Das Einmaleins der Teichwirtschaft
Gerade für Neueinsteiger ist die Teichwirtschaft mit vielen Fragen verbunden. Die wichtigsten sind: Eignung des Standortes, die verfügbare Wassermenge und ob andere Fischereirechte betroffen sind.
In der Regel bestehen an Fließgewässern Fischereirechte, die im Fischereikataster (Fischereibuch) eingetragen sind. Das Fischereirecht als dingliches Recht ist unabhängig von Grund und Boden. Die Wassermenge und vor allem die Wasserqualität ist die Basis für eine erfolgreiche Fischzucht und Produktion. Das Wasserrechtgesetz (siehe Kasten) ist jedoch nur ein Teil von vielen rechtlichen Vorgaben, die bis zur Umsetzung einer Aquakultur erfüllt werden müssen. Landesfischereigesetz, Naturschutzgesetz oder das Forstgesetz, um nur einige zu erwähnen, müssen ebenso berücksichtigt werden.
Neben den rechtlichen Fragen sind für eine erfolgreiche Umsetzung eine gute Planung, genaue Prüfung der Rahmenbedingungen und eine Abwägung der tatsächlichen Möglichkeiten besonders hinsichtlich Arbeitsaufwand und Wirtschaftlichkeit erforderlich.
In der Regel bestehen an Fließgewässern Fischereirechte, die im Fischereikataster (Fischereibuch) eingetragen sind. Das Fischereirecht als dingliches Recht ist unabhängig von Grund und Boden. Die Wassermenge und vor allem die Wasserqualität ist die Basis für eine erfolgreiche Fischzucht und Produktion. Das Wasserrechtgesetz (siehe Kasten) ist jedoch nur ein Teil von vielen rechtlichen Vorgaben, die bis zur Umsetzung einer Aquakultur erfüllt werden müssen. Landesfischereigesetz, Naturschutzgesetz oder das Forstgesetz, um nur einige zu erwähnen, müssen ebenso berücksichtigt werden.
Neben den rechtlichen Fragen sind für eine erfolgreiche Umsetzung eine gute Planung, genaue Prüfung der Rahmenbedingungen und eine Abwägung der tatsächlichen Möglichkeiten besonders hinsichtlich Arbeitsaufwand und Wirtschaftlichkeit erforderlich.
Ideale Nischenproduktion
Die bäuerliche Fischereiwirtschaft bietet eine ideale Nischenproduktion, wobei Interesse und Unternehmertum Voraussetzung sind. Grundsätzlich sollte bereits zu Beginn der Planung einer Aquakulturanlage mit den zuständigen Behörden Kontakt aufgenommen werden.
Eine frühzeitige Abklärung der Realisierungsmöglichkeiten verhindert unnötigen Aufwand und trägt zu einem reibungslosen Ablauf bei.
INFO: Das Seminar „Einstieg in die Forellenteichwirtschaft“ geht auf wasserrechtliche Anforderungen und planungstechnische Details ein. Nähere Infos im "Kärntner Bauer" oder bei den Terminen auf der LK-Homepage.
Eine frühzeitige Abklärung der Realisierungsmöglichkeiten verhindert unnötigen Aufwand und trägt zu einem reibungslosen Ablauf bei.
INFO: Das Seminar „Einstieg in die Forellenteichwirtschaft“ geht auf wasserrechtliche Anforderungen und planungstechnische Details ein. Nähere Infos im "Kärntner Bauer" oder bei den Terminen auf der LK-Homepage.
Wasserrechtsgesetz
Im Wasserrechtsgesetz (WRG) geht es um drei wesentliche Punkte:
- Die Benutzung der Gewässer sowie die Errichtung oder Änderung der zur Benutzung der Gewässer dienenden Anlagen bedarf grundsätzlich einer Bewilligung der Wasserrechtsbehörde. Darunter fallen die Entnahme aus Grund- und Oberflächengewässern sowie der Aufstau von fließenden Gewässern.
- Die Emissionen aus Aquakulturanlagen in die Gewässer hängen wesentlich von der Art der Nutzung und der Intensität der Bewirtschaftung ab. Insbesondere die Einbringung von Stoffen in festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand in Gewässer mit den dafür erforderlichen Anlagen unterliegt einer wasserrechtlichen Bewilligung.
- Die Errichtung und Abänderung von Bauten an Ufern von Gewässern und von anderen Anlagen innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses fließender Gewässer unterliegen aus Gründen des Hochwasserschutzes, -rückhaltes und -abflusses ebenfalls einer wasserrechtlichen Bewilligungspflicht.