Das Ei hat Hochkonjunktur
Einer der saisonalen Höhepunkte
bei der Nachfrage
nach Eiern ist die
Zeit vor Ostern. 7 % des Eiverzehrs
sind Oster- und Jauseneier.
So werden zu den Osterfeiertagen
in Österreich rund 64 Millionen
Eier verzehrt. In Kärnten
sind das knapp 4 Millionen, also
ca. 7 Stück pro Einwohner.
2017 erreichte der Verbrauch mit 239 Eiern pro Konsument einen neuen Höchstwert. Durch die laufend ansteigende Produktion erhöht sich die Inlandsversorgung und liegt derzeit bei 87 %.
Etwa 13 % des heimischen Eierbedarfes werden durch im Ausland erzeugte Eier, meist aus Käfighaltung, abgedeckt. Die fehlende verpflichtende Kennzeichnung hinsichtlich Haltungsform und Herkunft bei Verarbeitungsprodukten im Lebensmitteleinzelhandel und der Gastronomie schwächt die Marktposition österreichischer Erzeuger. Eier aus der in der EU rechtlich noch erlaubten Form der Käfighaltung drängen auf den österreichischen Markt und setzen unsere Eierproduzenten preislich unter Druck.
Die Käfighaltung in der Legehennenhaltung wird in Österreich mit Ende dieses Jahres der Vergangenheit angehören. Mit dem Bundestierschutzgesetz wurde die Haltung von Legehennen im herkömmlichen Käfig in Österreich bereits mit Ende 2008 verboten. In der EU gilt das Verbot seit Jänner 2012. Für Österreich gibt es eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2020 für bestehende, sogenannte „ausgestaltete Käfige“ mit höherem Platzangebot, Sitzstangen und eigenem Nest. Acht Betriebe, die noch im Rahmen der Übergangsfrist ausgestaltete Käfige haben, werden spätestens mit Ende dieses Jahres auf andere Haltungsformen umgestellt sein und dann ist Österreich „käfigfrei“.
In den anderen EU-Ländern dürfen ausgestaltete Käfige jedoch weiterbestehen. Der Marktanteil von Eiern aus dieser Haltungsform beträgt EU-weit 56 %. Nur in Österreich und in der Schweiz ist diese Haltungsform verboten. Konsequenterweise müssten der Import von Käfigeiern in Schale und von Verarbeitungsprodukten mit Käfigeianteil wie in Back- und Teigwaren oder Mayonnaise verboten werden. Die jetzige Situation führt zu einer Wettbewerbsverzerrung. Erste Bundesländer reagieren auf diese Situation und verlangen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegungen und Marktordnungen, z. B. bei den Wiener Wochenmärkten sowie bei Ausschreibungen, die Einhaltung der österreichischen Tierschutzbestimmungen.
2017 erreichte der Verbrauch mit 239 Eiern pro Konsument einen neuen Höchstwert. Durch die laufend ansteigende Produktion erhöht sich die Inlandsversorgung und liegt derzeit bei 87 %.
Etwa 13 % des heimischen Eierbedarfes werden durch im Ausland erzeugte Eier, meist aus Käfighaltung, abgedeckt. Die fehlende verpflichtende Kennzeichnung hinsichtlich Haltungsform und Herkunft bei Verarbeitungsprodukten im Lebensmitteleinzelhandel und der Gastronomie schwächt die Marktposition österreichischer Erzeuger. Eier aus der in der EU rechtlich noch erlaubten Form der Käfighaltung drängen auf den österreichischen Markt und setzen unsere Eierproduzenten preislich unter Druck.
Die Käfighaltung in der Legehennenhaltung wird in Österreich mit Ende dieses Jahres der Vergangenheit angehören. Mit dem Bundestierschutzgesetz wurde die Haltung von Legehennen im herkömmlichen Käfig in Österreich bereits mit Ende 2008 verboten. In der EU gilt das Verbot seit Jänner 2012. Für Österreich gibt es eine Übergangsfrist bis 1. Jänner 2020 für bestehende, sogenannte „ausgestaltete Käfige“ mit höherem Platzangebot, Sitzstangen und eigenem Nest. Acht Betriebe, die noch im Rahmen der Übergangsfrist ausgestaltete Käfige haben, werden spätestens mit Ende dieses Jahres auf andere Haltungsformen umgestellt sein und dann ist Österreich „käfigfrei“.
In den anderen EU-Ländern dürfen ausgestaltete Käfige jedoch weiterbestehen. Der Marktanteil von Eiern aus dieser Haltungsform beträgt EU-weit 56 %. Nur in Österreich und in der Schweiz ist diese Haltungsform verboten. Konsequenterweise müssten der Import von Käfigeiern in Schale und von Verarbeitungsprodukten mit Käfigeianteil wie in Back- und Teigwaren oder Mayonnaise verboten werden. Die jetzige Situation führt zu einer Wettbewerbsverzerrung. Erste Bundesländer reagieren auf diese Situation und verlangen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegungen und Marktordnungen, z. B. bei den Wiener Wochenmärkten sowie bei Ausschreibungen, die Einhaltung der österreichischen Tierschutzbestimmungen.