Die richtige Hygiene bei der Milchverarbeitung

Jeder, der Lebensmittel in
Verkehr bringt, trägt die Verantwortung
für diese Produkte -
und zwar von der Herstellung
der Roherzeugnisse bis zur Abgabe
der Endprodukte. Um die
größtmögliche Lebensmittelsicherheit
der Erzeugnisse zu
erreichen, muss jede Lebensmittelunternehmerin
und jeder
Lebensmittelunternehmer
ein Eigenkontrollsystem für
den Betrieb erstellen und umsetzen.
Die Umsetzung eines Eigenkontrollsystems
beginnt mit
der sorgfältigen Gesamtplanung.
Zu überlegen ist, welche Produkte ein geringes Risiko haben (z.B. gesäuerte Milchprodukte, Käse aus pasteurisierter Milch) und mit den Gegebenheiten am Hof bzw. auf der Alm sicher hergestellt werden können. Wie Verarbeitungs- und Lagerräume gestaltet sein müssen, ob Anpassungen reichen oder ob umgebaut werden muss, ist am besten mit Experten zu besprechen. Alle Anforderungen für die Praxis sind in Leitlinien zusammengefasst und vom Gesundheitsministerium veröffentlicht.
Diese Leitlinien sind in den Referaten für Direktvermarktung der Landwirtschaftskammern erhältlich oder unter www.verbrauchergesundheit.gv.at abrufbar. Jeder Milch-Direktvermarkter sollte die "Leitlinien für die Milchverarbeitung am Bauernhof" beziehungsweise die "Leitlinien fürdie Milchverarbeitung auf Almen" kennen und für seinen Betrieb durchgearbeitet haben.
Zu überlegen ist, welche Produkte ein geringes Risiko haben (z.B. gesäuerte Milchprodukte, Käse aus pasteurisierter Milch) und mit den Gegebenheiten am Hof bzw. auf der Alm sicher hergestellt werden können. Wie Verarbeitungs- und Lagerräume gestaltet sein müssen, ob Anpassungen reichen oder ob umgebaut werden muss, ist am besten mit Experten zu besprechen. Alle Anforderungen für die Praxis sind in Leitlinien zusammengefasst und vom Gesundheitsministerium veröffentlicht.
Diese Leitlinien sind in den Referaten für Direktvermarktung der Landwirtschaftskammern erhältlich oder unter www.verbrauchergesundheit.gv.at abrufbar. Jeder Milch-Direktvermarkter sollte die "Leitlinien für die Milchverarbeitung am Bauernhof" beziehungsweise die "Leitlinien fürdie Milchverarbeitung auf Almen" kennen und für seinen Betrieb durchgearbeitet haben.
Hygieneschulung und Kontrolluntersuchungen
Eine Hygieneschulung ist für
alle verpflichtend, die mit Lebensmitteln
umgehen. Kurse
für die Herstellung von Milchprodukten
und Käse werden
daher sehr empfohlen. In den
Leitlinien sind auch Herstellungsabläufe
mit den wesentlichen
Risiken und Kontrollpunkten
von typischen Produkten
sowie Pläne für Reinigung,
Desinfektion etc. abgebildet.
Die Aufzeichnungspflichten
bestehen darin, dass
Pläne und Abläufe vorliegen
müssen, aus denen hervorgeht,
wie die Produktion am Betrieb
abläuft und kontrolliert wird.
Täglich zu führende "Stricherl-
Listen“ werden nicht verlangt.
Außerdem sind Kontrolluntersuchungen
vorgeschrieben,
um zu überprüfen,
ob die Herstellungsprozesse für
die Erzeugung sicherer Produkte
geeignet sind. Welche Produkte
wie oft und auf welche
Keime zu untersuchen sind, ist
in Tabellen abgebildet. Die Anzahl
und Häufigkeit der Kontrolluntersuchungen
hängt
vom Risiko der hergestellten
Produkte, den Produktionsbedingungen
und der Verarbeitungsmenge
ab.
Ein vollständiges Eigenkontrollsystem in der Milchverarbeitung umfasst Folgendes:
Ein vollständiges Eigenkontrollsystem in der Milchverarbeitung umfasst Folgendes:
- einwandfreie Ausgangsmilch (gesunde Tiere, Melkhygiene, Rohmilchuntersuchung)
- Trinkwasseruntersuchung (bei eigener Quelle/Brunnen)
- bauliche und gerätemäßige Ausstattung (Trennung von unreinen und reinen Bereichen)
- Personalgesundheit, Personalhygiene, Hygieneschulung
- Herstellungsabläufe für die erzeugten Produkte mit Überwachungspunkten (z.B. Temperatur, Säuerung, Kühlung)
- Produktuntersuchungen (je nach Produktrisiko und Menge; Schmierwasseruntersuchung)
- Reinigung, Desinfektion, Schädlingsbekämpfung (Pläne, Sicherheitsdatenblätter)
- richtige Lagerung der Produkte (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, getrennte Lagerung von Produkten mit unterschiedlichen Lagerbedingungen: z.B. Käse mit Oberflächenreifung und Frischkäse nicht zusammen lagern)
Lebensmittelbehörde überwacht die Qualität
Milch und Milcherzeugnisse
bieten aufgrund ihrer Zusammensetzung
einen idealen
Nährboden für Bakterien.
Kontrolliert werden die Mikrobiologie
der Erzeugnisse,
die richtige Kennzeichnung
und die Beschaffenheit. Zusätzlich
wird auf Rückstände
von Hormonen und Tierarzneimitteln,
Verunreinigungen
durch Schwermetalle
und Pflanzenschutzmittel
untersucht. Wird Milch ohne
Pasteurisierung zu Butter
und Käse verarbeitet, kann
ein Restrisiko, das von krankheitserregenden
Keimen ausgehen
kann, nicht ausgeschlossen
werden. Es ist daher
notwendig, entsprechend
der guten Herstellungspraxis
zu arbeiten und v.a. bei der
Herstellung von Rohmilchkäsen
die Schritte der guten
Hygienepraxis einwandfrei
zu beherrschen. Die hygienische
Herstellung von Almprodukten
beginnt mit der Melk- und
Personalhygiene sowie
dem Vorhandensein von
ausreichend Trinkwasser. Sie
reicht weiters von einer geeigneten
Ausstattung für die
Verarbeitung über die richtige
Lagerung der Produkte bis
hin zur Durchführung von
Kontrolluntersuchungen.
Betriebe, die Rohmilch über Automaten abgeben, haben auf die richtige Temperatureinstellung und die Nachbefüllung nur nach Entleerung samt Reinigung und Desinfektion zu achten. Bei geringer Entnahmefrequenz ist das System durch Eigenentnahme regelmäßig zu spülen. Der Hinweis "Rohmilch vor dem Verzehr abkochen" muss als Aushang gut sichtbar sein. Betriebe, die Schulmilchprodukte - wie etwa pasteurisierte Trinkmilch, Kakao, Vanille- oder Erdbeermilch - herstellen, sind zulassungspflichtig. Untersuchungen zur Eigenkontrolle sind viermal bzw. bei zufriedenstellenden Ergebnissen zweimal jährlich vorzunehmen.
Wer beim EU-Schulmilchprogramm für geförderte Milchprodukte teilnimmt, darf den maximalen Zuckerzusatz von 3,5% nicht überschreiten.
Betriebe, die Rohmilch über Automaten abgeben, haben auf die richtige Temperatureinstellung und die Nachbefüllung nur nach Entleerung samt Reinigung und Desinfektion zu achten. Bei geringer Entnahmefrequenz ist das System durch Eigenentnahme regelmäßig zu spülen. Der Hinweis "Rohmilch vor dem Verzehr abkochen" muss als Aushang gut sichtbar sein. Betriebe, die Schulmilchprodukte - wie etwa pasteurisierte Trinkmilch, Kakao, Vanille- oder Erdbeermilch - herstellen, sind zulassungspflichtig. Untersuchungen zur Eigenkontrolle sind viermal bzw. bei zufriedenstellenden Ergebnissen zweimal jährlich vorzunehmen.
Wer beim EU-Schulmilchprogramm für geförderte Milchprodukte teilnimmt, darf den maximalen Zuckerzusatz von 3,5% nicht überschreiten.
Konsequenzen bei Beanstandung
Beanstandungen können
von der Aufforderung zur
Mängelbehebung über Strafen
bis hin zu Betriebssperren
führen. Wenn durch ein
fehlerhaftes Produkt die Gesundheit
von Konsumenten
gefährdet wird, ist mit einer
Anzeige zu rechnen. Die Vermarktung
kann erst wieder
erfolgen, wenn die Mängel
und deren Ursachen behoben
und die Produkte nachweislich
einwandfrei sind.
Angebote für Milch-Direktvermarkter in den Landes-Landwirtschaftskammern
- Beratungen zur Direktvermarktung und Umsetzung der Eigenkontrolle am Betrieb
- Schulungsangebote: Hygieneschulungen in Präsenz oder online www.hygiene-schulung.at
- Kursangebot mit speziellen und praktischen Teilen für die Milchverarbeitung
- Produktverkostungen, Prämierungen
- Unterstützung bei der Durchführung von Produktuntersuchungen