04.08.2016 |
von Dipl.-Ing. Mag. Bernhard Rebernig, Christoph Gruber
Den Bauernstand stärken!
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Wie letzte Woche bekannt geworden ist, zeigen Vorarbeiten zum Grünen Bericht 2015 einen Einkommensrückgang von 25 % für die Land- und Forstwirtschaft in Kärnten. Durchschnittlich fielen die Einkommen von 20.400 auf 15.200 Euro pro Betrieb. Damit ist das Einkommen der bäuerlichen Betriebe im Vorjahr das vierte Jahr in Folge gesunken.
Auch für das Jahr 2016 zeichnet sich aufgrund der schlechten Marktlage und der Frost- und Hagelschäden keine Erholung der bäuerlichen Einkommen ab. Landwirtschaftskammerpräsident ÖR Ing. Johann Mößler sprach angesichts dieser Entwicklungen vorige Woche bei einem Pressegespräch in der LK von einer „sehr angespannten Situation für die heimischen Bauern“. Er warnte vor einem „Strukturbruch“ in der bäuerlichen Landwirtschaft mit negativen Folgen für das ganze Land: „Jeder Bauernhof sichert drei bis vier Arbeitsplätze im vor- und nachgelagerten Bereich. Zuerst stirbt der Bauer, dann das Land!“
Die bisher von der öffentlichen Hand getroffenen Maßnahmen beschrieb der Präsident als „notwendig, aber nicht ausreichend. Es werden zwar immer hohe Millionenbeträge genannt, heruntergebrochen auf die einzelnen Betriebe relativiert sich das aber. Alle Hilfsmaßnahmen von EU, Bund und Land zusammen decken pro Landwirt in Kärnten nur einen geringen Teil des durchschnittlichen Einkommensverlustes von 5000 Euro pro Betrieb ab“.
Vor diesem Hintergrund forderte der Kammerpräsident von der Kärntner Landesregierung ein Konjunkturpaket für die bäuerliche Landwirtschaft, das auch der gesamten Wirtschaft im ländlichen Raum zugute kommen soll:
Der LK-Präsident betonte, dass das vorgeschlagene Konjunkturpaket absolut im Sinne des oft zitierten „intelligenten Sparens“ stehe und den Empfehlungen des Institutes für Höhere Studien (IHS) im kürzlich erschienenen Wirtschaftsbericht für Kärnten folge. Das Agrarbudget mit einem Anteil von weniger als 2 % des Landesbudgets eigne sich jedenfalls nicht dazu, das Landesbudget zu sanieren.
Mößler erinnerte das Land auch an seine gesetzliche Verpflichtung, zu einer positiven Entwicklung der Landwirtschaft in Kärnten beizutragen.
Auch für das Jahr 2016 zeichnet sich aufgrund der schlechten Marktlage und der Frost- und Hagelschäden keine Erholung der bäuerlichen Einkommen ab. Landwirtschaftskammerpräsident ÖR Ing. Johann Mößler sprach angesichts dieser Entwicklungen vorige Woche bei einem Pressegespräch in der LK von einer „sehr angespannten Situation für die heimischen Bauern“. Er warnte vor einem „Strukturbruch“ in der bäuerlichen Landwirtschaft mit negativen Folgen für das ganze Land: „Jeder Bauernhof sichert drei bis vier Arbeitsplätze im vor- und nachgelagerten Bereich. Zuerst stirbt der Bauer, dann das Land!“
Die bisher von der öffentlichen Hand getroffenen Maßnahmen beschrieb der Präsident als „notwendig, aber nicht ausreichend. Es werden zwar immer hohe Millionenbeträge genannt, heruntergebrochen auf die einzelnen Betriebe relativiert sich das aber. Alle Hilfsmaßnahmen von EU, Bund und Land zusammen decken pro Landwirt in Kärnten nur einen geringen Teil des durchschnittlichen Einkommensverlustes von 5000 Euro pro Betrieb ab“.
Vor diesem Hintergrund forderte der Kammerpräsident von der Kärntner Landesregierung ein Konjunkturpaket für die bäuerliche Landwirtschaft, das auch der gesamten Wirtschaft im ländlichen Raum zugute kommen soll:
- 1. Keine Kürzung der Landesmittel für die bäuerlichen Betriebe im Budget 2017
- 2. Regionale und biologische Lebensmittel in allen öffentlichen Verpflegungseinrichtungen
- 3. Stärkung von heimischem Holz in der Wohnbauförderung, der Kärntner Bauordnung und der öffentlichen Beschaffung (Bestbieterprinzip)
- 4. Investitionsoffensive für das ländliche Wegenetz
Der LK-Präsident betonte, dass das vorgeschlagene Konjunkturpaket absolut im Sinne des oft zitierten „intelligenten Sparens“ stehe und den Empfehlungen des Institutes für Höhere Studien (IHS) im kürzlich erschienenen Wirtschaftsbericht für Kärnten folge. Das Agrarbudget mit einem Anteil von weniger als 2 % des Landesbudgets eigne sich jedenfalls nicht dazu, das Landesbudget zu sanieren.
Mößler erinnerte das Land auch an seine gesetzliche Verpflichtung, zu einer positiven Entwicklung der Landwirtschaft in Kärnten beizutragen.
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2016.08.04%2F1470303230907158.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2016.08.04/1470303230907158.jpg?m=MzYzLDM2Mw%3D%3D&_=1470303339)
Das Land ist nach Maßgabe dieses Gesetzes verpflichtet, durch Förderungsmaßnahmen dazu beizu-tragen, den Bestand und die Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft in Kärnten, insbesondere in ihrer Form als Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe, zu sichern.
Kärntner Landwirtschaftsgesetz (K-LWG), Paragraph 2, Absatz 1
Kärntner Landwirtschaftsgesetz (K-LWG), Paragraph 2, Absatz 1