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09.11.2018 | von Dipl.-Ing. Bernhard Rebernig, Dipl.-Ing. Gerhard Koch
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Der Fahrplan für Natura 2000 steht

Kärntner Landesregierung beschloss Ablauf der Nominierung von Natura 2000-Gebieten. Grundlage bildet das Regierungsprogramm. Die Details.

Geplante Natura 2000-Gebiete in Kärnten. © Land KärntenGeplante Natura 2000-Gebiete in Kärnten. © Land KärntenGeplante Natura 2000-Gebiete in Kärnten. © Land KärntenGeplante Natura 2000-Gebiete in Kärnten. © Land Kärnten[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2018.11.09%2F1541753271250355.jpg]
Geplante Natura 2000-Gebiete in Kärnten. © Land Kärnten

Am Dienstag hat die Kärntner Landesregierung  den Fahrplan für die Nominierung der von der Europäischen Kommission  geforderten Natura 2000-Gebiete in Kärnten beschlossen. Der Einigung  vorausgegangen waren intensive Verhandlungen der zuständigen Naturschutzreferentin  Mag. Sara Schaar mit dem Landesagrarreferenten Martin Gruber und den  Landtagsabgeordneten Andreas Scherwitzl, Alfred Tiefnig, Gabriele Dörflinger,  Christian Benger und Ferdinand Hueter. Als gesetzlicher Interessenvertreter der  Grundeigentümer war die LK Kärnten mit Präsident Johann Mößler im  Verhandlungsteam vertreten.

Notwendig gemacht hatte den Beschluss ein  Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission (EK) gegen  Österreich. Nach Meinung der EK ist die Ausweisung von Natura 2000-Gebieten  bisher unzureichend erfolgt. In einem Mahnschreiben vom 31. Mai 2013 forderte  Brüssel von Österreich weitere zusätzliche Natura 2000-Gebietsausweisungen. Vom  Bundesland Kärnten wurde die Nachmeldung von weiteren 25 Gebieten für 10  Lebensraumtypen und 18 Tier- und Pflanzenarten (sogenannte Schutzgüter)  eingefordert. Dabei handelt es sich um 20 neue Natura 2000-Gebiete und 5  Gebietserweiterungen bestehender Gebiete (siehe Grafik). Die EU-Kommission hat  allen österreichischen Bundesländern eine Frist für die Nachmeldung von Natura  2000-Gebieten mit Ende Dezember 2018 vorgegeben.

Grundlage für die Einigung über den weiteren Fahrplan ist das Koalitionsprogramm der Kärntner Landesregierung, in dem die Einbindung der betroffenen Grundeigentümer festgeschrieben ist. Des Weiteren müssen die Grundeigentümer bereits vor der Nominierung darüber informiert werden, mit welchen Einschränkungen und Auflagen gegebenenfalls zu rechnen ist. Aus diesem Grund ist bereits vor der Nominierung der Gebiete ein Managementplan auszuarbeiten, aus dem dies hervorgeht. Darüber hinaus sollte in den Natura 2000-Gebieten ein geringstmöglicher Eingriff in den Wirtschaftsraum von Land- und Forstwirten, Unternehmern und den Tourismus gewährleistet sein. Etwaige Einschränkungen und vermögensrechtliche Nachteile sind den Eigentümern jedenfalls zu entschädigen.

Wie der Fahrplan aussieht

Auf folgenden Fahrplan hat sich die Landesregierung verständigt:
  • Die Landesregierung erstellt für jedes zu nominierende Natura 2000-Gebiet einen sogenannten „Melde-Managementplan“. Darin  werden in kurzer und transparenter Art die Gebietsbezeichnung, die  geographische Lage, die Gebietsgröße, eine Auflistung aller Schutzgüter und die  Handlungsempfehlungen (Anm.: Auflagen) für die land- und forstwirtschaftliche,  jagdliche, fischereiwirtschaftliche und touristische Nutzung für jedes  Schutzgut sowie die Möglichkeit sonstiger Anmerkungen festgeschrieben. Der  Melde-Managementplan wird nicht verordnet und es wird pro Gebiet nur ein  Melde-Managementplan erstellt.
  • Auch wird für jedes nominierte Gebiet eine  Natura 2000-Verordnung erstellt. Darin enthalten sind unter anderem die  jedenfalls im Gebiet erlaubten Maßnahmen sowie die Regelungen zur Erstellung von Managementplänen, Entschädigungen und Vertragsnaturschutz. Als erlaubte  Maßnahmen gilt jedenfalls die ortsübliche, zeitgemäße, dem Stand der Technik entsprechende land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung sowie die Ausübung der rechtmäßigen Jagd und Fischerei.
  • Die Grundeigentümer werden schriftlich über die geplante Nominierung informiert. Der Information werden ein Entwurf des  Melde-Managementplans und ein Entwurf der Verordnung beigelegt. Darüber hinaus  werden den Grundeigentümern in geeigneter Art und Weise die Planunterlagen zur  Verfügung gestellt. Je nach Gebietsgröße liegt ein Plan bei oder ist auf der Gemeinde zur Einsicht aufliegend. Jedenfalls sind alle Gebiete online auf www.kagis.ktn.gv.at abrufbar.

Einbindung der Grundeigentümer

  • Die Gebiete  Gail im Lesachtal (Erweiterung), Untere Lavant (Erweiterung), Moore am  Ossiacher Tauern, Wunderstätten, Rosegger Drauschleife und Umgebung zeichnen  sich durch wenige Schutzgüter, ihre Kleinräumlichkeit und vornehmlich keine bis geringe Bewirtschaftung aus. Nach der schriftlichen Information wird den  Grundeigentümern die Möglichkeit einer Rücksprache mit der zuständigen  Fachabteilung des Landes gegeben. Die Nominierung der fünf genannten Gebiete soll in der Regierungssitzung am 20. November 2018 erfolgen.        
  • Für die Natura 2000-Gebiete  Nationalpark Hohe Tauern (Erweiterung), Nockberge (Erweiterung), Kosiak,  Ingolsthal, St. Martiner Moor. Nach der schriftlichen Information werden die  Grundeigentümer vom Naturschutzreferat zu Informationsveranstaltungen  eingeladen, in denen sie offene Fragen stellen und Anmerkungen und Vorbehalte  anmelden können. Da die Verordnung für den Nationalpark und den Biosphärenpark  das gesamte Natura 2000-Gebiet erlassen werden soll, werden in diesen Gebieten  alle Grundeigentümer, nicht nur die von der Erweiterung betroffenen,  informiert. Eine Nominierung durch die Kärntner Landesregierung ist mit 4.  Dezember 2018 geplant. Die Verordnung und die Melde-Managementpläne sind Teil des  Regierungsbeschlusses, damit die Grundeigentümer Rechtssicherheit haben.

Weitere Schritte

  • Abwarten der Rückmeldung EK zum Natura  2000-Gebietsvorschlag (voraussichtlich 2019).
  • Nach positiver Rückmeldung der EK wird auf schriftliches Verlangen der Grundeigentümer an das Land Kärnten oder durch die  Naturschutzabteilung des Landes unter Einbeziehung der betroffenen  Grundeigentümer ein detaillierter „Umsetzungs-Managementplan“ erarbeitet. Der  Umsetzungs-Managementplan wird nicht verordnet und es wird pro Gebiet nur ein   Umsetzungs-Managementplan erstellt.
  • Auf Basis des erstellten  „Umsetzungs-Managementplanes“ wird die Naturschutzabteilung eine Evaluierung  der Verordnung gemeinsam mit den Grundeigentümern und unter Mitwirkung der  Landwirtschaftskammer Kärnten durchführen. Hierbei können Ergänzungen und  Konkretisierungen des Verordnungstextes erfolgen (Feedbackschleife). Ziel ist es, für alle Natura 2000-Gebiete bis Ende  der Legislaturperiode einen Umsetzungs-Managementplan zu erstellen.
Das Gebiet des Kleinobir ist als NATURA 2000-Gebiet vorgesehen. © KunethDas Gebiet des Kleinobir ist als NATURA 2000-Gebiet vorgesehen. © KunethDas Gebiet des Kleinobir ist als NATURA 2000-Gebiet vorgesehen. © Kuneth[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2015.11.12%2F1447325546761598.jpg]
Das Gebiet des Kleinobir ist als NATURA 2000-Gebiet vorgesehen. © Kuneth

Gutachten für Buchenwälder

Im Hinblick auf die (illyrischen)  Buchenwälder in Kärnten herrscht nach wie vor Unklarheit über Definition und  Vorkommen. Aus diesem Grund hat man sich darauf geeinigt, dass die  Naturschutzreferentin gemeinsam mit dem Agrarreferenten und der  Landwirtschaftskammer Kärnten ein Fachgutachten betreffend das Vorkommen von  (illyrischen) Buchenwäldern in Kärnten in Auftrag geben wird. Dabei soll das  Umweltbundesamt, die Universität für Bodenkultur und das  Bundesforschungszentrum Wald federführend eingebunden werden. Diese Studie kann  unter anderem die Grundlage für die Existenz und die Bewertung des  Erhaltungsgrades im jeweiligen Gebiet auf Basis von Schwellenwerten darstellen.

Da die von der EK genannte Frist für die  Nachmeldung von Natura 2000-Gebieten mit Ende Dezember 2018 vorgegeben ist,  soll bei einem gemeinsamen Termin von LR Sara Schaar und LR Martin Gruber bei den zuständigen Stellen Generaldirektion für Umwelt der Europäischen Kommission im November in Brüssel die generelle weitere Vorgangsweise für die  nachstehenden Gebiete festgelegt werden: Ebenthaler Schlucht, Tiffen,  Michaelergraben, Ossiacher Tauern, Garnitzenklamm, Sattnitz-Ost, Kronhofgraben,  Trögerner Klamm, In der Laka, Koschuta, Kokra, Kleinobir, Kirchbachgraben, Tscheppaschlucht – Ferlacher Horn, Mittagskogel – Karawanken Westteil.

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