Bio: Im konventionellen Teilbetrieb Rinder/Schafe/Ziegen halten und vermarkten
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Wurde mit der zuständigen Bio-Kontrollstelle und den Abnehmern ein Datum festgelegt, haben Tiere und Erzeugnisse daraus ab diesem Tag nicht mehr den Status "bio“ und müssen konventionell vermarktet werden. Das ist zum Beispiel bei Milch, bei Viehverkehrsscheinen und Verarbeitungsprodukten zu beachten.
Ab dem vereinbarten Datum ist konventioneller Futter-, Betriebsmittel- und Tierzukauf möglich. Die Tiere können nach konventionellen Vorgaben behandelt werden. Für Bio Austria-Betriebe gilt die dringende Empfehlung, verbandsinterne Vorgaben vorab direkt zu klären. Sind all diese Voraussetzungen geklärt, kann auch im MFA 2021 die "Konventionelle Tierhaltung Rinder/Schafe/Ziegen“ beantragt werden.
Vorgaben für die Betriebsführung
Eine klare, wirksame und nachvollziehbare Trennung sowie die getrennte Lagerung von biologischen und konventionellen Betriebsmitteln, Ernteprodukten und Wirtschaftsdüngern ist ebenso erforderlich, wie zum Beispiel genaue Aufzeichnungen über die Trennung der Produktionseinheiten, Betriebsmittel und Erzeugnisse sowie die Dokumentation und Aufbewahrung von Zukaufs- und Verkaufsrechnungen. Bis zum Zeitpunkt der Meldung als konventioneller Teilbetrieb bei der Kontrollstelle sind alle Biovorgaben einzuhalten. Somit bedürfen physische Eingriffe, wie zum Beispiel Enthornen und, Schwanzkupieren, bis dahin jedenfalls einer Genehmigung (VIS-Anträge). Andernfalls verliert das betroffene Tier den Biostatus. Ab dem Zeitpunkt der Meldung "konventioneller Teilbetrieb“ bei der Kontrollstelle sind keine VIS Anträge erforderlich. Die Vorgaben des Tierschutzgesetzes sind einzuhalten.