Da land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelegentlich von der Polizei aufgehalten werden, empfehlen wir, zumindest für weitere Fahrten (z.B. Lieferung von Direktvermarktungsprodukten in andere Bezirke oder Bundesländer), eine Bestätigung mitzuführen, insbesondere dann, wenn Dienstnehmer die Fahrten erledigen. Die Bestätigung können Sie sich untenstehend herunterladen und ist als "Selbstbestätigung durch den Betriebsführer“ verfasst. Diese sollte ausgefüllt bei den Fahrten mitgeführt werden.