Der Fahrplan für Natura 2000 steht
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Am Dienstag hat die Kärntner Landesregierung
den Fahrplan für die Nominierung der von der Europäischen Kommission
geforderten Natura 2000-Gebiete in Kärnten beschlossen. Der Einigung
vorausgegangen waren intensive Verhandlungen der zuständigen Naturschutzreferentin
Mag. Sara Schaar mit dem Landesagrarreferenten Martin Gruber und den
Landtagsabgeordneten Andreas Scherwitzl, Alfred Tiefnig, Gabriele Dörflinger,
Christian Benger und Ferdinand Hueter. Als gesetzlicher Interessenvertreter der
Grundeigentümer war die LK Kärnten mit Präsident Johann Mößler im
Verhandlungsteam vertreten.
Notwendig gemacht hatte den Beschluss ein
Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission (EK) gegen
Österreich. Nach Meinung der EK ist die Ausweisung von Natura 2000-Gebieten
bisher unzureichend erfolgt. In einem Mahnschreiben vom 31. Mai 2013 forderte
Brüssel von Österreich weitere zusätzliche Natura 2000-Gebietsausweisungen. Vom
Bundesland Kärnten wurde die Nachmeldung von weiteren 25 Gebieten für 10
Lebensraumtypen und 18 Tier- und Pflanzenarten (sogenannte Schutzgüter)
eingefordert. Dabei handelt es sich um 20 neue Natura 2000-Gebiete und 5
Gebietserweiterungen bestehender Gebiete (siehe Grafik). Die EU-Kommission hat
allen österreichischen Bundesländern eine Frist für die Nachmeldung von Natura
2000-Gebieten mit Ende Dezember 2018 vorgegeben.
Grundlage für die Einigung über den weiteren
Fahrplan ist das Koalitionsprogramm der Kärntner Landesregierung, in dem die
Einbindung der betroffenen Grundeigentümer festgeschrieben ist. Des Weiteren
müssen die Grundeigentümer bereits vor der Nominierung darüber informiert
werden, mit welchen Einschränkungen und Auflagen gegebenenfalls zu rechnen ist.
Aus diesem Grund ist bereits vor der Nominierung der Gebiete ein Managementplan
auszuarbeiten, aus dem dies hervorgeht. Darüber hinaus sollte in den Natura
2000-Gebieten ein geringstmöglicher Eingriff in den Wirtschaftsraum von Land-
und Forstwirten, Unternehmern und den Tourismus gewährleistet sein. Etwaige
Einschränkungen und vermögensrechtliche Nachteile sind den Eigentümern
jedenfalls zu entschädigen.
Wie der Fahrplan aussieht
- Die Landesregierung erstellt für jedes zu
nominierende Natura 2000-Gebiet einen sogenannten „Melde-Managementplan“. Darin
werden in kurzer und transparenter Art die Gebietsbezeichnung, die
geographische Lage, die Gebietsgröße, eine Auflistung aller Schutzgüter und die
Handlungsempfehlungen (Anm.: Auflagen) für die land- und forstwirtschaftliche,
jagdliche, fischereiwirtschaftliche und touristische Nutzung für jedes
Schutzgut sowie die Möglichkeit sonstiger Anmerkungen festgeschrieben. Der
Melde-Managementplan wird nicht verordnet und es wird pro Gebiet nur ein
Melde-Managementplan erstellt.
- Auch wird für jedes nominierte Gebiet eine
Natura 2000-Verordnung erstellt. Darin enthalten sind unter anderem die
jedenfalls im Gebiet erlaubten Maßnahmen sowie die Regelungen zur Erstellung
von Managementplänen, Entschädigungen und Vertragsnaturschutz. Als erlaubte
Maßnahmen gilt jedenfalls die ortsübliche, zeitgemäße, dem Stand der Technik
entsprechende land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung sowie die Ausübung
der rechtmäßigen Jagd und Fischerei.
- Die Grundeigentümer werden schriftlich über
die geplante Nominierung informiert. Der Information werden ein Entwurf des
Melde-Managementplans und ein Entwurf der Verordnung beigelegt. Darüber hinaus
werden den Grundeigentümern in geeigneter Art und Weise die Planunterlagen zur
Verfügung gestellt. Je nach Gebietsgröße liegt ein Plan bei oder ist auf der
Gemeinde zur Einsicht aufliegend. Jedenfalls sind alle Gebiete online auf
www.kagis.ktn.gv.at abrufbar.
Einbindung der Grundeigentümer
- Die Gebiete Gail im Lesachtal (Erweiterung), Untere Lavant (Erweiterung), Moore am Ossiacher Tauern, Wunderstätten, Rosegger Drauschleife und Umgebung zeichnen sich durch wenige Schutzgüter, ihre Kleinräumlichkeit und vornehmlich keine bis geringe Bewirtschaftung aus. Nach der schriftlichen Information wird den Grundeigentümern die Möglichkeit einer Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung des Landes gegeben. Die Nominierung der fünf genannten Gebiete soll in der Regierungssitzung am 20. November 2018 erfolgen.
- Für die Natura 2000-Gebiete
Nationalpark Hohe Tauern (Erweiterung), Nockberge (Erweiterung), Kosiak,
Ingolsthal, St. Martiner Moor. Nach der schriftlichen Information werden die
Grundeigentümer vom Naturschutzreferat zu Informationsveranstaltungen
eingeladen, in denen sie offene Fragen stellen und Anmerkungen und Vorbehalte
anmelden können. Da die Verordnung für den Nationalpark und den Biosphärenpark
das gesamte Natura 2000-Gebiet erlassen werden soll, werden in diesen Gebieten
alle Grundeigentümer, nicht nur die von der Erweiterung betroffenen,
informiert. Eine Nominierung durch die Kärntner Landesregierung ist mit 4.
Dezember 2018 geplant. Die Verordnung und die Melde-Managementpläne sind Teil des
Regierungsbeschlusses, damit die Grundeigentümer Rechtssicherheit haben.
Weitere Schritte
- Abwarten der Rückmeldung EK zum Natura
2000-Gebietsvorschlag (voraussichtlich 2019).
- Nach positiver Rückmeldung der EK wird auf
schriftliches Verlangen der Grundeigentümer an das Land Kärnten oder durch die
Naturschutzabteilung des Landes unter Einbeziehung der betroffenen
Grundeigentümer ein detaillierter „Umsetzungs-Managementplan“ erarbeitet. Der
Umsetzungs-Managementplan wird nicht verordnet und es wird pro Gebiet nur ein
Umsetzungs-Managementplan erstellt.
- Auf Basis des erstellten
„Umsetzungs-Managementplanes“ wird die Naturschutzabteilung eine Evaluierung
der Verordnung gemeinsam mit den Grundeigentümern und unter Mitwirkung der
Landwirtschaftskammer Kärnten durchführen. Hierbei können Ergänzungen und Konkretisierungen des Verordnungstextes
erfolgen (Feedbackschleife). Ziel ist es, für alle Natura 2000-Gebiete bis Ende
der Legislaturperiode einen Umsetzungs-Managementplan zu erstellen.
Gutachten für Buchenwälder
Im Hinblick auf die (illyrischen)
Buchenwälder in Kärnten herrscht nach wie vor Unklarheit über Definition und
Vorkommen. Aus diesem Grund hat man sich darauf geeinigt, dass die
Naturschutzreferentin gemeinsam mit dem Agrarreferenten und der
Landwirtschaftskammer Kärnten ein Fachgutachten betreffend das Vorkommen von
(illyrischen) Buchenwäldern in Kärnten in Auftrag geben wird. Dabei soll das
Umweltbundesamt, die Universität für Bodenkultur und das
Bundesforschungszentrum Wald federführend eingebunden werden. Diese Studie kann
unter anderem die Grundlage für die Existenz und die Bewertung des
Erhaltungsgrades im jeweiligen Gebiet auf Basis von Schwellenwerten darstellen.
Da die von der EK genannte Frist für die
Nachmeldung von Natura 2000-Gebieten mit Ende Dezember 2018 vorgegeben ist,
soll bei einem gemeinsamen Termin von LR Sara Schaar und LR Martin Gruber bei
den zuständigen Stellen Generaldirektion für Umwelt der Europäischen Kommission
im November in Brüssel die generelle weitere Vorgangsweise für die
nachstehenden Gebiete festgelegt werden: Ebenthaler Schlucht, Tiffen,
Michaelergraben, Ossiacher Tauern, Garnitzenklamm, Sattnitz-Ost, Kronhofgraben,
Trögerner Klamm, In der Laka, Koschuta, Kokra, Kleinobir, Kirchbachgraben,
Tscheppaschlucht – Ferlacher Horn, Mittagskogel – Karawanken Westteil.