Corona: Die häufigsten Fragen zum Thema Forstwirtschaft
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2019.04.11%2F1554974891179787.png]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2019.04.11/1554974891179787.png?m=MjgwLDE3OQ%3D%3D&_=1554975032)
Ist Waldarbeit erlaubt?
Ja, wenn sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann. Man sollte sich jedoch auf die Aufarbeitung von Sturmereignissen sowie andere Maßnahmen den Forstschutz betreffend konzentrieren. Auf www.lko.at können Sie sich über die aktuelle Holzmarktlage informieren.
Ist der Kauf/Verkauf von sonstigem Forstbedarf möglich bzw. fällt dies unter den Begriff Agrarhandel?
Ja, der Agrarhandel umfasst sämtlichen Fachbedarf, der für land- und forstwirtschaftliche Betriebszwecke erforderlich ist.
Dürfen Arbeiten im Forstgarten durchgeführt werden?
Ja, ein Forstgarten ist eine Betriebsstätte und kein öffentlicher Bereich. Auch hier gelten die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen (Mindestabstand von einem Meter zwischen den Personen).
Ist der Verkauf/Kauf von Forstpflanzen erlaubt?
Ja, Forstbaumschulen sind ebenfalls den Gartenbaubetrieben zuzurechnen. Es besteht auch nach dem Forstgesetz die Verpflichtung zur Wiederbewaldung. Auch hier sind für den Kundenbereich entsprechende Sicherheitsabstände notwendig.
Ja, wenn sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann. Man sollte sich jedoch auf die Aufarbeitung von Sturmereignissen sowie andere Maßnahmen den Forstschutz betreffend konzentrieren. Auf www.lko.at können Sie sich über die aktuelle Holzmarktlage informieren.
Ist der Kauf/Verkauf von sonstigem Forstbedarf möglich bzw. fällt dies unter den Begriff Agrarhandel?
Ja, der Agrarhandel umfasst sämtlichen Fachbedarf, der für land- und forstwirtschaftliche Betriebszwecke erforderlich ist.
Dürfen Arbeiten im Forstgarten durchgeführt werden?
Ja, ein Forstgarten ist eine Betriebsstätte und kein öffentlicher Bereich. Auch hier gelten die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen (Mindestabstand von einem Meter zwischen den Personen).
Ist der Verkauf/Kauf von Forstpflanzen erlaubt?
Ja, Forstbaumschulen sind ebenfalls den Gartenbaubetrieben zuzurechnen. Es besteht auch nach dem Forstgesetz die Verpflichtung zur Wiederbewaldung. Auch hier sind für den Kundenbereich entsprechende Sicherheitsabstände notwendig.
Wie geht es bei der Forstlichen Ausbildungsstätte in Ossiach weiter?
Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus legt auch den Bildungsbetrieb der FAST Ossiach des BFW lahm. „Leider ist der Kursbetrieb vorerst bis nach Ostern stillgelegt“, sagt Hans Zöscher. Stillstand im Kursbetrieb bedeute aber nicht Untätigkeit, betont der FAST-Leiter. Sein Team arbeite bereits am Bildungsprogramm für 2021. Zöscher lädt die Land- und Forstwirte ein, ihre Ideen für ein praxisnahes Kurs- und Ausbildungsprogramm zu übermitteln: fastossiach@bfw.gv.at oder telefonisch.