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29.10.2020 | von Helmuth Raser
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Die ÖPUL-Maßnahme "Tierschutz- Stallhaltung" bei Schweinen

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© PPK

Was wurde beantragt?

Bereits bei der Abgabe des Mehrfachantrags muss der Jahresdurchschnittstierbestand für das gesamte Kalenderjahr vorgeschätzt werden, da dessen Angabe Voraussetzung für die Berechnung der Prämien und deren Auszahlung in der ÖPUL-Maßnahme "Tierschutz-Stallhaltung" ist. Bei stabilen Tierbeständen kann die Angabe der zum Stichtag 1. April gehaltenen Schweine ausreichen. Angaben zum Jahresdurchschnitt sind dann erforderlich, wenn der Tierbestand im Jahresverlauf schwankt und sich dadurch eine Änderung gegenüber dem Stand zum Stichtag 1. April ergibt.

Kontrollieren und korrigieren

In beiden Fällen wird empfohlen, zum Jahresende den exakten Jahresdurchschnittstierbestand zu erheben, mit den Angaben im Mehrfachantrag abzugleichen und diese bei Bedarf zu korrigieren. Die Korrektur muss spätestens bis zum Erhalt der Auszahlungsmitteilung (Versand mit Anfang Jänner 2021), unter Beibringung von Nachweisen für die Zu-und Abgänge erfolgt sein. Abweichungen führen zu entsprechenden Sanktionen, von Prämienkürzungen bis hin zum Prämieneinbehalt und Strafzahlungen.

Warum ist das wichtig? - Ein Beispiel:

Eine Bucht mit 90 Mastschweinen wird an drei Verkaufsterminen verkauft. Die ersten 30 Schweine werden nach 100 Masttagen, die zweiten 30 Tiere nach 115 Masttagen und die letzten 30 erst nach 130 Masttagen verkauft. Im Durchschnitt standen damit nur knapp 80 Schweine in der Bucht. Das bedeutet eine Abweichung von 13% zum Anfangsbestand bzw. zu den Stallplätzen. Stünde die Bucht zusätzlich noch zwei Wochen für Reinigungsarbeiten oder weil keine Ferkel verfügbar sind leer, sinkt der Durchschnittstierbestand weiter auf unter 72 Tiere, was eine Abweichung von 25% ergibt.
  • Bei Abweichungen bis 10% wird die ermittelte Prämie um den Prozentsatz der Abweichung gekürzt.
  • Eine Abweichung zwischen 10 und 20% bedeutet eine Kürzung des ermittelten Prämienanspruchs um das Doppelte der Abweichung.
  • Bei einer Differenz von mehr als 20% erhält der Betrieb keine Prämie aus dieser Maßnahme.
  • Liegt die Abweichung über 50% wird zusätzlich zur Streichung der Maßnahmenprämie ein Strafbetrag im Ausmaß der Differenz zwischen ermittelter und beantragter Prämie fällig.

Wer hat Handlungsbedarf?

Bei Prämienansprüchen von 40 Euro je Zuchtsau und 19,5 Euro je Mastschwein im Jahresdurchschnitt können Abweichungen schnell ins Geld gehen. Die notwendige Arbeitszeit für den Abgleich kann gut investiert sein, wenn damit größere Kürzungen verhindert werden können. Besonders Schweinemastbetriebe, die keinen kontinuierlichen Ferkelbezug, vermehrt Leerstehzeiten oder sehr weite Ver- und Zukaufsintervalle haben, wie beim System "Stall-Rein-Raus“, haben gegebenenfalls Handlungsbedarf. Bei Mästern mit regelmäßigen Zu- und Verkäufen in kurzen Abständen, zum Beispiel beim 3- bis 6-Wochenrhythmus, werden seltener Probleme auftreten. Zuchtschweinehalter haben meist einen relativ konstanten Sauenbestand und deshalb nur in Ausnahmefällen Handlungsbedarf.

Hinweis: Mastschweine unter 32 kg werden nicht gefördert und unbelegte Jungsauen könnten nur in der Kategorie “Jung- und Mastschweine ab 32 kg Lebendgewicht“ gefördert werden.

Empfehlung

  • Beim Mehrfachantrag nicht nur Stichtagstierbestand angeben
  • Keinesfalls Stallplätze als Jahresdurchschnittstierbestand angeben
  • Bei Unsicherheiten Jahresdurchschnitt im Mehrfachantrag lieber niedriger ansetzen oder zu Jahresende korrigieren
  • Am Jahresende wahren Jahresdurchschnitt berechnen und Mehrfachantrag bei Bedarf korrigieren
  • Nimmt nur ein Teil der Tiere am Betrieb an der Maßnahme teil, auch die Anzahl der abgemeldeten Tiere kontrollieren

Berechnung des Jahresdurchschnittsbestands

  • Excel-Formular der AMA unter ama.at in der Rubrik "Fachliche Informationen“ im Bereich "ÖPUL/Listen“
  • LK-Düngerrechner - im Datenblatt Schw_Geflügel - dazu unter ooe.lko.at nach unten scrollen bis zum LK Düngerrechner
  • Abfrage OVIS
  • Auswertung Fütterungscomputer
  • Auswertung Managementtools, wie Sauenplaner oder Mastauswertungsprogramm
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Anhänge zur ÖPUL 2015-Sonderrichtlinie

ÖPUL 2015 - Agrarumweltprogramm bis 2020

Aufmacher ÖPUL Inhaltsverzeichnis © Thumfart LK Oberösterreich


Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft.

> Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Teil

> Inhaltsverzeichnis Maßnahmen


Aus Gründen der Übersichtlichkeit

  • wurden die Förderungsverpflichtungen verkürzt dargestellt bzw.
  • wurden nicht alle Maßnahmen im Maßnahmenteil erläutert.

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