24.03.2016 |
von Mag. Dipl.-Ing. Bernhard Rebernig
Ehrliche Lebensmittel in den Osterkorb!
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2016.03.24%2F1458813897931194.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2016.03.24/1458813897931194.jpg?m=MzYzLDI3Mg%3D%3D&_=1458813993)
Die LK Kärnten sagt irreführenden Herkunftsbezeichnungen bei Lebensmitteln den Kampf an:
Ziel ist es, irreführende Auslobungen zu unterbinden und somit die Rolle der heimischen Lebensmittel zum Wohle der Bäuerinnen und Bauern sowie der Konsumenten zu stärken.
Aus diesem Grund können sich Konsumenten ab sofort unter der Mailadresse ehrliche.lebensmittel@lk-kaernten.at an die Landwirtschaftskammer mit konkreten Beispielen von Lebensmitteln wenden, deren Produktbezeichnung zur Täuschung geeignet sein könnte. In der Praxis geht es dabei insbesondere um Produkte mit Hinweisen auf österreichische/regionale Herkunft (Fahnen, Banner, Schleifen etc.), wenn vermutet wird, dass die Produkte keinen Bezug zu Österreich oder Kärnten aufweisen, z. B. Fehlen von AMA-Gütesiegel, AMA-Biosiegel, Gutes vom Bauernhof-Siegel oder Genussland Kärnten-Siegel.
Ziel ist es, irreführende Auslobungen zu unterbinden und somit die Rolle der heimischen Lebensmittel zum Wohle der Bäuerinnen und Bauern sowie der Konsumenten zu stärken.
Aus diesem Grund können sich Konsumenten ab sofort unter der Mailadresse ehrliche.lebensmittel@lk-kaernten.at an die Landwirtschaftskammer mit konkreten Beispielen von Lebensmitteln wenden, deren Produktbezeichnung zur Täuschung geeignet sein könnte. In der Praxis geht es dabei insbesondere um Produkte mit Hinweisen auf österreichische/regionale Herkunft (Fahnen, Banner, Schleifen etc.), wenn vermutet wird, dass die Produkte keinen Bezug zu Österreich oder Kärnten aufweisen, z. B. Fehlen von AMA-Gütesiegel, AMA-Biosiegel, Gutes vom Bauernhof-Siegel oder Genussland Kärnten-Siegel.
So funktioniert die Meldung
- Produkt auf Irreführung prüfen (z. B. Kärnten-Fahne, Österreich-Fahne und kein behördliches Gütezeichen wie z. B. AMA-Gütesiegel, AMA-Biosiegel, Gutes vom Bauernhof, Genussland Kärnten).
- Foto machen, bitte Verpackungsbeschriftung vorne und hinten vollständig ablichten.
- Foto an ehrliche.lebensmittel@lk-kaernten.at schicken.
- LK prüft, ob es sich um Irreführung handelt.
- Anonyme Weiterleitung an den Schutzverband für unlauteren Wettbewerb.
Es geht nicht darum, Lebensmittelbetriebe zu schädigen, sondern darum, dass unlautere Geschäftspraktiken unterbunden werden“, betont LK-Präsident ÖR Ing. Johann Mößler zu der Aktion.
Die Kennzeichnung der Rohstoffherkunft ist bisher nur bei verpacktem Frischfleisch (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Geflügel), Eiern, frischem Obst und frischem Gemüse, Honig und in Verbindung mit Bioprodukten verpflichtend. Die Herkunft der Rohstoffe bei verarbeiteten Lebensmitteln muss nach wie vor nicht angegeben werden.
Keine oder nur „freiwillige“ Angaben der Hersteller mit teils fragwürdigen Informationen sind die Folge. So entsteht ein Zeichendschungel mit geringer Aussagekraft bzw. gaukelt die Produktaufmachung oder Werbung mit rot-weiß-roten Fahnen oder ähnlichem vor, dass Lebensmittel „aus Österreich“ kommen, obwohl die Rohstoffe nicht von heimischen Produzenten stammen.
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet eigentlich jede Art von irreführenden Angaben über die geografische Herkunft. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat diesbezüglich festgestellt, dass es dabei unerheblich ist, ob im Einzelfall tatsächlich eine Irreführung bewirkt wird. Die bloße Gefahr einer Täuschung genüge, um den Tatbestand der Irreführung zu begründen.
Behördliche Gütesiegel
Landesbäuerin Sabine Sternig empfiehlt den Konsumenten, beim Einkauf auf die regionalen Gütesiegel Wert zu legen: „Nur diese Siegel garantieren höchste Qualität, nachvollziehbare Herkunft und unabhängige Kontrollen. Mit der Broschüre ‚Augen auf beim Lebensmittelkauf!‘ der Bäuerinnen wollen wir den Konsumenten einen roten Faden durch den Dschungel der Lebensmittelkennzeichnung bieten.“ Die Broschüre ist bei der LK Kärnten erhältlich.
Eiprodukte kennzeichnen
Kammervorstand Barbara Wakonig fordert zu Ostern endlich die Umsetzung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Eiprodukten. „Kärntens Eier werden unter Einhaltung höchster Tierschutzstandards produziert. Die Konsumenten wissen das zu schätzen und greifen gerne zu diesen Produkten. Aber es gibt noch immer keine verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft bei Eiern und Eiprodukten in der Gastronomie, öffentlichen Verpflegung und in der Verarbeitung. Das muss endlich geändert werden“, fordert die Eierbäuerin vom Sandhof bei Klagenfurt.