Corona: Wichtige Tipps und Infos für tierhaltende Betriebe
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- Betrieblich notwendige Kontakte zu betriebsfremden Personen auf das absolut notwendige Minimum beschränken.
- Betriebsbesuche durch Firmenvertreter nur, wenn absolut zwingend nötig vereinbaren.
- Ungeplante Vertreterbesuche keinesfalls akzeptieren.
- Personen wie Tierärzte oder Fahrer von Milchsammelwägen müssen aus zwingenden betrieblichen Gründen auf den Hof kommen. Auch in diesem Fall die allgemein geltenden Empfehlungen in Bezug auf Personenkontakte (kein Händeschütteln, Abstand, etc.) strikt einhalten. Es ist dies in der aktuellen Situation absolut kein Zeichen von Unhöflichkeit.
- Die Versorgung des Lebensmittelhandels mit Frischfleisch hat absolute Priorität und funktioniert bis dato auch gut. Schwierig gestaltet sich jedoch der Rindfleischexport. Verkäufe von Schlachtrindern - vor allem von Kühen und Kalbinnen, die nicht zwingend vermarktet werden müssen – sollten möglichs um einige Wochen verschoben werden.
- Für Pferdeeinstellbetriebe besteht ein grundsätzliches Betretungsverbot auch für die Besitzer der eingestellten Pferde (Freizeit- und Sportbetrieb, bzw. keine Notfall-Dienstleistungen). Nur für den Fall, dass der Einstellbetrieb auf die Mitarbeit der Pferdebesitzer angewiesen ist, können eingeschränkt (absolutes Minimum) und unter Einhaltung der Abstandsbestimmungen (mindestens ein Meter zu anderen Personen) betriebsfremde Personen eingesetzt werden. Eine ausführliche Information ist auf der nachfolgenden Website verfügbar: https://www.pferdezucht-austria.at/main.asp?kat1=96&kat2=643&NID=14241&DDate=15032020
Können Tierversteigerungen weiter abgehalten werden? Dürfen landwirtschaftliche Tiere noch verkauft werden? Wie sehen die Regelungen für Versteigerungen und Sammelstellen aus?
Mit der Ausarbeitung von strengen Verhaltensregeln ist es möglich, Versteigerungen und die Vermarktung über Sammelstellen, im Speziellen für die Nutztiervermarktung, unter hohen Hygieneauflagen durchführen zu können. Dies trotz der geltenden Verkehrsbeschränkungen aufgrund der Ausnahmeregelung in § 2 Abs. 11 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Die Planung und Abhaltung dieser Veranstaltungen hat jedoch unter der Zielsetzung der Minimierung des Risikos einer Übertragung des COVID-19 Virus zu erfolgen.
Zum persönlichen Schutz aller Beteiligten müssen hierzu strikte Maßnahmen getroffen werden:
- Soziale Kontakte untereinander sind auf das unvermeidbare Mindestmaß zu reduzieren.
- Personen, die sich krank fühlen oder Fieber haben, haben der Veranstaltung gänzlich fernzubleiben.
- Für Transporteure / Zulieferer ist die Aufenthaltsdauer im Betriebsgelände auf ein Minimum zu reduzieren. Wenn möglich, sollten diese das Fahrzeug im Betriebsgelände nicht verlassen.
- Die angelieferten Tiere werden von Mitarbeitern des Veranstalters ausgeladen und übernommen.
- Tiertransportscheine werden von Mitarbeitern unter größtmöglicher Reduktion von direkten Kontakten entgegengenommen (z. B. durch das spaltweise geöffnete Fenster des Fahrzeuges bzw. der Annahmestelle).
- Der Zutritt zur Versteigerungsanlage wird nur den KäuferInnen gestattet. VerkäuferInnen und sonstige Besucher dürfen die Anlage nicht betreten.
- Teilnehmer der Versteigerung müssen genügend Abstand (1-2 Meter) zum nächsten Sitznachbarn einhalten!
- Kantinen müssen geschlossen bleiben!
- Wasch- bzw. Desinfektionsmöglichkeiten müssen gut sichtbar angeboten werden.
Folgende allgemeinen Hygienevorgaben sind strikt zu befolgen:
- Händewaschen: mehrmals täglich mit Seife und mind. 20 sec.
- Händeschütteln gänzlich unterlassen!
- Hände aus dem Gesicht fernhalten!
- Abstand halten, mindestens 1 Meter, besser 2 Meter
- Husten/Niesen in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge!
- Das Berühren von Türgriffen und Handläufen vermeiden.
- Türe und Tore von stationären Einrichtungen, wenn es möglich und sinnvoll ist, offenlassen.
Wie sieht es mit der Versorgung von Futtermitteln für Nutztiere aus?
Aus derzeitiger Sicht ist aufgrund des Coronavirus kein erhöhter Bedarf bei Futtermit teln festzustellen bzw. ist keine Mangellage absehbar.