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13.12.2019
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Brandgefährliche Landwirtschaft

Von Anbeginn an beschäftigt sich die Ver­sicherungswirtschaft mit Bränden in der Landwirtschaft. Im Laufe der Jahrzehnte wurden auch die Feuerrisiken immer wieder neu bewertet, nicht zuletzt deshalb, weil landwirtschaftliche Betriebe sich kontinuierlich weiterentwickeln und wandeln. Dazu ein Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.

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Jeder vierte große Brand passiert in der Landwirtschaft. © Gerhard Bittner/stock.adobe.com
Ob brennende Autos, Häuser, Christbäume oder Elektrogeräte – in Österreich ereignen sich pro Jahr durchschnittlich 25.000 Brände. Das bedeutet, dass es etwa alle 20 Minuten irgendwo in unserem Land brennt. Der Großteil dieser Brände verursacht nur kleine Schäden mit einer Schadensumme unter 2000 Euro. Knapp jeder vierte der 7000 großen Brände passiert in der Landwirtschaft.
 

Häufige Brandursachen

Warum aber kommt es überhaupt zu Bränden in der Landwirtschaft? Gemessen an der Gesamtschadensumme ist elektrische Energie der Spitzenreiter. Diese sogenannten "Elektrobrände" sind besonders gefährlich, weil sie völlig unvermutet entstehen. Elektroinstallationen oder Geräte können lange einwandfrei funktionieren, durch schlechte Kontakte, Verschmutzungen oder Beschädigungen kann es plötzlich zur Brandentstehung kommen.

Kurt Tschemernjak, Schadenexperte und Vertriebschef der Kärntner Landesversicherung, empfiehlt deshalb regelmäßige Wartungen aller elektrischen Anlagen und Geräte: „Moderne landwirtschaftliche Betriebe setzen immer häufiger auf elektrische und elektronische Ausstattung. Diese müssen in jedem Fall von Profis wie etwa konzessionierten Betrieben installiert und gewartet werden!“

Ein leider nicht nur sprichwörtlicher „Dauerbrenner“ ist auch der Traktor auf der Tenne, der immer wieder Ursache für schwere Brände ist. Das Gesetz spricht hier eine ganz klare Sprache, denn „… das Abstellen von zweispurigen Kraftfahrzeugen in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die den Bestimmungen der Kärntner Bauvorschriften über Garagen nicht entsprechen“ ist laut Rechtsvorschrift der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung verboten.

Viele Versicherungsunternehmen „erlauben“ zwar durch vertragliche Vereinbarungen, dass der Traktor unter gewissen Umständen auf der Tenne abgestellt wird, vor strafrechtlichen Folgen schützt dies aber in keinem Fall. Rechtlich gesehen ist das Abstellen eines Kfz auf der Tenne eine Obliegenheitsverletzung. Kommt beispielsweise in der Folge ein Mensch zu Schaden, hat dies strafrechtliche Folgen – unabhängig vom Versicherungsschutz. „Gültige Rechtsvorschriften sind immer einzuhalten – auch Vereinbarungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer unterliegen diesen“, betont Tschemernjak.

Rechtliche Pflichten

Immer wieder kommt es auch in Kärnten zur Selbstentzündung von eingelagertem Heu. Auch hier müssen Landwirte den rechtlichen Vorschriften der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung entsprechen. So ist in § 12 festgehalten, dass Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, durch geeignete Maßnahmen – wie etwa Temperaturmessungen – überwacht werden müssen. Hier bieten technische Hilfsmittel wie beispielsweise Heusonden oder digitale Messinstrumente Unterstützung. Die vorgenommenen Messungen können auf einen sogenannten Heumesskalender umfassend protokolliert werden. Aber Achtung: Der Messkalender sollte in jedem Fall getrennt vom Wirtschaftsgebäude sicher aufbewahrt werden! Auch wird gesetzlich festgehalten, dass Ernteerzeugnisse, die zur Selbst­entzündung neigen, wie insbesondere Heu oder Grummet, nur im ausreichend getrockneten Zustand eingelagert werden.

Entsprechend der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung müssen auch bestehende Feuerstätten und Rauchfänge in Wirtschaftsgebäuden oder landwirtschaftlichen Nebengebäuden vom Rauchfangkehrer begutachtet und gekehrt werden. Nicht nur rechtlich verankert, sondern auch überaus sinnvoll sind darüber hinaus Feuerbeschauen, die bei landwirtschaftlichen Betrieben alle neun Jahre durchgeführt werden müssen. Dabei werden durch Überprüfung auf Brandsicherheit Gefahrenstellen und Brandrisiken mögliche Sicherheitsrisiken festgestellt. Mithilfe der fachkundigen Beratung wird das untersuchte Objekt wieder sicherer gemacht. Die Feuerbeschau wird von den zuständigen Rauchfangkehrermeistern durchgeführt und umfasst alle Bauwerke und Lagerungen inklusive aller zum Objekt gehörenden Nebengebäude, Garagen und Lagerflächen.

Umfassende Informationen dazu erhalten Sie bei der Landesinnung der Kärntner Rauchfangkehrer unter www.wkk.or.at/Gewerbe/rauchfangkehre​​​​​​​r/

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Jeder vierte große Brand passiert in der Landwirtschaft. © Gerhard Bittner/stock.adobe.com