Direktzahlungen – Bescheide prüfen

Am 18. Dezember 2019 erfolgte die Auszahlung der Direktzahlungen 2019 für Betriebe mit abgeschlossener Vor-Ort-Kontrolle. Ebenfalls erfolgte die Nachberechnung zur Direktzahlung 2015 bis 2018. Die Bescheide wurden am 10. Jänner versendet bzw. im ePostkasten (eAMA) zur Verfügung gestellt.
Bescheide für die Antragsjahre 2015 und 2018 erhalten jene Betriebe, bei denen sich Änderungen im Vergleich zur vorangegangenen Berechnung ergeben haben. Kontrollieren und lesen Sie die Auszahlungsbescheide genauestens durch. Bei Unregelmäßigkeiten können Sie eine Beschwerde bzw. einen Vorlageantrag bei der Agrarmarkt Austria (AMA) einbringen.
Lesen Sie unbedingt die Rechtsmittelbelehrung auf Ihrem Bescheid, da es ab Einlangen des Bescheides zu unterschiedlichen Fristen kommen kann. Eine Beschwerde ist binnen vier Wochen nach Bescheiderhalt möglich. Die Frist für einen Vorlageantrag beträgt zwei Wochen. Hilfestellung dabei bieten die zuständige Außenstelle bzw. das Referat 6, Agrar- und Markwirtschaft.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollte vorab ein Termin vereinbart werden. Im Zuge dieser Terminvereinbarung ist dem jeweiligen Mitarbeiter bereits mitzuteilen, welche Frist in der Rechtsmittelbelehrung angeführt ist.
Achtung: Am 14. und 15. Jänner 2020 können aufgrund einer internen Weiterbildungsmaßnahme keine Invekos-Termine in den Außenstellen vergeben werden.
Bescheide für die Antragsjahre 2015 und 2018 erhalten jene Betriebe, bei denen sich Änderungen im Vergleich zur vorangegangenen Berechnung ergeben haben. Kontrollieren und lesen Sie die Auszahlungsbescheide genauestens durch. Bei Unregelmäßigkeiten können Sie eine Beschwerde bzw. einen Vorlageantrag bei der Agrarmarkt Austria (AMA) einbringen.
Lesen Sie unbedingt die Rechtsmittelbelehrung auf Ihrem Bescheid, da es ab Einlangen des Bescheides zu unterschiedlichen Fristen kommen kann. Eine Beschwerde ist binnen vier Wochen nach Bescheiderhalt möglich. Die Frist für einen Vorlageantrag beträgt zwei Wochen. Hilfestellung dabei bieten die zuständige Außenstelle bzw. das Referat 6, Agrar- und Markwirtschaft.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollte vorab ein Termin vereinbart werden. Im Zuge dieser Terminvereinbarung ist dem jeweiligen Mitarbeiter bereits mitzuteilen, welche Frist in der Rechtsmittelbelehrung angeführt ist.
Achtung: Am 14. und 15. Jänner 2020 können aufgrund einer internen Weiterbildungsmaßnahme keine Invekos-Termine in den Außenstellen vergeben werden.