Blauzungenkrankheit – vektorfreie Zeit beginnt

Aufgrund der epidemiologischen und meteorologischen Daten wurde vom Bundesministerium für Gesundheit der saisonal vektorfreie Zeitraum vom 1. Dezember 2018 bis 30. April 2019 festgelegt. Der saisonal vektorfreie Zeitraum ist insofern von großer Relevanz, da in diesem Zeitraum eine Übertragung der Blauzungenkrankheit als unwahrscheinlich erachtet wird, weil die übertragenden Stechmücken nicht mehr aktiv sind. Damit beginnen Fristen zu laufen, die das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen aus einer Schutzzone ins freie Gebiet erleichtern. Dabei ist jedoch zu beachteten, dass bei sich ändernden Verhältnissen die vektorfreie Zeit verkürzt oder verlängert werden kann. Außerhalb der vektorfreien Zeit ist das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen aus einer Schutzzone – in Kärnten sind seit 30. April 2018 nur noch Klagenfurt und einige nördlich gelegene Gemeinden bzw. Katastralgemeinden Schutzzone – ins blauzungenkrankheitfreie Gebiet nur mit einer Impfung gegen die Blauzungenkrankheit möglich (außer zur unmittelbaren Schlachtung). In der vektorfreien Zeit gibt es mehrere Möglichkeiten, auch ohne Impfung Tiere ins freie Gebiet zu verbringen.
Diese sind:
- Tiere, die in der vektorfreien Zeit geboren wurden (ab 1. Dezember), können ohne Auflagen ins freie Gebiet verbracht werden.
- Tiere, die vor dem 1. Dezember geboren wurden, können 14 Tage nach Beginn der vektorfreien Zeit (15. Dezember) ins freie Gebiet verbracht werden, wenn sie einer Blutuntersuchung mit antigennegativem Ergebnis unterzogen wurden.
- Tiere, die vor dem 1. Dezember geboren wurden, können 28 Tage nach Beginn der vektorfreien Zeit (29. Dezember) ins freie Gebiet verbracht werden, wenn sie einer Blutuntersuchung mit antikörpernegativem Ergebnis unterzogen wurden.
- Tiere, die vor dem 1. Dezember geboren wurden, können erst 60 Tage nach Beginn der vektorfreien Zeit (30. Jänner) ohne Untersuchung ins freie Gebiet verbracht werden.
Wie geht es weiter?
Unter der Voraussetzung, dass es zu keinen weiteren Ausbrüchen von Blauzungenkrankheit in Österreich kommt, wird das restliche Restriktionsgebiet in Kärnten Ende Dezember aufgehoben, so die Ankündigung des zuständigen Bundesministeriums in einem Schreiben vom 30. November 2018. Die geltenden Handelsbestimmungen in Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit sind bis dahin aber jedenfalls einzuhalten. Sollte also bis Ende des Jahres nichts Unvorhersehbares geschehen, so wird ganz Kärnten mit 1. Jänner 2019 wieder den Status „Blauzungenkrankheitfreies Gebiet“ erhalten.
Somit wären dann auch wieder alle Tiere aus den Gemeinden bzw. Katastralgemeinden, die jetzt noch
Schutzzone sind, ab diesem Zeitpunkt wieder ohne Einschränkung handelbar.
Somit wären dann auch wieder alle Tiere aus den Gemeinden bzw. Katastralgemeinden, die jetzt noch
Schutzzone sind, ab diesem Zeitpunkt wieder ohne Einschränkung handelbar.