Corona - Informationen für Gärtnereien
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In der Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
wurde festgelegt, dass
Das bedeutet für den Gartenbau:
Die Verordnung regelt den Handel und die Gastronomie. Handwerkliche Tätigkeiten wie Gartengestaltung und Friedhofsgärtnerei sind nach wie vor möglich. Bitte achten Sie bei allen Arbeiten auf Hygiene.
Dringend empfohlen wird:
Die gesamte Verordnung finden Sie unter: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_96/BGBLA_2020_II_96.html
Bitte drucken Sie diese aus und verweisen Sie bei Anfragen verunsicherter Kunden oder der Polizei auf die Verordnung. Es wird empfohlen, nicht notwendige Arbeiten einzuschränken.
- Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und Dienstleistungsunternehmen zum Zweck des Erwerbes von Waren oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen untersagt ist.
- Ausnahmen gibt es gemäß §2 für den Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerliche Direktvermarkter sowie für den Agrarhandel sowie u.a. Gartenbaubetrieb und den Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemitteln
Das bedeutet für den Gartenbau:
- Die Produktion ist nach wie vor uneingeschränkt erlaubt
- Direktvermarktung von Gemüse ist erlaubt
- Lieferung von Gemüse oder Pflanzen B2B ist erlaubt
- Verkauf von Pflanzen als Gartenbaubetrieb ist erlaubt
- Floristikgeschäfte und Verkaufsgeschäfte von Pflanzen ohne Gartenbaubetrieb sind geschlossen zu halten.
- Gastronomiebetriebe in der Gärtnerei sind geschlossen zu halten.
- Die Lieferung von Pflanzen, Blumensträußen, Trauerfloristik usw. ist erlaubt.
Die Verordnung regelt den Handel und die Gastronomie. Handwerkliche Tätigkeiten wie Gartengestaltung und Friedhofsgärtnerei sind nach wie vor möglich. Bitte achten Sie bei allen Arbeiten auf Hygiene.
Dringend empfohlen wird:
- Keine Arbeiten in Personengruppen! Bitte halten Sie Abstand von min. 2m zwischen Personen.
- Bevorzugen Sie bargeldlosen Zahlungsverkehr.
- Stellen Sie Desinfektionsmittel im Kassenbereich zur Verfügung.
Die gesamte Verordnung finden Sie unter: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_96/BGBLA_2020_II_96.html
Bitte drucken Sie diese aus und verweisen Sie bei Anfragen verunsicherter Kunden oder der Polizei auf die Verordnung. Es wird empfohlen, nicht notwendige Arbeiten einzuschränken.