08.02.2021 |
von Dipl.-Ing. Thomas Maximillian Weber
Dezember brachte Einigung zu Mehrjährigem Finanzrahmen und Übergangszeitraum
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Während die Trilogverhandlungen um das GAP-Reformpakte noch intensive am Laufen sind, konnte im Dezember 2020 auf EU-Ebene sowohl zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 wie auch zu den Übergangsbestimmungen für die Gemeinsame Agrarpolitik für die Jahre 2021 und 2022 eine Einigung erzielt und damit Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirtschaft sichergestellt werden. Der zentrale Verhandlungserfolg hierbei ist, dass aus der gedrohten Kürzung der GAP-Mittel für Österreich von fast 10% schlussendlich eine Erhöhung von knapp 1% gegenüber der aktuellen Periode wurde. Konkret bedeutet das für die 1. Säule, welche in erster Linie die Direktzahlungen umschließt, eine Mittelreduktion von jährlich rund 2%. In der 2. Säule (u.a. ÖPUL, Ausgleichszulage und Investitionsförderung) erhöht sich das Mittelvolumen hingegen jährlich um rund 4%. Die somit notwendige Änderung des Programms für die Ländliche Entwicklung wurde der Europäischen Kommission bereits übermittelt und beinhaltet unter anderem Anpassungen bei der Investitionsförderung sowie in den ÖPUL-Maßnahmen Bodennahe Gülleausbringung, sowie Biologische Wirtschaftsweise. Die Genehmigung durch die Kommission wird für März 2021 erwartet.