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26.01.2023 | von Andreas Schallhart

Einzeltierbezogene Beantragung von Schafen und Ziegen ab MFA 2023

Aufgrund von EU-Vorgaben müssen ab 2023, neben Rindern auch Schafe und Ziegen als Einzeltier identifiziert werden können, um tierbezogene Förderungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik beantragen zu können.

Schafe
Ab 2023 müssen bei Schafe und Ziegen u.a. die Ohrmarkennummer angegeben werden, damit man tierbezogene Förderungen im Rahmen der GAP beantragen kann. © Schaf- und Ziegenzucht Tirol eGen

Keine Prämien ohne einzeltierbezogene Beantragung

Um ab 2023 die Almauftriebsprämie sowie die Prämien der ÖPUL-Maßnahmen "Tierwohl - Weide", "Almbewirtschaftung", "Tierwohl - Behirtung" und "Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen" für Schafe und Ziegen zu erhalten, ist jedes teilnehmende Tier in der Almauftriebsliste bzw. in der entsprechenden ÖPUL-Maßnahmen-Beilage zu erfassen. Im Rahmen dieser Erfassung sind die Tierart, Ohrmarkennummer, Geschlecht und Geburtsdatum einzutragen. Eine Beantragung mittels Stück bzw. RGVE je Kategorie, wie bisher, ist nicht mehr möglich.

Weidehaltung bei weiblichen Schafen und Ziegen ab 1 Jahr

Für teilnehmende Betriebe an der Maßnahme "Tierwohl - Weide" bedeutet die Änderung, dass die neue Beilage "Tierwohl - Weide/Stallhaltung" zum MFA 2023 bis spätestens 17. April 2023 abgegeben werden muss. Nachfolgende Datenfelder sind erforderlich: Tierart, Ohrmarke, Geschlecht und Geburtsdatum. In der neuen Beilage "Tierwohl - Weide/Stallhaltung" muss der Bestand der Weidetiere zum 1. April 2023 angegeben werden. Jüngere Tiere, welche während der Weidesaison in das prämienfähige Alter "hineinwachsen", können ebenso schon gemeldet werden. In weiterer Folge müssen Zu- und Abgänge an Weidetieren bis zum Ende der Weideperiode am 31. Oktober erfasst werden. Die Meldung von Zugängen (z.B. Zukauf, Rückkehr nach Almabtrieb, Hineinwachsen in die Alterskategorie, wenn zuvor noch nicht beantragt) hat innerhalb von sieben Kalendertagen online zu erfolgen. Wenn der angegebene Zugangstermin mehr als sieben Kalendertage vor der jeweiligen Meldung liegt, werden sieben Kalendertage vor Abgabe der tierbezogenen Meldung anerkannt. Ein Abgang von beantragten Tieren (z.B. Verkauf, Schlachtung, Verendung) ist unmittelbar zu melden.

Almauftriebsliste

Für den Erhalt der almbezogenen Prämien müssen ebenfalls alle gealpten Schafe und Ziegen einzeltierbezogen angegeben werden. Auf der Almauftriebsliste, welche bis 17. Juli 2023 abgegeben werden muss, ist zusätzlich zu den bereits erwähnten Daten auch das Auftriebsdatum, ob das Tier gemolken wird, das voraussichtliche Abtriebsdatum sowie. das tatsächliche Abtriebsdatum notwendig. Bei der Almauftriebsliste zählt als Altersstichtag der 1. Juli des jeweiligen Antragsjahres. Tiere, welche zu diesem Zeitpunkt noch nicht 1 Jahr alt sind, müssen dennoch gemeldet werden, da sie für die Berechnung der anteiligen Futterfläche der flächenbezogenen Maßnahmen (AZ/DIZA/ÖPUL Almbewirtschaftung) benötigt werden.

Abwicklung beim Mehrfachantrag

Hinsichtlich Erfassung im eAMA werden seitens AMA mehrere Möglichkeiten zur Verfügung gestellt:
  • Manuelle Eingabe bei geringen Stückzahlen
  • Import aus einer .csv-Datei (muss im Vorfeld vom antragstellenden Betrieb manuell erfasst werden)
  • Vorschlagsliste im eAMA (muss vom auftreibenden Betrieb manuell eingegeben und dem Almbetrieb übermittelt werden)
  • Schnittstelle in eAMA zum Herdenmanagement Programm "sz-online"

Nutzung von sz-online - Herdenmanagementprogramm für Schafe und Ziegen

Zur Abwicklung von Betrieben mit höheren Stückzahlen von Schafen und Ziegen konnte eine Schnittstelle mit dem Herdenmanagement-Programm Schafe und Ziegen Online (= sz-online) eingerichtet werden. Somit können ab Februar tagesaktuell Daten (Tierbestände) von aus sz-online in das eAMA importiert werden. Über diesen Weg kann somit viel Zeit in der Erfassung gespart, aber auch Fehler wie Ziffernstürze und doppelt vergebene Ohrmarkennummern vermieden werden.

Hochladen der Daten mittels .csv-Datei

Als Alternative zum sz-online werden von der Landwirtschaftskammer Vorlagen erstellt, welche als Hilfestellung sowie Vorbereitung zur MFA-Erfassung verwendet werden können. Nach Befüllung der Vorlagen können die Daten im eAMA hochgeladen werden. Diese Funktion sollte ab Anfang Februar im eAMA verfügbar sein. Die erwähnten Vorlagen werden den betroffenen Betrieben rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf lk online im Bereich Förderungen -> Förderungen 2023-2027 -> Abwicklung ihrer Landeslandwirtschaftskammer.

Gründliche Vorbereitung notwendig

Zum reibungslosen Ablauf bei der MFA-Stellung mithilfe der Landwirtschaftskammer ist es unbedingt notwendig sich auf die neuen Vorgaben gründlich vorzubereiten. Das sz-online sollte aufgrund seiner vielzähligen Vorzüge die erste Wahl als Meldeweg sein. Alternativ können die Daten auch als .csv-Datei hochgeladen werden, wenn diese sauber vorbereitet wird. Eine manuelle Erfassung von Tieren kann im Rahmen der Antragstellung auf der Landwirtschaftskammer aus Zeitgründen nur in Einzelfällen durchgeführt werden.
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Umfassend informiert zur Antragstellung durch Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse

Förderungen Abwicklung 2023-2027

  • Einzeltierbezogene Beantragung von Schafen und Ziegen ab MFA 2023
  • Umfassend informiert zur Antragstellung durch Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse
  • Mehrfachantrag 2023: Start am 3. November
  • Das ist beim Bewirtschafterwechsel zu beachten
  • Handy-Signatur bzw. ID Austria ab Mehrfachantrag (MFA) 2023 verpflichtend
  • Neue GAP - neue Antragstellung
  • MFA-Abgabe einfach und digital!
  • Invekos-Service der Landwirtschaftskammer Kärnten

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