeitung für die Förderwürdigkeit durch das Tarifsystem gesetzlich geregelt ist. Die ursprüngliche Weiterführung des Gesetzes hätte dazu geführt, dass „viele Pioniere im Ökostrombereich aus der Förderung gefallen wären.“
Das Gesetz über „die Förderung von Stromerzeugung aus Biomasse“, kurz: Kärntner Biomasseförderungsgesetz (K-BFG) wurde dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt. Zuvor hatte die Europäische Kommission grünes Licht hinsichtlich der Verwendung von Schadholz und einer allfälligen Notifizierungspflicht gegeben. Diese Rechtssicherheit stellte Energielandesrätin Sara Schaar schlussendlich zufrieden.
„Es war absolut nicht mein Wunsch, die Kärntner Stromkunden mit einer eigenen Abgabe zu belasten. Aber aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung ist es leider anders nicht möglich“, betonte Schaar in einer Aussendung. Durch die Kärntner Vorgangsweise sei gewährleistet, dass die Schadholzverarbeitung für die Förderwürdigkeit durch das Tarifsystem gesetzlich geregelt ist. Die ursprüngliche Weiterführung des Gesetzes hätte dazu geführt, dass „viele Pioniere im Ökostrombereich aus der Förderung gefallen wären.“